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René Imoberdorf

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Christlichsoziale Partei
SchweizWallis

Mandat
Partida
Christlichsoziale ParteiFuntauna: CSPO
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Wallis
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
24. April 1950
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q118390
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
28.03.2025
Registraziun actualisada
04.06.2026
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14.08.2025
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Discurs(212)
  1. Redetext
    Schweiz

    Zuerst eine Vorbemerkung. Weshalb dieser Einzelantrag? Ich habe diesen Antrag bereits in der Kommission eingegeben, es dann aber, als er abgelehnt wurde, verpasst, einen Minderheitsantrag einzureichen.

    Damit die Kantone Globalbeiträge für Gebäudesanierungen erhalten, müssen sie gemäss Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a über Programme zur Förderung energetischer Gebäudehüllensanierungen sowie über Programme zum Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen verfügen. Programme zur Förderung energetischer Gebäudehüllensanierungen sind nötig und völlig unbestritten. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass auch Programme zum Ersatz bestehender Elektro- oder Ölheizungen gemacht werden müssen. Das widerspricht der Forderung nach künftiger Technologieoffenheit und Technologieneutralität, wie sie auch in diesem Rat immer wieder verlangt werden. Damit werden einzelne Energieträger diskriminiert, wodurch andere bevorzugt werden. Dafür gibt es weder sachlich noch energiepolitisch eine stichhaltige Begründung.

    Die Diskriminierung einzelner Energieträger schadet der Versorgungssicherheit unseres Landes. Strom und Heizöl im Energiemix spielen eine wichtige Rolle für die energetische Versorgungssicherheit. Niemand weiss, und das scheint mir wichtig zu sein, wie sich die Energielandschaft in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Es ist völlig ungewiss, wie es dereinst mit den heute propagierten und den mit riesigen Summen geförderten Alternativenergien aussehen wird. Die beste Versicherung für eine auch in Zukunft wirtschaftliche, umweltfreundliche und gesicherte Energieversorgung ist die technologieneutrale Weiterentwicklung aller Energiesysteme. Es ist auch klar nicht Sache des Bundes, eine gesetzliche Verpflichtung zum Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen zu erlassen. Wenn schon, gehört eine solche Regelung in die Zuständigkeit der Kantone, die mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind. Schliesslich haben Abstimmungen in verschiedenen Kantonen eindrücklich aufgezeigt, dass unsere Bevölkerung unmissverständlich gegen das Verbot einzelner Energien ist.

    Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Gemäss diesem Absatz soll ja der Bund auf Strom, der nicht aus nachweislich CO2-freier Produktion stammt, eine CO2-Abgabe erheben. Ich habe in der Kommission diesem Absatz auch zugestimmt, das aber in erster Linie, um eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, damit dort die Diskussion zur Problematik der Grosswasserkraft weitergeführt werden kann. So hat es auch der Kommissionssprecher ausgeführt.

    Mit der Möglichkeit der Unterstützung der Wasserkraftwerke in einer wirtschaftlichen Notlage haben wir nun diese Differenz bereits geschaffen. Ich bin jetzt der Meinung, dass wir diese sogenannte Dreckstromabgabe fallenlassen sollten, auch wenn insbesondere aus klimapolitischer Sicht einiges dafür sprechen würde.

    Es gibt aber auch gute Gründe dagegen. Diese Sonderabgabe wurde im Nationalrat bereits diskutiert und dann abgelehnt. Die Umsetzung wäre äusserst komplex und vermutlich auch teuer. Was die Auswirkungen dieser Sonderabgabe auf unsere Wirtschaft sein würden, war mir bei der Beratung in der Kommission nicht bewusst. Insbesondere für die energieintensiven Unternehmen hätte diese Sonderabgabe eine grosse finanzielle Zusatzbelastung zur Folge; Kollege Bischof hat das bereits ausführlich dargelegt. Sie würde diese Unternehmen, die zum grossen Teil auf den Export ausgerichtet sind, in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter einschränken. Die europäischen Konkurrenten, ganz zu schweigen von den Vereinigten Staaten, welche billiges Schiefergas benutzen, um ihren Strom zu produzieren, sind offensichtlich nicht bereit, Dreckstrom zu besteuern, was unserer Wirtschaft zusätzliche Nachteile brächte.

    Ich möchte Sie bitten, dem Einzelantrag Bischof zuzustimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich begründe die Anträge der Minderheit I zu den Absätzen 1bis und 2bis gleichzeitig.

    Die aktuell geltenden CO2-Grenzwerte in der EU betragen für Personenwagen 130 und für leichte Nutzfahrzeuge 175 Gramm pro Kilometer. Bis Ende 2020 sollen diese Werte auf 95 respektive 147 Gramm pro Kilometer gesenkt werden. In der vorliegenden Energiestrategie 2050 der Schweiz werden die Grenzwerte und die Fristen eins zu eins von der EU übernommen. Bei der Einführung des aktuellen CO2-Grenzwertes wurde in der Schweiz ein sogenanntes "phase in" genutzt. Konkret musste das Ziel von durchschnittlich 130 Gramm pro Kilometer im Jahr 2014 nur bei 80 Prozent der Fahrzeugflotte erreicht werden. Das "phase in", das heisst die schrittweise Erreichung des Zielwertes, gibt den Automobilimporteuren mehr Zeit, die für die Erreichung der neuen Grenzwerte nötigen technischen Innovationen im Schweizer Markt zu etablieren. Auf diese Art und Weise konnten 2014 hohe Strafen für die offiziellen Markenimporteure vermieden und deshalb Arbeitsplätze gesichert werden.

    Die Minderheit I beantragt Ihnen nun, die CO2-Grenzwerte von durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer für Personenwagen und 147 Gramm pro Kilometer für leichte Nutzfahrzeuge ab 2020 über ein "phase in", das heisst schrittweise, einzuführen. Beim "phase in" wäre im ersten Geltungsjahr, 2020, idealerweise bei einem Erreichungsgrad von 50 Prozent zu starten und dieser Wert jährlich um 10 Prozentpunkte zu erhöhen. Nur so können hohe finanzielle Belastungen und eine damit einhergehende Gefährdung von Arbeitsplätzen bei den Importeuren vermieden werden. Zudem würde die radikale und sofortige Senkung des CO2-Zielwertes zu drastischen Einschnitten bei der Modellvielfalt sowie zu Preissteigerungen beim Fahrzeugkauf in der Schweiz führen.

    Die schrittweise Erreichung der Zielwerte würde auch die Besonderheiten der Schweizer Fahrzeugflotte berücksichtigen. Das Modell basiert auf einem überdurchschnittlich hohen Anteil an 4x4-Fahrzeugen - ein solcher ist zugegebenermassen nicht nur in Gebieten mit topografisch schwierigem Gelände und Wintereinflüssen wie Schnee und Eis gegeben. Im Kanton Graubünden beispielsweise und bei uns im Kanton Wallis verfügten 2014 drei von vier neueingelösten Fahrzeugen über einen 4x4-Antrieb. Weiter haben wir in der Schweiz einen tieferen Anteil an Fahrzeugen mit Dieselantrieb, als es in der EU der Fall ist.

    Zudem ist die Lieferwagenflotte in der Schweiz wegen der LSVA, höherer Lohnkosten und des Nachtfahrverbots stärker belastet als diejenige in der EU.

    Zuletzt noch dies: In der EU, und das ist ein wichtiger Punkt, beziehen sich die CO2-Grenzwerte auf den gesamteuropäischen Markt. Bezogen auf den Markt in Europa mit rund 12 Millionen verkauften Personenwagen pro Jahr sind diese Ziele per 2020 für die dortigen Fahrzeughersteller zwar sehr anspruchsvoll, aber grundsätzlich erreichbar. In der vorliegenden Energiestrategie 2050 der Schweiz werden die EU-Grenzwerte, wie schon gesagt, eins zu eins übernommen, jedoch ohne den grenzüberschreitenden oder grenzübergreifenden Einbezug der anderen europäischen Länder. Dadurch haben wir in der Schweiz zur Erreichung der Grenzwerte bedeutend weniger Spielraum und Flexibilität, als das in der EU der Fall ist.

    Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich Folgendes sagen: Es geht hier nicht darum, dass man die Zielwerte nicht erreichen sollte. Vielmehr wird es einfach um vier Jahre verzögert, bis man das Ganze, also die von der EU vorgegebenen Zielwerte, erreicht.

    Ich möchte Sie bitten, meine Minderheit I zu unterstützen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Gegenüber Zielvorgaben für Elektrizitätslieferanten respektive Effizienzzielen für Netzbetreiber war ich von allem Anfang an skeptisch. Meine Skepsis hat sich im Laufe der Diskussionen zu dieser Thematik noch verstärkt; ich werde dazu ein paar Gründe anführen. Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.

    Die Schaffung eines Markts für Energieeffizienz hat sich bereits sehr stark etabliert, das ist so. Ich glaube, dass es dazu keine neuen Anreize mehr braucht. Alle Modelle, die wir diskutiert haben, bringen einen grossen administrativen Aufwand und sind nur schwer umsetzbar. Insbesondere ist das Bonus-Malus-System, das vom Nationalrat beschlossen worden ist, wohl kaum umsetzbar; Kollegin Diener hat das bereits auch erwähnt. Ich empfehle allen, die das nicht schon einmal getan haben, sich dieses Rezept in aller Ruhe zu Gemüte zu führen. Die Effizienzvorgaben können wegen der Komplexität und der vielen Variablen wohl kaum vernünftig durchgesetzt werden. Ich denke beispielsweise an das Wetter: Das hat teilweise auf den Stromverbrauch mehr Einfluss als die Effizienzmassnahmen. In der Schweiz werden jährlich etwa 240 Terawattstunden Energie verbraucht, davon nur etwa ein Viertel in Form von elektrischem Strom. Schon aus diesem Grund ist es schwer verständlich, dass nur Elektrizitätslieferanten respektive wie vom Nationalrat vorgeschlagen Netzbetreiber Zielvorgaben zur Steigerung der Effizienz beim Stromverbrauch erfüllen müssen.

    In der Schweiz wird der Strom, wie wir alle wissen, zum allergrössten Teil CO2-frei produziert. Darum besteht schon aus rein klimapolitischer Sicht kein Grund, komplizierte und ineffiziente Massnahmen zu entwickeln, die den Stromverbrauch senken sollen. Natürlich bin ich auch nicht gegen Effizienzmassnahmen, wenn das Ganze einigermassen in einem vernünftige Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.

    In letzter Konsequenz müssten wir nebst den Elektrizitätslieferanten sowie den Öl- und Gaslieferanten auch allen Verkäufern von Waren Zielvorgaben machen, damit deren Kunden weniger einkaufen, denn gerade im Bereich der grauen Energie liegt ein enormes Sparpotenzial.

    Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Erlauben Sie mir noch zwei, drei allgemeine Bemerkungen zur Wasserkraft und dann noch ein Wort zum Antrag Engler.

    Als der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 verabschiedete, war die Welt für die Wasserkraft noch einigermassen in Ordnung. Seither hat sich aber die Situation, würde ich sagen, dramatisch geändert: Die einheimische Wasserkraft ist aufgrund des krassen Strompreiszerfalls nicht einfach nur angeschlagen, sondern in ihrer Substanz gefährdet. Weil die Produktion insbesondere in Deutschland mithilfe von enormen Subventionen weiter gesteigert wird, ist eine Trendwende bei der Preisentwicklung mittelfristig kaum zu erwarten. Ich möchte einmal mehr in Erinnerung rufen, dass 60 Prozent des in der Schweiz produzierten Stroms von der Wasserkraft kommen.

    Damit ist die Wasserkraft für die sichere Stromversorgung unseres Landes von strategischer Bedeutung. Unsere Wirtschaft ist auf eine unterbruchsfreie Stromversorgung angewiesen. Das wird mit Strom aus Wasserkraft garantiert.

    Unsere Kommission hat verschiedene Möglichkeiten für die Stärkung der Wasserkraft geprüft, darunter eben auch die Finanzhilfen für Wasserkraftanlagen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, wie wir das vorhin diskutiert und gehört haben.

    Nun liegt der Antrag Engler vor, der rascher und einfacher umsetzbar ist und dessen Wirkung aus meiner Sicht auch besser quantifizierbar ist. Wenn wir den Netzzuschlag von 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen, ist es vertret- und auch verkraftbar, wenn wir 0,4 Rappen pro Kilowattstunde für die Stärkung der wichtigsten, immer abrufbaren und umweltfreundlichsten erneuerbaren Energie einsetzen. Es macht nun wirklich keinen Sinn, wenn man auf der einen Seite mit enormen Summen die sogenannten neuen erneuerbaren Energien ausbaut und auf der anderen Seite bestehende Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen ausser Betrieb genommen werden müssen! 66 Prozent unserer Energie werden importiert. Umso mehr müssen wir zu den 34 Prozent Energie in Form von Strom, die wir selbst produzieren und die zu einem grossen Teil aus der Wasserkraft kommen, Sorge tragen! Ohne Wasserkraft keine Energiewende!

    Ich möchte Sie bitten, den Einzelantrag Engler zuzustimmen.

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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