Peter Malama
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- Partida
- FDP.Die Liberalen
- Parlament
- Schweiz
- Circul electoral
- Basel-Stadt
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
- Schlattaina
- Masculin
- Naschì
- 18. Oktober 1960
- Mort
- 22. September 2012
- Wikidata
- Q122828
- Gremi da funtauna
- CHE
- Funtauna actualisada
- 13.07.2026
- Registraziun actualisada
- 14.07.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
- JaSchweizBundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Resultat: 168 Gea · 12 Na · 5 Absten. · 15 Absent
- JaSchweizEinführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte (Motion)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Resultat: 84 Gea · 96 Na · 2 Absten. · 18 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizResultat: 177 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 22 Absent
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizResultat: 116 Gea · 68 Na · 3 Absten. · 12 Absent
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizSteuerung der Personalpolitik (2). Einführung eines Kontrollkonzepts zur Vertrauensarbeitszeit (Motion)NationalratHerbstsession 2012 · 10.09.2012Resultat: 164 Gea · 1 Na · 3 Absten. · 31 Absent
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Naginas cartas d'access emessas.
- RedetextSchweiz
Was will die Motion "Verminderung des administrativen Aufwandes beim Personalverleih"? Der Bundesrat soll beauftragt werden, für alle Temporäreinsätze in Betrieben mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag einen einheitlichen Beitragssatz für Weiterbildung und Vollzug einzuführen. Inkasso und Verwaltung dieser Beiträge sowie der Beiträge zum flexiblen Altersrücktritt sollen gegen Entschädigung von der Ausgleichskasse der Personalverleihbranche übernommen werden. Zudem soll bei Zustandekommen eines von der Personalverleihbranche selber ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages der gesamte Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes subsidiär zu diesem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih gelten. Zu den genannten Zwecken soll dem Parlament eine entsprechende Änderung von Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vorgelegt werden.
Zur Begründung: Die Temporärfirmen sind nach Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes verpflichtet, für den Verleih von Arbeitnehmern in Betriebe mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag die dort geltenden Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen einzuhalten. Seit April 2006 sind die Personalverleiher zusätzlich zur Leistung von Vollzugs-, Weiterbildungs- und allenfalls Beiträgen zum flexiblen Altersrücktritt an die paritätischen Organe der jeweiligen Gesamtarbeitsverträge verpflichtet. Diese Verschärfung des Arbeitsvermittlungsgesetzes wurde aufgrund von Befürchtungen vorgenommen, dass sich durch das Personenfreizügigkeitsabkommen die Fälle von Lohndumping auch im Personalverleih akzentuieren könnten.
Eine Seco-Studie zeigt jedoch, dass Verleiher nicht mehr Lohn- und Sozialdumping betreiben als die normalen Branchenarbeitgeber. Stattdessen sind die Befolgung der rund siebzig inhaltlich sehr verschiedenen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge und die Beitragszahlung an rund siebzig unterschiedliche Organe mit massivem Administrationsaufwand für die Verleiher verbunden. Zudem profitieren weder die Temporärarbeiter noch die Personalverleiher von den jährlichen Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträgen in der Höhe von 3 bis 4 Millionen Franken. Erstens würde die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes und einer zentralen Zahlungsstelle den administrativen Aufwand deutlich verringern. Zweitens würde die Selbstverwaltung der Beiträge durch die Ausgleichskasse der Personalverleihbranche gewährleisten, dass Personalverleiher und Temporärarbeiter im Verhältnis der entrichteten Beiträge profitieren könnten.
Was sagt einer der gewichtigsten Sozialpartner, der Schweizerische Arbeitgeberverband, zu dieser Motion? Erstens ruft er in Erinnerung, dass am 1. Januar 2012 der neue Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih in Kraft getreten und allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Zweitens stellt er fest, die Tatsache, dass in der Temporärarbeitsbranche nur ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag und zugleich eine gesetzliche Regelung, nämlich eben dieser Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes, existierten, führe zu Kollisionen und damit zu Rechtsunsicherheit. Er kommt damit zum Schluss: "Diese Situation führt zur nachhaltigen Störung unter den Branchen und Sozialpartnern. Es sollte geprüft werden, ob der Bundesrat die Priorität des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages Personalverleih, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion angetönt hat, auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe stipuliert. Dabei muss aber der Hinweis auf das Günstigkeitsprinzip fallengelassen werden. Wird er beibehalten, relativiert der Bundesrat jede Allgemeinverbindlicherklärung in der Branche des Personalverleihs und schafft wieder zusätzliche Rechtsunsicherheit und Kollisionsprobleme. Die Inkraftsetzung des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages Personalverleih hat eine neue Situation geschaffen. Deshalb ist auch die Antwort des Bundesrates vom Februar 2011 überfällig. Es muss deshalb überprüft werden, ob und wie gegebenenfalls Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes anzupassen ist."
In diesem Sinne unterstützt auch der Arbeitgeberverband die Motion im Sinne einer Überprüfung der aktuellen Situation.
- RedetextLegislaturplanung 2011 - 2015Nr. 12.008Schweiz
Für die Zukunft der Schweiz haben Bildung, Forschung und Innovation allerhöchste Priorität. Das Wissen und Können der Menschen sind unser einziger Rohstoff. Folglich ist der BFI-Bereich für das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Gedeihen unseres Landes zentraler denn je. Der Bundesrat hat die immense Bedeutung des BFI-Bereiches erkannt und lässt ihn in der Periode 2013-2016 gegenüber anderen Bereichen überdurchschnittlich wachsen. So geht er für diesen Zeitraum von einem Investitionsvolumen von 26 Milliarden Franken aus, was einem nominellen Wachstum der Fördermittel von 3,7 Prozent pro Jahr entspricht.
Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst die Stossrichtung des Bundesrates, hält aber fest, dass ihr das Vorgehen der Regierung zu zögerlich erscheint. Mit den vorgesehenen Finanzmitteln lassen sich zeitliche Lücken nicht vermeiden. Um die Ziele der Legislaturplanung erreichen zu können, werden zusätzliche finanzielle Anstrengungen unabdingbar sein. Die Anforderungen an die Bildungs- und Forschungssysteme werden angesichts des internationalen Konkurrenzdrucks und des Fachkräftemangels weiter steigen. Um das hohe Niveau in Bildung, Forschung und Innovation zu erhalten, ist deshalb ein vielseitiges, durchlässiges und in sich kohärentes Bildungssystem vonnöten. Dies bedingt Mehrinvestitionen in den Bereichen Berufsbildung, akademische Bildung und Weiterbildung.
Nebst der Weiterentwicklung der Bildungsinstitutionen ist es der FDP-Liberalen Fraktion ein grosses Anliegen, die Spitzenstellung der Schweiz im Forschungs- und Innovationsbereich zu erhalten und weiter auszubauen. Dies setzt eine solide Grundfinanzierung der Förderinstitutionen Schweizerischer Nationalfonds und Kommission für Technologie und Innovation, die Teilnahme an europäischen und weltweiten Forschungsprogrammen und gezielte Investitionen in Spitzenforschungs-Infrastrukturen voraus.
Um die Bedeutung von Bildung, Forschung und Innovation in der laufenden Legislaturperiode weiter zu stärken, legt die FDP-Liberale Fraktion noch vier Minderheitsanträge vor. Unser Schwergewicht liegt auf der Sicherstellung der Finanzierung einer stärkeren Wirtschafts- und Wettbewerbsorientierung des BFI-Bereiches und der Stärkung der Internationalität.
Zur Sicherstellung der Finanzierung: Die verlässliche Mitfinanzierung der Hochschulen durch den Bund ist für die Kantone von höchster Bedeutung. Der Blick in die Kantone zeigt jedoch, dass die Finanzziele für die Fachhochschulen bundesseitig deutlich unterschritten werden. Die Beteiligung an den Betriebs- und Investitionskosten der Fachhochschulen liegt weiterhin unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Drittel. Das in der BFI-Botschaft vorgesehene Wachstum der Bundesbeiträge an die kantonalen Universitäten ist nach wie vor ungenügend. Dementsprechend bitte ich Sie, Massnahme 82 mit dem Zusatz zu den Finanzzielen zu ergänzen und der Minderheit zu folgen.
Zur Wirtschafts- und Wettbewerbsorientierung: Ich mache beliebt, unter Massnahme 88ter den Begriff "Harmonisierung des Systems" durch "Schaffung von Möglichkeiten", "Chancengleichheit" durch "Chancengerechtigkeit" und "gewährleisten" durch "verbessern" zu ersetzen. Diese Formulierung kommt der liberal-freiheitlichen und föderalen Ausgestaltung des schweizerischen Systems viel näher. Ausserdem soll mit dem Satzteil "Ausschöpfung des Bildungspotenzials unserer Gesellschaft" ein wichtiger bildungsökonomischer Aspekt integriert werden. Ich bitte Sie daher, bei Massnahme 88ter der Minderheit II zu folgen.
Der Bundesrat führt in seiner Botschaft die Mint-Problematik - d. h. den Fachkräftemangel in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik - nur kurz und in einem zu positiven Licht auf. Tatsache ist, dass der Fachkräftemangel in diesem Bereich akut ist und auch durch die leicht steigenden Studierendenzahlen nicht nachhaltig reduziert wird. Es sind jetzt konkrete Massnahmen einzuleiten, damit diesem Mangel, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung noch verstärken wird, entschieden begegnet wird. Massnahmen müssen aber bereits in der obligatorischen Schulzeit aufgegleist werden, damit künftig mehr Mint-Berufsleute ausgebildet werden.
Zur Stärkung der Internationalität: Um die nationale und internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung der Schweizer Abschlüsse der höheren Berufsbildung sicherzustellen, sind weitere Anstrengungen vonnöten. Die Attraktivität der Berufsbildung muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Der Bundesrat anerkennt dies zwar, plant aber unverständlicherweise keine konkreten Massnahmen. Ich bitte Sie daher, dieses Kantonsanliegen aufzunehmen und den Minderheitsantrag zu Ziffer 88quater anzunehmen.
Zum Schluss weise ich Sie darauf hin, dass Ziffer 89bis zu streichen ist. Das darin Geforderte ist integraler Bestandteil des in Ziffer 89 aufgeführten neuen Weiterbildungsgesetzes, und daher ist es unnötig, das separat zu erwähnen.
Mit dieser Bemerkung fordere ich Sie auf, die immense Bedeutung von Bildung, Forschung und Innovation anzuerkennen und bei den einzelnen Anträgen der Position der FDP-Liberalen Fraktion zu folgen.
- RedetextLegislaturplanung 2011 - 2015Nr. 12.008Schweiz
Unser Land sieht sich zunehmend mit Herausforderungen bei der Migration und Integration, der demografischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Wertewandel konfrontiert. Von besonderer Wichtigkeit sind die demografische Alterung sowie die reguläre und irreguläre Migration und die mit ihnen verknüpften Auswirkungen. In Zeiten des zunehmenden Protektionismus in zahlreichen Ländern ist es für die Schweiz zentral, dass sich die Migration wirtschaftlich und gesellschaftlich positiv auf sie auswirkt, dass die Chancen und Möglichkeiten einer pluralistischen Gesellschaft aufgezeigt und die vorhandenen Ängste im Kontext eines akzentuierten demografischen Wandels reduziert werden.
Gleichzeitig ist das System der bestehenden Auffangnetze im Gesundheits- und Sozialwesen an die demografischen Herausforderungen anzupassen, indem die wachsenden Kosten eingedämmt und die entsprechenden Institutionen finanziell gefestigt werden. Zur Sicherung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung der Qualität in der Gesundheitsversorgung ist Gewicht zu legen auf eine Stärkung der Gesundheitskompetenz und der Eigenverantwortung in der Bevölkerung.
Im Bereich der Sozialpolitik wird die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke noch stärker in den Vordergrund rücken. Es stehen überfällige Reformschritte an, nämlich bei der AHV, Stichwort 12. AHV-Revision, sowie bei der IV, Stichwort zweites Massnahmenpaket der 6. IV-Revision. Gefordert werden auch eine stärkere Zusammenarbeit unter den involvierten Institutionen und mehr Querschnittsdenken. So ist beispielsweise für die Optimierung der verschiedenen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung arbeitsloser Personen eine intensivere Kooperation zwischen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, dem Berufsbildungsbereich und dem Sozialhilfe- und Integrationsbereich vonnöten, auch in Koordination mit den Kantonen und dem Bund.
Die freisinnig-liberale Fraktion hat der vierten Leitlinie ein besonders grosses Gewicht zugemessen und sechs Anträge eingereicht. Dabei hat sie sich auf die dringlichsten Probleme im Gesundheits- und Sozialwesen fokussiert. Im Gesundheitswesen drängt sich die eingangs erwähnte Stärkung der Gesundheitskompetenz vor. Sie ist ein Schlüsselfaktor für die Bevölkerung, um die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen wahrzunehmen und die Patientensicherheit zu erhöhen.
In dem Sinne bitte ich Sie, Artikel 19 entsprechend zu ändern und der Minderheit I zu folgen. Das Legislaturziel sollte nicht nur einseitig die Eindämmung des Kostenwachstums, sondern auch die Verbesserung der Qualität ins Auge fassen. Darum sollte die Qualität der Gesundheitsversorgung ins Ziel aufgenommen werden. Die Patientensicherheit ist dabei als wichtiger Bestandteil dieser Qualität zu verstehen. Der Bundesrat hält noch fest: "unter anderem durch die Stärkung der Prävention". Diese Ergänzung versteht sich als Massnahme und ist in der Zieldefinition daher überflüssig.
Weiter erinnere ich Sie daran, dass sich die Idee einer stärker gelebten Eigenverantwortung aus dem Subsidiaritätsprinzip ableitet. In diesem Sinne rufe ich Sie auf, die Kompetenzen der Kantone zu achten und auf Forderungen wie die Ausbildungsförderung im Pflegebereich oder die Ausarbeitung einer Strategie zur Förderung von Zwischenstrukturen für die Betreuung betagter Personen zu verzichten. Die Hauptverantwortung in diesen Bereichen liegt klar bei den Kantonen, welche diese Aufträge auch wahrnehmen. Dementsprechend sind die Massnahmen 53bis und 54bis zu streichen.
Massnahme 57 sieht ein neues Bundesgesetz über die Registrierung von Krebs- und anderen Diagnosen vor. Ich ersuche Sie, auch die anderen wichtigen Volkskrankheiten, namentlich Herz- und Kreislauferkrankungen, Osteoporose und Diabetes, aufzunehmen. Die Schweiz hinkt bei den Gesundheitsdaten dem Ausland hinterher. Gerade die skandinavischen Länder haben hier Standards gesetzt, welche heutzutage in der OECD als Richtmasse gelten. Ich bitte Sie daher, bei Massnahme 57 der Minderheit zu folgen.
Ein weiteres Anliegen der freisinnig-liberalen Fraktion ist die Vereinfachung der Finanzierungsstruktur im Gesundheitswesen durch Einführung der monistischen Finanzierung, also der Finanzierung bestimmter Leistungen durch eine einzige Finanzierungsquelle. Es ist unbestritten, dass grundlegende Fehlanreize in unserem System auf die unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und des stationären Bereiches zurückzuführen sind. Der OECD-Bericht über das Gesundheitswesen der Schweiz von 2006 empfiehlt denn auch den Wechsel zu einem System mit einem einzigen Direktzahler für Spitäler. Dieses Anliegen wurde schon mehrfach im Rat vorgebracht, letztmals in der vom Nationalrat abgeschriebenen Motion Humbel 09.3275, "Einführung des Monismus im KVG". Ich rechne daher mit einer breiten Unterstützung für unseren Antrag und bitte Sie, bei Massnahme 61ter der Minderheit zu folgen.
Zur Konsolidierung der Sozialwerke hat die freisinnig-liberale Fraktion schliesslich die Einführung von Fiskalregeln und einer Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen mit bindenden Sanktionsmechanismen gefordert und eine Mehrheit dafür erhalten, so bei Massnahme 65bis. Eine Möglichkeit bestünde in der Einführung einer Fiskalregel im Sinne eines Autopiloten. Bei einer solchen Regel werden, sobald ein Defizit auftritt, Sanierungsmassnahmen eingeleitet, ohne dass der Gesetzgeber von sich aus aktiv werden muss. Ein interessanter Ansatz für die Schweiz wäre das Modell Dänemarks, das eine automatische Anpassung des Renteneintrittsalters an die veränderte Lebenserwartung vorsieht und die durchschnittliche Rentenbezugsdauer konstant hält.
Mit diesen Bemerkungen fordere ich Sie auf, die anstehenden Probleme im Gesundheits- und Sozialwesen anzugehen, und lade Sie ein, bei den einzelnen Minderheitsanträgen der Position der freisinnig-liberalen Fraktion zu folgen.
- RedetextLegislaturplanung 2011 - 2015Nr. 12.008Schweiz
Seit 1968 pflegt der Bundesrat dem Parlament ein Legislaturprogramm vorzulegen. Das Parlamentsgesetz erlaubt National- und Ständerat seit 2004 überdies, in die Planung des Bundesrates einzugreifen und ihm unter Umständen andere Prioritäten aufzuzwingen. Die Legislaturplanung 2003-2007 verkam zur Farce, als sie in der Gesamtabstimmung von einer unheiligen Allianz aus SVP und SP abgelehnt wurde. Seither wurde das Verfahren entsprechend angepasst. Eintreten ist obligatorisch, und es findet keine Gesamtabstimmung statt.
Wir haben nun über die wichtigsten Ziele und, davon abgeleitet, die entsprechenden Massnahmen zu entscheiden, die unser Land, die unsere Schweiz vorwärtsbringen sollen. Das verlangt Grösse und ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ebenso ein hohes Demokratieverständnis von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Nicht alles, was in den Parteiprogrammen geschrieben steht, ist geeignet, um zur Zielsetzung der Nation erhoben zu werden. Wir sind heute und morgen im Rat gefordert, Prioritäten zu setzen, nicht auf Extrempositionen zu beharren, nicht das Maximale zu fordern, sondern das zu fordern, was politisch machbar und mehrheitsfähig ist, um unser Land, um unsere Schweiz vorwärtszubringen. Parteiprogramme, so unser Aufruf an die anderen Parteien, sind Traktanden an Parteitagen und nicht Traktanden in der Session - dies noch auf Kosten der Steuerzahler.
In diesem Kontext werden wir uns gleich zu Beginn der Debatte mit einem Rückweisungsantrag aus der SVP-Fraktion beschäftigen müssen. Auch die FDP-Liberale Fraktion ist betreffend den Erarbeitungsprozess der Legislaturplanung nicht überzeugt und hat deshalb eine Motion eingereicht, welche für die nächste Legislaturplanung eine interdepartementale Herangehensweise fordert. Sie soll die bis anhin geläufige sektorielle Planung ersetzen, welche querschnittsorientierte Lösungsansätze verunmöglicht. Dennoch bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf eine Rückweisung an den Bundesrat zu verzichten und den entsprechenden Minderheitsantrag aus der SVP-Fraktion abzulehnen. Wenn wir diese Vorlage mit irgendeinem Auftrag an den Bundesrat zurückweisen, wird sich diese vom Parlament nicht sonderlich geliebte Übung um weitere Monate verlängern, was wiederum das Portemonnaie der Schweizer Steuerzahler unnötigerweise belasten wird. Seien wir doch ehrlich: Schon heute betreiben wir viel, zu viel Aufwand für wenig Ertrag. Setzen wir uns also wie die FDP-Liberale Fraktion in konstruktiver Art und Weise mit der Legislaturplanung des Bundesrates auseinander, und lehnen wir den Rückweisungsantrag ab.
Ich möchte kurz auf die Eckwerte der vorliegenden Planung für die Legislaturperiode eingehen. Sie umfasst neben den "Perspektiven 2025" und der Lagebeurteilung sechs politische Leitlinien sowie 26 ihnen zugeordnete Ziele und führt zu jedem Ziel die geplanten Erlasse und anderen Massnahmen auf. Der Bundesrat hat sich viel für die Legislatur vorgenommen. So will er bis 2015 den Standort Schweiz attraktiver und wettbewerbsfähiger machen und ihn im internationalen Kontext stärken.
Bei der Beratung der einzelnen Ziele und Massnahmen ist die Kommissionsmehrheit in vielen Punkten der bundesrätlichen Fassung gefolgt. Die Diskussion in der Kommission war stets von der Frage geprägt, was politisch als wichtig erachtet wird, mehrheitsfähig ist und somit dem Bundesrat mit auf den Weg durch diese Legislatur gegeben werden soll. Entsprechende Gedanken haben sich auch die Kommissionsmitglieder der FDP-Liberalen Fraktion bei der Erarbeitung ihrer insgesamt über dreissig Anträge gemacht, und sie konnten so meistens Mehrheiten schaffen. Von diesen Anträgen sind nach der Kommissionsarbeit noch total dreizehn übrig, die wir nun als Minderheitsanträge zu beraten haben.
Während der Behandlung in der Legislaturplanungskommission ist eine neue politische Leitlinie mit entsprechendem Ziel beschlossen worden. Diese siebte Leitlinie fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie - für die FDP/die Liberalen entscheidend - beim Rentenalter. Ich bitte Sie, bei der Behandlung der siebten Leitlinie jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Aufnahme weiterer Leitlinien abzulehnen. [PAGE 575]
Mit diesen einleitenden Bemerkungen möchte ich Sie einladen, die Vorlage zu behandeln und den Minderheitsanträgen aus der FDP-Liberalen Fraktion zuzustimmen.
- RedetextKauf von neuen KampfjetsNr. 12.3030Schweiz
Sicherheit ist notwendig, damit wir in Freiheit leben können. Sicherheit ist auch notwendig, damit unsere Wirtschaft gedeihen und unser Wohlstand sich nachhaltig entwickeln kann. Sicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe der Schweiz; wir können uns nicht darauf verlassen, dass unsere Nachbarn den Schutz für uns übernehmen. Wenn wir uns einig sind, dass Sicherheit ein notwendiges Gut ist, dann ist auch klar, dass es einen funktionierenden Luftschirm braucht. Denn eines ist sicher: Polyvalente Hochleistungsflugzeuge in ausreichender Zahl werden in allen künftigen Konflikten eine zentrale Rolle bei der Wahrnehmung der Lufthoheit spielen.
Dass die Schweizer Luftwaffe die veralteten Tiger-Kampfflugzeuge ersetzt, ist nichts als konsequent; für die FDP/die Liberalen ist es unumgänglich. Das vom Bundesrat durchgeführte Ausschreibungs- und Evaluationsverfahren ist für uns nachvollziehbar. Auch die vom Bundesrat dargelegten [PAGE 509] Evaluationskriterien erscheinen plausibel, sie zeigen nämlich, dass der Typenentscheid aufgrund einer ganzheitlichen und nachvollziehbaren Analyse gefällt wurde. Die FDP-Liberale Fraktion vertraut dem Bundesrat, wenn er sagt, dass der Gripen mit Blick auf alle Evaluationskriterien die beste Gesamtnote erreicht hat; sie tut dies ganz entgegen den in der Öffentlichkeit kolportierten Behauptungen.
Damit sind wir schon beim Thema, das der eigentliche Anlass für die Interpellation der CVP/EVP-Fraktion war. Die Indiskretionen und die widersprüchliche Kommunikation seitens des VBS sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Was gut angefangen hat, nämlich mit einem sauberen Ausschreibungs- und Evaluationsverfahren, wurde miserabel zu Ende geführt. Die mangelhafte Kommunikation des VBS hat Spekulationen Tür und Tor geöffnet und war ein Steilpass für Armeegegner sowie für Anhänger der unterlegenen Flugzeuganbieter. Es ist der Eindruck entstanden, die Wahl des Gripen sei politisch motiviert gewesen. Gelitten hat darunter einmal mehr das Vertrauen des Volkes in die Landesregierung, in die Armeeführung und in die Rüstungsbeschaffungsprozesse. Aber auch die Notwendigkeit der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs ist dadurch bei unseren Bürgerinnen und Bürgern unnötig in Zweifel gezogen worden.
Die FDP-Liberale Fraktion erwartet, dass vom VBS und von der Subkommission Tiger-Teilersatz die noch offenen Fragen beantwortet werden. Ausserdem ist der Bundesrat gefordert, weitere Indiskretionen im Departement zu verhindern, denn die illegale Veröffentlichung von als vertraulich klassifizierten Berichten fügt der Schweiz als Partnerin in einem Beschaffungsprozess Schaden zu. Ausserdem erwarten wir, dass die Beschaffung nun ohne Nebengeräusche abläuft. Gelingt es dem VBS nicht, das Vertrauen in seine Prozesse und damit in diese Evaluation wiederherzustellen, wäre das fatal. Die Sicherheit der Schweiz und insbesondere des Schweizer Luftraums verträgt keine politisch motivierten Manöver.
- PostulatUrheber(-in)Vereinbarkeit von Militär und AusbildungNr. 10.3570
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Gegen ungerechtfertigte StrompreiserhöhungenNr. 08.3525
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Entsorgung der Schlämme vom LötschbergNr. 08.3788
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Armee. Welche Strategie für ihre Zukunft?Nr. 08.3905
- Spezial
- StändigSchweiz
- Mitglied15.12.2011 – 22.09.2012
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Cussegl legislativ05.12.2011 – 22.09.2012
- Cussegl legislativ03.12.2007 – 04.12.2011
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/in03.03.2011 – 04.12.2011
- Mitglied12.03.2009 – 02.03.2011
- Spezial
Maletgs(1)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
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