Ruth-Gaby Vermot-Mangold
- Partida
- Sozialdemokratische Partei
- Parlament
- Schweiz
- Circul electoral
- Bern
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
- Schlattaina
- Feminin
- Naschì
- 11. März 1941
- Wikidata
- Q18412785
- Gremi da funtauna
- CHE
- Funtauna actualisada
- 28.03.2025
- Registraziun actualisada
- 22.07.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
- NeinSchweizBürgerrechtsgesetz. Änderung (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Resultat: 119 Gea · 69 Na · 1 Absten. · 11 Absent
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Resultat: 151 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 49 Absent
- JaSchweizZusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007Resultat: 116 Gea · 42 Na · 4 Absten. · 38 Absent
- JaSchweizResultat: 93 Gea · 75 Na · 9 Absten. · 23 Absent
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizResultat: 94 Gea · 63 Na · 3 Absten. · 40 Absent
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- RedetextSchweiz
Sie haben es gehört: Die Mehrheit der Kommission will, dass mit dieser Gesetzesbestimmung der Vollzug des Rückgabeentscheides ausgesetzt werden kann. Es geht ja immer darum, zu schauen, was passiert, wie es dem Kind geht, ob das Kind krank ist. Das war die Argumentation in der Kommission. Es muss also laut der Mehrheit der Kommission die Möglichkeit geben, die Rückführung auszusetzen.
Was die Minderheit dazu gesagt hat, weiss ich nicht. Im Protokoll ist nämlich keine Wortmeldung der Minderheit. Das Stimmenverhältnis in der Kommission lautete 9 zu 8 bei 1 Enthaltung. Die Verwaltung hat allerdings die gleiche Argumentation gebracht, wie wir sie jetzt gehört haben, nämlich dass befürchtet wird, dass der entführende Elternteil dann eben "filibustert" und schaut, dass das Kind nicht zurückgeführt wird. Ich denke aber, dass mit dem neuen Verfahren - das wurde in der Kommission auch so gesagt - ein solcher Auftrag im Gesetz verankert werden sollte.
- RedetextSchweiz
Es geht in dieser Vorlage um den Bundesbeschluss über die Umsetzung der Übereinkommen über internationale Kindesentführung sowie die Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen. Es geht vor allem darum, nach den Erfahrungen mit Rückführungen von Kindern, die von einem Elternteil entführt worden sind, den Kinderschutz und die Wahrung des Kindeswohls grundsätzlich neu zu regeln. Bisher standen vor allem die Anforderungen der betroffenen Staaten im Vordergrund, das heisst die rasche Rückgabe des Kindes an den Staat, in dem das Kind und seine Eltern wohnten. Das Wohl und der Einbezug des betroffenen Kindes wurden in vielen Fällen vernachlässigt. Das Kind war eher eine Art Anhängsel seiner Eltern, eine Art Gepäckstück, das an den Ausgangsort zurücktransportiert werden musste.
Die Kommission hat die beiden Vorlagen beraten und ihnen mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Dabei hat das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung logischerweise mehr zu reden gegeben als das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen.
Zuerst ein kurzer geschichtlicher Abriss, um zu zeigen, warum das Haager Abkommen, das seit Oktober 1996 in Kraft ist, in seiner bisherigen Ausgestaltung nicht genügte. Mit der Globalisierung der Welt und der vermehrten Migration sind auch die Ehen globalisierter geworden. Viele dieser Ehen erleiden das gleiche Schicksal wie überall auf der Welt: Sie scheitern, und es geht darum, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält, wo die Kinder wohnen und wie das Besuchsrecht geregelt wird. Das führt oft zu unüberwindlichen Konflikten. Mehrheitlich Mütter entführen ihre Kinder in ihre Heimat, also in unserem Fall in die Schweiz. Laut Haager Übereinkommen müssten diese Kinder aber rasch wieder an ihren Ursprungsort zurückgegeben werden, eine Forderung, der sich viele Elternteile durch Gerichtsbeschlüsse, Beschwerden usw. zu entziehen versuchen.
Die Rückgabe von betroffenen Kindern hat in den letzten Jahren zu vielen Medienberichten geführt, besonders der Fall Melissa und Jamie W. und der Fall Ruben H. haben die Öffentlichkeit sensibilisiert und aufgerüttelt. Auch die Geschichte der brasilianisch-schweizerischen Sandra hat die Öffentlichkeit erschüttert. Die Dreizehnjährige wurde auf offener Strasse festgenommen und anderntags in ein Flugzeug gebracht, das sie nach Brasilien fliegen sollte. Weil sie schrie und sich wehrte, entschied der Pilot, das Kind nicht mitfliegen zu lassen. Eine Wende hat auch die Geschichte des Kindes genommen, das eigentlich laut Gerichtsurteil nach Israel zu seinem Vater zurückgeführt werden sollte, der aber einer fundamentalistischen Religionsgemeinschaft angehört. Aufgrund einer Beschwerde mit dem Hinweis auf das Kindeswohl wurde die Rückgabe zugunsten des Kindes ausgesetzt.
Zu den Zahlen: In den letzten fünf Jahren wurden mehr als doppelt so viele Rückführungsgesuche von der Schweiz ans Ausland weitergeleitet als umgekehrt; das sind 171 weitergeleitete gegenüber 84 eingegangenen Gesuchen. Man könnte diese Zahlen als vernachlässigbar bezeichnen, aber wo immer die Rechte eines einzigen Kindes verletzt werden, ist Handlungsbedarf angezeigt. Die offensichtlich problematische Umsetzung des Haager Übereinkommens wurde von Fachleuten und Kinderschutzorganisationen zunehmend kritisiert. Hauptsächliche Kritikpunkte betrafen den mangelnden Schutz des Kindes und die Vernachlässigung des Kindeswohls bei Rückführungsentscheiden durch die Gerichte und Behörden. Auf der einen Seite hatte das Wohl des Kindes Priorität, auf der anderen Seite ist "jeder Vertragsstaat verpflichtet, Entscheide, die in einem anderen Vertragsstaat getroffen worden sind, zu anerkennen". Eine Abweichung war bisher nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Dem Wohl des Kindes wurde demzufolge kaum Beachtung geschenkt.
Die offensichtlichen Probleme für Kinder, Eltern und Behörden bei sogenannten Rückführungen von entführten Kindern veranlasste die Politik, sich einzumischen. Parlamentarische Vorstösse der Kolleginnen Leuthard und Hubmann sowie die Motion Vermot-Mangold, die als Postulat überwiesen wurde, haben den Bundesrat bewogen, im März 2005 eine Expertenkommission, bestehend aus Fachpersonen im Bereich des Kinderschutzes, zu berufen. Das Präsidium hatte Andreas Bucher inne, Professor für internationales Privatrecht der Universität Genf. Die Expertenkommission arbeitete rasch und stellte in ihrem Bericht unschwer Handlungsbedarf fest. Sie schlägt vor, dass die Aufgaben der zentralen Behörde in Bern, die das Haager Übereinkommen festlegt, besser definiert und geklärt werden. Ausserdem soll das Verfahren bei Kindesentführungen verkürzt und gestrafft werden. Nur eine einzige Instanz pro Kanton soll über Rückführungen von Kindern entscheiden; selbstverständlich soll das Beschwerderecht jedoch gewährleistet sein. Diese Forderung ist zentral, denn vielfach werden von Eltern entführter Kinder zu Recht alle Instanzen bemüht, was lange dauert und dann natürlich zu Schwierigkeiten führt, wenn die Kinder doch zurückgeführt werden müssen. Sie sind dann meist dem im Land verbliebenen Elternteil entfremdet und können kaum verstehen, was mit ihnen geschieht.
Eltern sollen, so die Expertenkommission, mit Unterstützung von Fachleuten gleich von Beginn an mittels Schlichtungsverfahren und Mediation versuchen, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Das Kind soll von Anfang an einen eigenen Beistand und Kindesvertreter haben, damit seine Interessen wie jene der Eltern ebenfalls in die Verfahren [PAGE 1640] einfliessen. Um diese Vertretung rasch sicherzustellen, soll schweizweit - auch dies ist ein Vorschlag der Kommission - ein Netz von abrufbaren Fachleuten geschaffen werden. So ist gewährleistet, dass das Kind gleich beim Eingang einer Entführungsklage bei der zentralen Behörde angehört werden kann.
Die Expertenkommission schlägt auch vor, dass das Lebensumfeld und die Chancen des Kindes nach seiner Rückkehr evaluiert werden. Dabei soll das Kind vor Armut geschützt werden. Ausserdem soll verhindert werden, dass Kinder nach der Rückführung fremdplatziert werden, statt beim anderen Elternteil zu leben, was ja mit Melissa und Jamie Wood geschehen ist. Ich denke, wir wissen alle, dass das ja nicht das Ziel einer Rückführung sein kann. Die Expertenkommission schlägt überdies vor, mit Präventionsprogrammen zur Vorbeugung von Kindesentführungen auf die Problematik von Kindesentführungen und Rückführungen aufmerksam zu machen.
Der Bundesrat hat in seiner Vorlage einen grossen Teil der Forderungen der Expertenkommission berücksichtigt. Die Kommission trat denn auch ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und nahm Kenntnis vom Expertenbericht. Dem Antrag auf ein zeitlich reduziertes Hearing wurde zugestimmt. Die beiden angehörten Experten riefen in Erinnerung, dass im neuen Gesetz das Kindeswohl und der Schutz der Kinder die oberste Maxime sein müssten. Das bedeute, dass die Anhörung der Kinder und ihre Meinung wirklich der zentrale Punkt seien. Die Eltern würden, verletzt von den Folgen ihrer Scheidung, in der Regel nur ihre eigenen Interessen vertreten, die nicht zwingend jene der Kinder seien.
Wie gesagt, die Kommission für Rechtsfragen trat mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf die Vorlage ein. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
- RedetextZwangsanwendungsgesetzNr. 06.009Schweiz
Es geht hier um den Antrag der Minderheit zu Artikel 30a; ich ziehe meinen Minderheitsantrag zurück. Die Beratung dieses Geschäftes ist ja nicht sehr ermutigend für jene Leute, die sich für bessere Bedingungen bei Ausschaffungen einsetzen. Ich ziehe diesen Minderheitsantrag zurück.
- RedetextZwangsanwendungsgesetzNr. 06.009Schweiz
In Artikel 28a verlange ich, dass ein Menschenrechtsbeobachter oder eine Menschenrechtsbeobachterin die Ausschaffungen begleitet. Aufgabe dieser Personen ist es, die Rückführungen vollständig zu dokumentieren, einen Bericht über die begleiteten Rückführungen zu erstellen und jährlich einmal einen Bericht zu machen, der der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Bei der Beratung in der Kommission hat uns Bundesrat Blocher die Zahl der Begleiter und Begleiterinnen für Zwangsausschaffungen genannt. Die Gruppe, die er besucht und erwähnt hat, bestand aus 31 Leuten, die zurückgeschafft wurden. Begleitet wurden sie von 72 Personen verschiedener Berufsgattungen: Es waren Polizisten und Polizistinnen, Ärzte und Ärztinnen, Pflegefachfrauen, Psychiater und Psychiaterinnen usw., eine ganze Reihe von Personen also, die sich mit den Leuten, die auszuschaffen waren, befassten. Ich bitte Sie, die schon bestehenden Gruppen bei Ausschaffungen, die wohl immer unterschiedlich zusammengesetzt sein werden, um eine Menschenrechtsbeobachterin oder einen Menschenrechtsbeobachter aufzustocken. Mit einer Beobachterin oder einem Beobachter soll vor allem gewährleistet werden, dass jene Personen geschützt werden, die zwangsausgeschafft werden, die Beratung nötig haben, die aber auch beobachtet werden müssen. Ein Menschenrechtsbeobachter hat den Auftrag, zu überprüfen, ob die Rückführung menschenrechtskonform verläuft. Menschenrechtsbeobachterinnen und -beobachter sind eine Art Schutzschild für die auszuschaffenden Personen. Sie sind jedoch auch eine Art Rückversicherung für das Vollzugspersonal, das ja bei Rückführungen oft auch mit Schwierigkeiten konfrontiert wird.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich sehr differenziert über Rückführungen spreche, die ich nicht ablehne. Ich lehne nur nichtmenschenrechtskonforme Rückschaffungen ab. In verschiedenen Ländern werden Rückschaffungen bereits heute von Menschenrechtsbeobachtern begleitet, weil man sich bewusst ist, dass Rückführungen immer wieder heikle Komponenten beinhalten. Zudem können bestimmte Herkunftsländer wohl eher einer Rückübernahme zustimmen, wenn die Rückführung menschenrechtlichen Mindeststandards entspricht. Unter Mindeststandards wird verstanden, dass die Würde und die Rechte aller beteiligten Personen gewahrt werden. Auch in schwierigen Fällen dürfen keine herabwürdigenden Mittel benutzt werden: keine Ketten, keine Windeln, kein Verbot, die Toilette aufzusuchen, kein Trinkverbot, keine Kleber, keine behindernden Materialien usw.
Ich bitte Sie, diesem Antrag für Menschenrechtsbeobachter, die in einer ohnehin grossen Gruppe von Begleitpersonen dabei wären, zuzustimmen. Es ist für beide Seiten von Vorteil.
- RedetextZwangsanwendungsgesetzNr. 06.009Schweiz
Bei Artikel 27 geht es darum, dass von Ausschaffung betroffene Personen vorher anzuhören sind, auch wenn, wie der Bundesrat und die Mehrheit meinen, dies nur geschehen soll, wenn dadurch das Verfahren nicht infrage gestellt wird. "Wenn das Verfahren nicht infrage gestellt wird", was bedeutet das? Das ist für mich ein Begriff, der nicht sehr klar einzuordnen, der viel zu unbestimmt ist. Leute, die ausgeschafft werden, haben doch das Recht, ihre Dinge, jene Sachen, die sie gerne haben, mitzunehmen und sich zu verabschieden. Es geht hier um die menschenwürdige Behandlung von Menschen, die zurückgeschafft werden. Ich rede hier auch wieder über abgewiesene Asylsuchende.
Ich habe bei Besuchen in ehemaligen Kriegsgebieten gehört, wie sich Menschen über die Art und Weise der Ausschaffung - nicht nur aus der Schweiz selbstverständlich, sondern auch aus anderen Ländern - beklagt haben. Sie sagen, sie hätten keine Möglichkeit gehabt, ihre Sachen, die ihnen lieb waren, zusammenzupacken und mitzunehmen und sich zu verabschieden. Die Kinder konnten sich nicht von ihren "Schulgschpänli" verabschieden, weil bei solchen Ausschaffungen knallharter Druck häufig die Regel ist. Ich habe heute Morgen schon ausgeführt, wie Familien frühmorgens aufgeweckt werden. Ich weiss, dass diese Leute eine rechtsgültige Ausweisung, einen Termin haben. Sie widersetzen sich aus nachvollziehbaren oder nicht nachvollziehbaren Gründen. Sie haben keine Zukunft in der Heimat, keine guten Schulen für ihre Kinder, keine Arbeit, keinen Verdienst. Sie müssen sich von Freunden trennen. Ich kann gut nachvollziehen, dass man sich da kaum wie ein Lamm auf die Schlachtbank begibt, sondern seine Chance, zu bleiben, halt packen möchte. Gerade deshalb haben diese Menschen ein Recht auf würdevolle Behandlung. Diese soll im Vordergrund stehen, nicht das Verfahren, das vielleicht nicht so straff durchgeführt werden kann, wie das eigentlich von den Behörden gewünscht wird.
Ich bitte Sie, den entsprechenden Satz wegzulassen und meinem Minderheitsantrag für eine würdevolle Ausschaffung zuzustimmen.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Finanzausgleich und kantonale SteuerpraxisNr. 95.3606
- PostulatMitunterzeichner(-in)Anreize für sozialverträgliches WirtschaftenNr. 95.3626
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Cussegl legislativ01.12.2003 – 02.12.2007
- Cussegl legislativ04.12.1995 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Stellvertreter/in04.12.1995 – 30.11.2003
- Ständig
- Spezial
Maletgs(1)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
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