Johannes Randegger
- Partida
- FDP.Die Liberalen
- Parlament
- Schweiz
- Circul electoral
- Basel-Stadt
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
- Schlattaina
- Masculin
- Naschì
- 22. März 1941
- Wikidata
- Q1698211
- Gremi da funtauna
- CHE
- Funtauna actualisada
- 28.03.2025
- Registraziun actualisada
- 04.10.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
- Hat nicht teilgenommenSchweizBundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (Geschäft des Bundesrates)NationalratFrühjahrssession 2006 · 06.03.2006Resultat: 127 Gea · 53 Na · 15 Absten. · 5 Absent
- NeinSchweizLeistungen für die Familie (Parlamentarische Initiative)NationalratFrühjahrssession 2006 · 06.03.2006Resultat: 129 Gea · 41 Na · 6 Absten. · 24 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizSchweizerische Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile. Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2005 · 28.11.2005Resultat: 161 Gea · 16 Na · 7 Absten. · 16 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizStromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2005 · 19.09.2005Resultat: 103 Gea · 73 Na · 1 Absten. · 23 Absent
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizAusschöpfung der vorhandenen Mittel zugunsten junger Arbeitsloser (Motion)NationalratSommersession 2005 · 30.05.2005Resultat: 84 Gea · 104 Na · 1 Absten. · 11 Absent
Naginas colliaziuns d'interess registradas.
Naginas cartas d'access emessas.
- RedetextSchweiz
Mit der kommenden BFI-Botschaft 2008-2011 werden gleich zwei zentrale Politikbereiche der FDP angesprochen, nämlich der Politikbereich intelligente Schweiz und der Politikbereich wachsende Schweiz. Weil sie für uns so wichtige Handlungsfelder sind, haben wir uns für das Zustandekommen der heutigen, vorgezogenen BFI-Debatte eingesetzt und drei Vorstösse eingereicht. Der erste Vorstoss zielt auf die von uns geforderten Bildungs- und Forschungsinhalte und die dazu notwendige Krediterhöhung von 8 Prozent jährlich. Der zweite Vorstoss verlangt die Institutionalisierung einer transparenten Zusammenarbeit von Bund und Kantonen gemäss der neuen Verfassungsgrundlage und zielt auf die Intensivierung von Effizienzsteigerungen im gesamten Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich. Und mit dem dritten Vorstoss schlagen wir angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes neue Finanzierungsinstrumente für den BFI-Bereich vor.
Es geht uns darum, dass auch in den nächsten Jahren unser Land in der globalisierten Wissensgesellschaft und angesichts der immer härter werdenden Herausforderungen standhalten kann. Dazu braucht es eine intelligente Schweiz, die bezüglich der Bildungs- und Forschungsleistungen mit den Klassenbesten der Welt mithalten kann. Diese Bildungs- und Forschungsleistung an der Spitze der "Champions League" bildet zusammen mit den daraus entstehenden Entdeckungen, Erfindungen und Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen das für unsere Volkswirtschaft so wichtige Fundament des Wirtschaftswachstums. 60 Prozent des künftigen Wirtschaftswachstums und damit auch die Mehrzahl der neuen Arbeitsplätze gründen auf neuem und verbessertem Wissen. Deshalb wollen wir nicht von Bildungs- und Forschungsausgaben, sondern von Bildungs- und Forschungsinvestitionen sprechen, von Mitteln, die in unserem Land gerade in der heutigen Zeit sehr gut angelegt sind. Ich erinnere Sie an die Harmonisierungs-, Effizienzsteigerungs- und Qualitätsverbesserungsprogramme, die derzeit sowohl im Volksschul- als auch im Hochschulbereich laufen.
Inhaltlich verlangt die FDP-Fraktion vom Bundesrat, dass mit der BFI-Botschaft 2008-2011 sichergestellt wird, dass die gesetzlich festgelegten Verpflichtungen in der Berufsbildung und bei den Fachhochschulen eingehalten werden und dass die Teuerung und die steigenden Studentenzahlen in den Grundbeiträgen für die Universitäten und die ETH mitberücksichtigt werden. Wir verlangen vom Bundesrat, dass sichergestellt wird, dass die Finanzierung der Spitzenforschungsprojekte der ETH - in den Bereichen Biotechnologie im Rahmen von System X, im Bereich Nanotechnologie im Rahmen des Projektes Nano-Giga - und des Projektes PSI-XFEL am Paul-Scherrer-Institut anteilmässig gewährleistet ist. Wir verlangen vom Bundesrat, dass dem Schweizerischen Nationalfonds die von ihm beantragten Mittel für die Förderung des Wachstums der in den letzten Jahren vernachlässigten Grundlagenforschung gewährt wird und dass die Förderagentur für Innovation in ihrer wichtigen Unterstützungsrolle bei der Übertragung von an Hochschulen generiertem Wissen in die Wirtschaft sowohl hinsichtlich ihrer unternehmerischen Autonomie als auch hinsichtlich ihrer Finanzierung gestärkt wird. Schliesslich verlangen wir, dass die Vollbeteiligung der Schweiz am 7. EU-Forschungsprogramm und an den EU-Bildungsprogrammen gewährleistet ist.
Das sind unsere inhaltlichen Forderungen. Wir verlangen, dass diese Investitionen mit der BFI-Botschaft angemessen und verlässlich finanziert werden. Unsere dazu angestellten Berechnungen ergeben, dass dafür eine jährliche Krediterhöhung von 8 Prozent gegenüber dem Budget 2007 notwendig ist. Die FDP-Fraktion ist bereit, dieser Krediterhöhung zuzustimmen, verlangt aber gleichzeitig, wie eingangs angeführt, eine Intensivierung der Effizienzsteigerungsmassnahmen und den Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente.
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen. Damit tragen Sie dazu bei, dass wir in der nächsten BFI-Periode dank einem moderaten Wachstum mit den besten Bildungs- und Forschungsnationen mithalten können.
- RedetextSchweiz
Auch ich bitte Sie um Annahme der Motion Pfister Theophil.
Sie haben vorhin bei der Motion Wasserfallen gehört, dass einige der Punkte, die Kollege Wasserfallen in seiner Motion gefordert hat, eigentlich nicht mehr aktuell sind. Bei dieser Motion Pfister Theophil aber ist die Aktualität absolut gegeben. Denn in sechs Monaten wird der Bundesrat die Vernehmlassung zur neuen Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2008-2011 starten. Wie wir wissen, schlägt er heute in seiner Finanzplanung eine Krediterhöhung von 3,5 Prozent vor. Dieser Vorschlag, diese Finanzierungsgrundlage, ist zur Finanzierung der Bedürfnisse des Bildungs- und Forschungsraums Schweiz, dem die Stimmbevölkerung am 21. Mai 2006 mit 86 Prozent Jastimmen absolute Priorität gegeben hat, absolut ungenügend. Selbst wenn die Finanzierung, also die Krediterhöhungen, bei 6 Prozent angelangt - und dafür werden wir enorm hart kämpfen -, ist es so, dass der interne Verteilkampf enorme Ausmasse annehmen wird und es nicht möglich sein wird, die Verpflichtungen beispielsweise im Berufsbildungsbereich, im Fachhochschulbereich oder gegenüber dem Schweizerischen Nationalfonds einzuhalten. Aus diesem Grunde ist die hier geforderte Überprüfung, die Erstellung einer Gesamtübersicht, absolut notwendig. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat, wenn er heute noch einmal Stellung nehmen müsste, aufgrund der Finanzplanung die aufgeworfenen Fragen von Kollege Pfister anders beantworten würde. Höchstens bei der Halbierung der Mittel für die Ressortforschung, die übrigens seit Jahren ein Thema hier im Parlament ist, würde er der Motion nicht zustimmen.
Mit Blick auf die Debatte über die Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik in unserem Lande, mit Blick auf die prioritäre Bedeutung, die diese Politik für das Wirtschaftswachstum, für die Qualifikation der Schweiz in der Wissensgesellschaft von morgen bedeutet, ist es notwendig, dass dem Parlament eine Gesamtüberprüfung all dieser Engagements vorgelegt wird. Das will ja der Bundesrat im Zweitrat beantragen, wenn Sie die Motion annehmen. Also bitte: Nehmen Sie die Motion an, damit kommen Sie auch einem [PAGE 775] seit Jahren immer wieder geforderten Anliegen bezüglich der Ressortforschung, der qualitativen Beurteilung der eingereichten Forschungsprojekte, nach. Es ist nicht so wie im Nationalfonds, wo die Qualität der Projekte beurteilt wird, bevor sie lanciert und in Gang gesetzt werden, sondern es sind rein die Chefbeamten, die entscheiden, ob ein solches Forschungsprojekt jeweils lanciert wird. Die Qualitätsüberprüfung steht heute nur auf dem Papier. In der Praxis haben wir noch keine Berichterstattung über erfolgte Qualitätsüberprüfungen von Ressortforschungsprojekten gesehen.
Hier ist Druck also notwendig. Wenn Sie zustimmen, dann haben Sie eine Chance, in sechs Monaten eine bessere Entscheidungsgrundlage für die wichtige Bildungs- und Forschungsbotschaft vorliegen zu haben.
Nehmen Sie bitte die Motion Pfister Theophil an.
- RedetextSchweiz
Mit meiner Motion "Steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Bildungs- und Weiterbildungskosten" wird der Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz so abzuändern, dass steuerrechtlich im tertiären Bildungsbereich, d. h. im Bereich der Hochschulen und im Bereich der höheren Berufsbildung, kein Unterschied zwischen Ausbildung und Weiterbildung besteht, da ja beide Bereiche mit der beruflichen Positionierung zusammenhängen.
Die heutige Situation ist unbefriedigend, denn die steuergesetzlichen Bestimmungen und die entsprechende Steuerpraxis sind nicht im Einklang mit dem neuen Berufsbildungsgesetz des Bundes. Dieses stellt die berufliche Grundausbildung sicher und fördert die berufliche Flexibilität und damit das Bestehen der Einzelnen in der zunehmend anspruchsvoller werdenden Arbeitswelt. Insbesondere die berufliche Weiterbildung, wie sie in Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung angesprochen ist, dient dazu, durch organisiertes Lernen bestehende berufliche Qualifikationen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue berufliche Qualifikationen mit eidgenössisch geschütztem Titel zu erwerben. Man ist sich in der Politik und in der Wirtschaft einig, dass angesichts der immer kürzer werdenden Wissenszyklen die berufliche Qualifikation und die Vermittelbarkeit der Einzelnen im Arbeitsmarkt nicht ohne ständige berufsorientierte Weiterbildung auf allen Stufen erhalten werden kann.
Dementsprechend stark engagiert sich die Wirtschaft für die Aus- und Weiterbildung ihrer Fachleute und fördert diese in hohem Masse. Deshalb ist es nicht verständlich und nicht nachvollziehbar, weshalb beim Erwerb von eidgenössisch geschützten Titeln steuerlich eine Unterscheidung zwischen Ausbildungs- und Weiterbildungskosten vorgenommen wird.
Das Berufsbildungsgesetz kennt diese Unterscheidung so nicht, und weder aus wirtschaftlicher noch aus staatspolitischer Sicht ist diese Unterscheidung sinnvoll. Wegen dieser steuerlichen Unterscheidung werden heute in den Steuergesetzen von Bund und Kantonen Ungleichheiten geschaffen, welche dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Gleichem widersprechen. Sachen, die in der Wirkung gleich sind, müssen auch gleich behandelt werden. Aus diesen Gründen darf es zwischen den mit der beruflichen Positionierung zusammenhängenden Bildungskosten und den mit der beruflichen Positionierung zusammenhängenden Weiterbildungskosten auch keinen steuerlichen Unterschied geben.
In seiner Antwort stellt der Bundesrat zunächst einmal fest, dass er die Motion ablehnt. Ganz wohl ist ihm dabei allerdings nicht. Er zitiert die am 3. Oktober 2003 von Herrn Ständerat David eingereichte Motion 03.3565, die genau das Gleiche verlangte, was ich verlange. Am 2. März 2004 wurde diese Motion in ein Postulat umgewandelt und an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Studie über die Abzugsmöglichkeiten für Weiterbildungskosten ausgearbeitet hat.
In dieser Studie werden verschiedene Modelle vorgestellt. In der Stellungnahme des Bundesrates - die keine Stellungnahme ist, weil er keine Stellungnahmen abgibt - wird am Modell "Orientierung am Bildungsrecht" festgehalten. Um meinem Anliegen und demjenigen von Herrn David im Ständerat nachzukommen, besteht heute ein Modell.
Wenn Sie dem einen Ruck geben wollen - ich hoffe, Sie sagen es weiter, wenn dann die Kollegen zur Abstimmung erscheinen -, dann bitte ich Sie, meine Motion zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Ständerat Berset hat seine Motion am 18. März letzten Jahres mit dem Titel "Individuelle Begleitung der Lehrlinge. Schnellere Umsetzung" eingereicht und den Bundesrat beauftragt, die individuelle Begleitung nach Artikel 18 Absätze 2 und 3 des Berufsbildungsgesetzes unabhängig vom Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen möglichst rasch umzusetzen. In seiner Begründung weist Ständerat Berset darauf hin, dass die individuelle Begleitung, wie sie das Berufsbildungsgesetz für die zweijährige berufliche Grundbildung für Personen mit Schwierigkeiten in der Lehre vorsieht, wohl eines der wirksamsten Instrumente darstellt, um einerseits das Interesse lernschwacher Jugendlicher an der Berufsausbildung zu wecken. Andererseits sollen damit Unternehmen, die solche Lehrstellen anbieten, in ihrer nicht leichten Aufgabe ganz wesentlich unterstützt werden. Zudem wird natürlich erwartet, dass diese individuelle Begleitung vor allem dazu beiträgt, Lehrabbrüche zu vermeiden.
Weil trotz dringendem Handlungsbedarf die Umsetzung dieser individuellen Begleitung nur schleppend vorankommt und bei Schulbeginn 2005 nur gerade vier Verordnungen für die zweijährige berufliche Grundbildung vorlagen und solche Verordnungen noch für rund 300 Berufe ausstanden, schloss der Motionär, dass die dafür vorgesehene Zeit bis 2008 nicht ausreichen werde und die individuelle Begleitung deshalb auch ohne die entsprechenden Verordnungen anzubieten sei.
Vom Ständerat wurde die Motion am 6. Juni 2005 entgegen dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung mit 21 zu 20 Stimmen angenommen. In unserer WBK machten die Befürworter der Motion geltend, dass die Politik angesichts der angespannten Situation auf dem Lehrstellenmarkt und der sehr unterschiedlichen Betreuungsverhältnisse in den verschiedenen Kantonen rasch ein deutliches und motivierendes Zeichen setzen müsse. Und dies trotz einiger formaler [PAGE 268] Unzulänglichkeiten im Motionstext wie der Beschränkung auf die zweijährige Grundbildung mit Attestabschluss, die bekanntlich nur einen kleinen Ausschnitt des Berufsbildungsangebotes ausmacht, oder der vorgesehenen Pauschalzahlungen des Bundes an die für die Umsetzung verantwortlichen Kantone, die erst ab dem Jahre 2008 vorgesehen sind.
Es wurde in der Kommission aber in mehreren Voten hervorgehoben, dass die Motion nur etwas wolle, was bereits im Gesetz enthalten sei, und dass es jetzt nur darum gehe, wegen der grossen Anzahl Jugendlicher ohne Arbeit und der rund 22 500 schulisch schwächeren Jugendlichen, die sich in einem Zwischenjahr befänden, das Gesetz rasch zu vollziehen. Mit Blick auf die Verhältnisse in Frankreich wurde gesagt, dieses wichtige bildungspolitische Anliegen dürfe doch nicht an der Bürokratie von Bundesbern scheitern. Auch wurde erwähnt, dass die im neuen Berufsbildungsgesetz vorgesehenen Betreuungsmassnahmen für schulisch schwächere Jugendliche auch finanzpolitisch sinnvoll seien, weil neue Studien klar belegten, dass ein jugendlicher Arbeitsloser den Staat weit mehr koste als die individuelle Betreuung und die schulische Unterstützung.
Die Gegner der Motion machten geltend, dass der Bund über keine konkreten Möglichkeiten verfüge, direkt einzugreifen, und dass Veränderungen im pädagogischen Bereich eben eine gewisse Zeit brauchten. Zudem wurde von den Gegnern erwähnt, dass Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche und während der Lehre häufig zu wenig motiviert seien, ihre Situation selber zu verbessern. Wenn dies der Fall sei, so wurde argumentiert, müssten die Jugendlichen eben auch die Verantwortung für die Auswirkungen ihres Verhaltens selber tragen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kommission schon seit vielen Jahren sehr stark für die Berufsbildung engagiert und die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes sehr aufmerksam verfolgt, insbesondere natürlich im Bereich der Fördermassnahmen, wie wir sie heute bei Artikel 18 mit der Überschrift "Berücksichtigung individueller Bedürfnisse" diskutieren, bei Artikel 54 mit dem Titel "Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung" und bei Artikel 55 mit dem Titel "Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse". Um diese Fördermassnahmen geht es, und bei der Umsetzung dieser Massnahmen ist die Kommission sehr engagiert.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.
- RedetextTierschutzgesetzNr. 02.092Schweiz
Mit Ihrer Zustimmung zum Antrag der - starken - Minderheit können wir die letzte Differenz zum Ständerat ausräumen und damit eine Einigungskonferenz vermeiden. Der Ständerat hat den von unserem Rat eingefügten Deklarationsartikel mit 32 gegen 9 Stimmen sehr deutlich abgelehnt. Er ist damit erneut der von der Minderheit bereits in der Kommission und später zweimal hier im Plenum vertretenen Auffassung gefolgt, dass dieser Deklarationsartikel im Tierschutzgesetz fehl am Platze ist. Nochmals: Warum ist das so?
Der Zweckartikel sagt ganz klar, dass es in diesem Gesetz um den Schutz des Wohlergehens des Tieres als Mitgeschöpf geht. Es geht somit um lebende Tiere und nicht um tierische Produkte, die als Nahrungsmittel verwendet werden. Was bei den Nahrungsmitteln den Gesundheitsschutz und den Schutz vor Täuschungen anbetrifft, das ist im Lebensmittelgesetz bereits heute geregelt. Alles, was die Deklaration der Produkteherkunft oder die Produktionsart anbetrifft, ist im Landwirtschaftsgesetz - in den Artikeln 14, 15, 16 und 18 - abgehandelt. Wenn es diesbezüglich noch berechtigte Ansprüche gäbe, sollten diese in der entsprechenden Verordnung oder bei der nächsten Revision des Landwirtschaftsgesetzes aufgenommen werden. Zudem sind Bundesrat und Parlament daran, die Forderungen der parlamentarischen Initiative Ehrler 02.439 nach einer gesetzlich geschützten Positivdeklaration umzusetzen, bei der der Produzent im Hinblick auf die Tierhaltung eine bestimmte artgerechte Haltung seiner Tiere beim Verkauf seiner Produkte erwähnen darf.
Äusserungen von Kollegen aus dem Bauernverband zur Positivdeklaration haben mir gezeigt, dass diesbezüglich zwar noch nicht alle Fragen geklärt sind, man aber auf gutem Wege ist. Auf keinen Fall dürfen diese Fragen zu einer Gefährdung der ganzen Vorlage führen. Ich hoffe deshalb, dass noch offene Fragen vonseiten des Bauernverbandes hier und heute an den Bundesrat gestellt werden und seine Antwort so befriedigend ausfällt, dass alle den Antrag der Minderheit unterstützen können.
Unterstützen Sie den Antrag der Minderheit.
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Revision der direkten BundessteuerNr. 96.3297
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Frauenvertretung in ExpertenkommissionenNr. 97.3105
- Interpellation
- Spezial
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Cussegl legislativ01.12.2003 – 08.12.2006
- Cussegl legislativ04.12.1995 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Stellvertreter/in01.12.2003 – 08.12.2006
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 08.12.2006
- Mitglied26.11.2001 – 30.11.2003
- Präsident/in06.12.1999 – 25.11.2001
- Mitglied04.12.1995 – 05.12.1999
- Ständig
Maletgs(1)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0