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Hans Ulrich Mathys

Anteriur commember
Schweizerische Volkspartei
SchweizAargau

Mandat
Partida
Schweizerische VolksparteiFuntauna: SVP
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Aargau
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
3. Juni 1946
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q73437172
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
05.08.2026
Registraziun actualisada
06.08.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(1472)
  1. Nein
    Schweiz
    Resultat: 111 Gea · 64 Na · 4 Absten. · 21 Absent
  2. Nein
    Schweiz
    Bundesgesetz über die Landessprachen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Resultat: 87 Gea · 68 Na · 16 Absten. · 29 Absent
  3. Nein
    Schweiz
    Bundesgesetz über die Landessprachen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Resultat: 90 Gea · 80 Na · 1 Absten. · 29 Absent
  4. Nein
    Schweiz
    Resultat: 99 Gea · 48 Na · 3 Absten. · 50 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Resultat: 96 Gea · 58 Na · 2 Absten. · 44 Absent
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Discurs(15)
  1. Redetext
    Schweiz

    Wir haben es hier mit einer unverhältnismässigen Vorlage zu tun, der keine Priorität zukommt. Die Regelung der angesprochenen Problematik darf nach Ansicht der SVP nicht in ein Gesetz ausmünden. Es hat sich in der Kommissionsberatung auch gezeigt, dass ein solches relativ kompliziert ist und dass die Umsetzung mit etwelchen Schwierigkeiten verbunden wäre. Wenn wir hier aktiv werden, schiessen wir über das Ziel hinaus.

    Namens der SVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Das seit 1993 geltende Opferhilfegesetz entspricht einem Bedürfnis, muss aber in einigen Punkten präzisiert und angepasst werden. Ausserdem waren bisher wichtige Punkte in der Verordnung enthalten, welche aber auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen.

    Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, und dazu gehören auch die SVP-Mitglieder, hat sich der bundesrätlichen Gesetzesvorlage angeschlossen. So spricht sich die SVP-Fraktion für die Beschränkung der Genugtuung mit einem Höchstbetrag aus. Die SVP-Fraktion spricht sich auch dafür aus, den Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung bei im Ausland begangenen Straftaten aufzuheben, denn wir sind der Auffassung, dass die Schweiz für im Ausland verursachte Schäden nicht aufzukommen hat. Hingegen wird nach Straftaten im Ausland die Hilfe in der Schweiz neu sichergestellt. Es liegt Ihnen ein Entwurf vor, der ausgewogen ist und die Interessen der Opfer und Vollzugsbehörden angemessen berücksichtigt.

    Noch eine Bemerkung zu den diversen Minderheitsanträgen: Die SVP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge ab, auch den Antrag Bader Elvira zu Artikel 3, der erst heute Morgen eingereicht worden ist, und wird durchwegs der Mehrheit zustimmen. Zu den Minderheitsanträgen wird sich die SVP-Fraktion daher nicht mehr zu Wort melden.

    Wir empfehlen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge abzulehnen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Im Jahresbericht 2005 der Geschäftsprüfungskommissionen wird auf den Seiten 40ff. (Ziff. 3.3.6) das Thema Personalzufriedenheit im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie behandelt. Aufgrund verschiedener Hinweise, die auf negative Entwicklungen im Personalbereich des BBT aufmerksam gemacht haben, hat sich die Kommission Ende 2004, Anfang 2005 mit der Personalsituation im BBT näher befasst.

    Durch die im Rahmen ihrer Abklärungen verlangten Resultate der Personalzufriedenheitsumfrage 2004 für das BBT wurden diese Hinweise erhärtet. Das Amt schnitt bei der Umfrage des Jahres 2004 insbesondere bei den Kriterien der obersten Amtsführung schlecht ab. Die GPK ging der Frage nach, ob diese negativen Beurteilungen durch die grossen Herausforderungen, welche das BBT und seine Mitarbeitenden zu bewältigen hatten und noch zu bewältigen haben, verursacht wurden. Die umfangreichen, auf allen Hierarchiestufen durchgeführten Anhörungen der GPK wie [PAGE 127] auch der vor Ort durchgeführte Dienststellenbesuch zeigten jedoch, dass die Belastung der Mitarbeitenden durch die mit den Herausforderungen verbundenen Arbeiten nicht die Hauptursache für die negativen Bewertungen war. Vielmehr kamen Probleme im Verhältnis zwischen der obersten Amtsführung und vielen Mitarbeitenden zum Vorschein.

    Im November 2005 sah sich die Kommission gezwungen, sich mit dem Bundesratsentscheid vom 16. November betreffend die Neubesetzungen in der Amtsleitung auseinander zu setzen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund ihrer damaligen Feststellungen stellt die Kommission heute fest, dass der Entscheid des Bundesrates das Risiko birgt, die Personalzufriedenheit nicht zu verbessern, sondern viel eher zu verschlechtern. Mittelfristig könnte dies zu einer Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung des BBT führen.

    Ich habe am 7. Dezember 2005 eine Interpellation zur Personalpolitik im BBT eingereicht (05.3761). Diese Interpellation wurde vom Bundesrat am 22. Februar 2006 beantwortet. Die vom Bundesrat erteilten Antworten sind mehr oder weniger erstaunlich. So hält der Bundesrat unter anderem fest, dass er keine Kenntnis davon habe, dass die Amtsleitung Anlass zu Unzufriedenheit im BBT gegeben habe, obwohl die GPK das Departement schriftlich auf diese Ungereimtheiten aufmerksam gemacht hat. Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation weiter fest, dass die neue Direktorin des BBT in der Wirtschaft und bei den Kantonen über ein hohes Ansehen verfüge. Das wird von der Kommission nicht bestritten. Ansehen in der Wirtschaft und bei den Kantonen ist eine Seite der Medaille, die andere Seite ist die Unzufriedenheit des Personals und die Art und Weise, wie die oberste Amtsführung mit ihren Mitarbeitern im BBT umspringt.

    Das Thema Personalzufriedenheit im BBT ist für die GPK nicht ad acta gelegt. Die Kommission wird die Entwicklung der Personalsituation in Zukunft genau weiterverfolgen.

  4. Redetext
    Schweiz

    In der Kommission nahm das Thema "Umsetzung der neuen Personalpolitik" einen breiten Raum ein. Die Kommission nahm mit Genugtuung davon Kenntnis, dass der Bundesrat trotz fortlaufendem Anpassungsbedarf die Personalkosten im Griff hat. Anhand des Rapportwesens und mit Blick auf den Rechnungsabschluss 2003 kann diese Aussage bestätigt werden. Hingegen bestehen bei den qualitativen Aspekten unausgenützte Optimierungsmöglichkeiten. Die SVP-Fraktion ist mit der Feststellung des Bundesrates, dass die lohnrelevante Beurteilung zu einer Art Führungsinstrument ausgebaut werden muss, einverstanden. Zweifellos sollen auch in der Bundesverwaltung gute Leistungen honoriert werden. Dass die Gesprächskultur, verstanden als Umgang mit Mitarbeitenden, ein qualitatives Kriterium für die Führungsstärke von Kaderangehörigen sein muss, ist selbstverständlich. Dem Fazit des Bundesrates, dass der Erfolg des neuen Lohnsystems an der Frage gemessen werden wird, ob man Führungsqualitäten beweisen kann, ist nichts beizufügen.

    Ziel 7 des Finanzdepartementes, "Nachrichtenlose Vermögen", wird im Geschäftsbericht als nicht realisiert bezeichnet. Zum Gesetzentwurf liegen kontroverse Stellungnahmen aus dem Vernehmlassungsverfahren vor. Bundesrat Merz hat in der Kommission erklärt, dass aufgrund der erwähnten Vernehmlassungen die Vorlage grundlegend überarbeitet werden muss. Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass im Zusammenhang mit der ganzen Problematik um die nachrichtenlosen Vermögen keine staatliche Anlaufstelle zu schaffen ist. Effizienter und kostengünstiger sind private Organisationen, die den Anforderungen an eine qualitativ hoch stehende Kontrolle ohne weiteres genügen.

    Breiten Raum nahm in der Kommission auch das Thema Publica ein. Obwohl das Ziel als überwiegend realisiert beurteilt wird, sind in Sachen Publica viele Fragen offen. Aufgrund der im Dezember 2003 unterzeichneten Eröffnungsbilanz ist es auch klar, dass der Bund mit 11,9 Milliarden Franken gegenüber der Publica in der Verantwortung steht und dass er diesen Betrag, rund 10 Prozent der heutigen Bundesschulden, in den nächsten Jahren ausfinanzieren muss. Dazu wurde übrigens eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der Publica unterzeichnet. Der Bund wird schon dieses Jahr aus der Tresorerie Mittel entnehmen müssen und damit einmal mehr in den Pensionskassenbereich investieren. Die Feststellung des Bundesrates ist richtig, einen Schlussstrich unter die leidige Angelegenheit Pensionskasse zu ziehen und sich nicht noch jahrelang mit den Finanzierungsproblemen zu befassen. Es ist auch begrüssenswert, ein departementsinternes Projekt an die Hand zu nehmen, mit dem Ziel, herauszufinden, was noch wo zu finanzieren ist. Bleibt nur die Hoffnung, dass der Bund zu den gesamthaft 11,9 Milliarden Franken nichts mehr nachzuschiessen hat. Nach der Sommerpause 2004 wird der Bundesrat dem Parlament Botschaft und Gesetzentwurf für die Revision des Pensionskassengesetzes unterbreiten.

    Bezüglich Nove-it war von Bundesrat Merz zu vernehmen, dass das Projekt in etwa wie erwartet abgelaufen ist. Der Bund wendet für Informatikbetriebskosten jährlich rund 660 Millionen Franken auf. Informatik müsste auch ein Instrument sein, um die Personalkosten zu stabilisieren. Eine solche Stabilisierung ist nicht feststellbar, im Gegenteil: Dieses über das Projekt Nove-it hinausgehende Phänomen ist noch nicht fassbar, und Herr Bundesrat Merz tut gut daran, sich auch dieser Frage anzunehmen.

    Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat kein Verständnis dafür, dass das Finanzdepartement sie in das Entlastungsprogramm einbeziehen will, obwohl sich die EBK vollständig aus Gebühren der zu beaufsichtigenden Institutionen finanziert. Das Finanzdepartement hat hier eine klare Haltung. Der Bund hat eine eigentliche Personalpolitik, in welche alle Facetten hineingehören, auch Sparbeiträge. Die [PAGE 780] SVP-Fraktion schliesst sich dieser Beurteilung an. Wo kämen wir hin, wenn gewisse Verwaltungseinheiten des Bundes vom Entlastungsprogramm ausgenommen würden, nur weil sie selbsttragend sind? Auch die Eidgenössische Alkoholverwaltung als Gewinn bringendes Unternehmen hat sich in die Personalpolitik des Bundes zu integrieren. Es ist daher mehr als verständlich, dass sich auch die EBK dieser Regelung unterzieht.

  5. Redetext
    Schweiz

    Im Namen der SVP-Fraktion, nicht in meinem Namen, stelle ich den Antrag, auf den Gesetzentwurf der Kommission für Rechtsfragen über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen nicht einzutreten. Die SVP-Fraktion lehnt die ursprüngliche Fassung, die eine Ausrichtung von Entschädigungen und Genugtuungen ermöglicht, ebenso ab wie die abgeänderte Fassung, die eine pauschale Genugtuung von 5000 Franken vorsieht.

    Unsere Bedenken sind grundsätzlicher Art. Erstens sind wir dagegen, aufgrund heutiger Massstäbe und Erkenntnisse über die Vergangenheit zu urteilen. Aus heutiger Sicht mögen Eingriffe, die früher vorgenommen wurden, ethisch fragwürdig erscheinen. Unsere Aufgabe ist es, zukunftsgerichtet zu verhindern, dass sich solche Eingriffe wiederholen. Ich halte es jedoch für grundsätzlich falsch, unsere Rechtsauffassung auf Vorfälle zu übertragen, die sich in einer ganz anderen Zeit und unter ganz anderen Umständen ereignet haben. Dies gilt umso mehr, als die ethische Vertretbarkeit von Sterilisationen selbst heute noch sehr unterschiedlich beurteilt wird.

    Zweitens führen finanzielle Abgeltungen für Betroffene vergangener Sterilisationen und Kastrationen nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern bloss zu neuen Ungleichheiten. Es würde ein problematischer Präzedenzfall geschaffen. Andere Personengruppen, deren Grundrechte früher eingeschränkt wurden, könnten nachträglich ebenfalls Forderungen stellen, so beispielsweise ehemalige Verdingkinder, Zwangsinternierte, die noch vor dem Inkrafttreten der Vorschriften über den vorsorglichen Freiheitsentzug in ein Heim eingewiesen wurden. Auf diese Weise können selbst Eingriffe, die früher rechtmässig waren, plötzlich entschädigungspflichtig werden, wenn nachträglich strengere gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Ein dermassen kontraproduktives Präjudiz dürfen wir nicht schaffen.

    Drittens ist die Vorlage auch nicht praktikabel. Schon heute fällt es uns gelegentlich schwer zu beurteilen, ob eine Handlung im Interesse der Person und mit deren Einwilligung erfolgte - denken Sie beispielsweise an das Thema Sterbehilfe. Wie aber wollen wir uns nach über sechzig Jahren ein verlässliches Urteil darüber bilden, ob eine Person urteilsfähig war, ob sie einer Sterilisation frei nach umfassender Information zustimmte und ob der Eingriff in ihrem Interesse lag?

    Komplizierte Abklärungen und neue Ungerechtigkeiten wären vorprogrammiert. Schliesslich richtet sich der Entwurf auch an die falschen Adressaten. Wenn man die Verantwortung für frühere Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen überhaupt einem Gemeinwesen zuweisen will, dann den Kantonen und nicht dem Bund. Die Kantone sind zuständig für die Gesundheit, die Fürsorge und das Vormundschaftswesen. Kompetenzen begründen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu gehört das Einstehen für allfällige Fehler, die bei der Wahrnehmung einer Zuständigkeit passiert sind.

    Zusammenfassend lehnen wir den Entwurf für ein Entschädigungsgesetz ab, weil er auf einer fragwürdigen Vergangenheitsbewältigung basiert, gefährliche Präjudizien schafft, zu neuen Ungerechtigkeiten führt, impraktikabel und bürokratisch ist, und weil er an die falschen Adressaten gerichtet ist.

    Ich bitte Sie, auf diesen Entwurf nicht einzutreten.

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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