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Corina Casanova

Anteriur commember
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
SchweizGraubünden

Mandat
Partida
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizFuntauna: CVP
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Graubünden
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Feminin
Naschì
4. Januar 1956
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q466874
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
19.05.2026
Registraziun actualisada
24.05.2026
Emprim importà
14.08.2025
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Discurs(241)
  1. Redetext
    BundesratNr. 15.211
    Schweiz

    Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, Monsieur le président du Conseil des Etats, sehr geehrte Mitglieder der Bundesversammlung, sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates, meine Damen und Herren!

    Herzlichen Dank, Frau Nationalratspräsidentin, für Ihre anerkennenden Worte! Und ich möchte mich bei den Mitgliedern der Bundesversammlung und des Bundesrates für das Vertrauen bedanken, das Sie mir in den vergangenen acht Jahren geschenkt haben. Danken möchte ich auch meiner Partei, der CVP, die es mir ermöglicht hat, dieses Amt auszuüben. Und ich danke auch allen, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben.

    Jau less er engraziar a mia famiglia che m'ha sustegnì tut quels onns.

    La chancelière de la Confédération et la Chancellerie fédérale assument des responsabilités à l'égard de différentes institutions, en premier lieu évidemment envers le Conseil fédéral, mais également envers le Parlement, les citoyennes et les citoyens, ainsi que les cantons. Je peux dire aujourd'hui que j'ai toujours rempli mes différentes missions au sein des institutions avec plaisir et engagement.

    Per svolgere tutti questi compiti ho potuto contare su eccellenti e leali collaboratori e collaboratrici - li ringrazio di tutto cuore. Vorrei soprattutto ringraziare i vicecancellieri e i collaboratori e le collaboratrici degli uffici, dei dipartimenti e dei Servizi del Parlamento per il lavoro che fanno tutti giorni con serietà ed alta qualità.

    Ich habe mich sehr gerne für unser Land und seine Institutionen, für seine mehrsprachige Bevölkerung und für das politische System Schweiz eingesetzt. Auch wenn dieses politische System oft kritisiert wird, auch wenn bei der Suche nach mehrheitsfähigen Lösungen das Bewusstsein für Anliegen der Minderheiten bisweilen fehlt, auch wenn immer wieder ein höheres Politiktempo und weniger Kompromisse gefordert werden, so bin ich überzeugt, dass unser politisches System mit all seinen Ecken und Kanten ein einzigartiges und kostbares Gut ist. Ja, die Schweizer Politik ist kein Intercity, sie fährt eher im Tempo eines Regionalzuges mit Haltestellen, die es allen ermöglichen einzusteigen. Dafür ist unsere Politik sicher und stabil unterwegs. Unser System, das von aussen immer wieder bestaunt wird, bringt hervorragende Resultate hervor.

    In der vergangenen Legislaturperiode wurden von Parlament und Regierung 116 Schwerpunktgeschäfte auf die politische Agenda gesetzt. Die überwiegende Mehrheit dieser Schwerpunktgeschäfte haben Sie, hat der Bundesrat und hat letztendlich auch das Volk ins Ziel gebracht. Mit diesen Geschäften wurden in allen Politikbereichen Weichen für die Zukunft gestellt. Mit 80 Prozent ist die Zustimmung des Volkes zu den Vorlagen des Bundes hoch.

    Diese hohe Erfolgsquote ist nicht selbstverständlich. Immer wieder muss das Volk von der Richtigkeit der Vorlagen überzeugt werden; dies verlangt Kraft und Ausdauer. Die hohe Erfolgsquote ist Ihr aller Verdienst. Nehmen Sie den Schwung dieses Erfolges in die nächste Legislaturperiode mit. Und nehmen Sie das Bewusstsein mit, einen Dienst für eines der besten politischen Systeme der Welt zu leisten, ein System, das auf Ausgleich bedacht ist und die Minderheiten schützt, ein System, das aber auch Kompromissbereitschaft erfordert, damit mehrheitsfähige Lösungen entstehen.

    En quest senn giavisch jau a Vus tuts en questa sala, al Cussegl federal ed a l'Assamblea federala tut il bun e grazia fitg per Voss engaschament.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich danke der Kommission, und ich danke der Berichterstatterin für die Berichterstattung zu dieser Vorlage. Der Bundesrat hat mit einer Serie von Entscheiden in den Jahren 2012 bis 2015 dem Gever-Wunschkonzert ein Ende gesetzt. Mit der elektronischen Geschäftsverwaltung sollen alle geschäftsrelevanten Dokumente zentral abgelegt werden. Die Abläufe werden automatisiert, und das dient dann auch der Geschäftskontrolle und der Archivierung. Damit hat der Bundesrat die Voraussetzungen für eine bundesweite, einheitliche und wirtschaftliche Umsetzung geschaffen. Es wurde auch ein Programm geschaffen, und damit wird einem zentralen Anliegen des Parlamentes Rechnung getragen, wie die Berichterstatterin gerade ausgeführt hat.

    Heute haben wir vier verschiedene Systeme mit verschiedenen Leistungserbringern und mit ungefähr 15 000 Usern. In Zukunft soll es nur noch ein System geben, mit einem Leistungserbringer und mit rund der doppelten Anzahl Usern. Über zehn Jahre würde das vor allem auch zu grossen Kosteneinsparungen beim Bund führen. Im Moment haben wir noch eine Beschwerde, die hängig ist. Aber sobald ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, könnte die Bundesverwaltung loslegen und diese Systeme umsetzen. In diesem Sinne dankt Ihnen der Bundesrat für die Zustimmung zum Antrag der Kommission und für die Genehmigung des Verpflichtungskredites.

    Ich bitte Sie in dem Sinne, der Kommission zu folgen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Im Auftrag des Bundesrates erlässt die Bundeskanzlei Weisungen für den Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden. In ihrem Leitfaden "Geschlechtergerechte Sprache" und in den "Schreibweisungen" lässt die Bundeskanzlei sogenannte Sparschreibungen mit Schrägstrich zu, z. B. "Schweizer/innen", dies jedoch lediglich in verknapptem Text, namentlich etwa in einer Tabelle; im normalen Fliesstext sind solche Sparschreibungen nicht zugelassen. Das Binnen-I wie z. B. in "SchweizerInnen" ist generell nicht erlaubt. Die Bundeskanzlei wehrt sich auch gegen andere Binnengrossschreibungen wie z. B. in "KlimaSchweiz".

    Die Sprachweisungen der Bundeskanzlei sind für die gesamte Bundesverwaltung verbindlich. Das ergibt sich aus der Sprachenverordnung des Bundesrates. Der Bundesrat wirkt also über die Bundeskanzlei darauf hin, dass die Bundesbehörden die Amtssprachen möglichst einheitlich, regelkonform und vor allem in verständlicher Form verwenden. Dazu gehört auch eine geschlechtergerechte Sprache; das besagt Artikel 7 des Sprachengesetzes. Eine direkte Kontrolle kann die Bundeskanzlei nur bei den Texten ausüben, die amtlich veröffentlicht werden, das heisst im Bundesblatt oder in den Rechtssammlungen. Auf alle anderen Texte der Bundesbehörden kann die Bundeskanzlei nur indirekt Einfluss nehmen, indem sie immer wieder auf die Sprachweisungen hinweist und ihre Verbindlichkeit anmahnt - etwa über die Konferenz der Sprachdienste - oder indem sie Schulungen anbietet, z. B. über das Ausbildungszentrum des Bundes. Da gibt es regelmässig Kurse zu den Sprachweisungen. Die Kurse richten sich an Personen in der Bundesverwaltung, die Texte verfassen, welche veröffentlicht oder dem Parlament zugeleitet werden.

  4. Redetext
    Schweiz

    Madame Amaudruz, le Conseil fédéral comprend les revendications des Suisses de l'étranger, mais selon l'article 5 de la loi fédérale sur les droits politiques, on ne peut utiliser que les bulletins officiels et on ne peut pas les télécharger.

  5. Redetext
    Schweiz

    Von den rund 750 000 Auslandschweizerinnen und -schweizern haben sich rund 145 000 in ein Stimmregister eintragen lassen und können folglich die politischen Rechte ausüben. Das Stimmmaterial wird diesen Stimmberechtigten vor dem ordentlichen Versand in der Schweiz vorab zugestellt; dies gemäss Artikel 2b der Verordnung über die politischen Rechte. Nach geltendem Recht haben die Stimmberechtigten die amtlichen Stimm- und Wahlzettel zu verwenden; dies sieht Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vor. Sie sind ausgefüllt an die Stimmgemeinde zu retournieren und können nicht bei einer Vertretung im Ausland [PAGE 1678] abgegeben werden. Diese Abläufe wurden mit dem Erlass des Bundesgesetzes vom 26. September 2014 über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland jüngst bestätigt. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten sind eine priorisierte Zielgruppe bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe.

    Bundesrat und Parlament haben die Strategie im Bereich der Digitalisierung der politischen Rechte festgelegt: Oberste Priorität hat die flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandschweizer und Inlandschweizer Stimmberechtigte. Mit der elektronischen Stimmabgabe wird ein Teil des Wahl- und Abstimmungsprozesses, die Abgabe der Stimme, digitalisiert. Bei der Digitalisierung der politischen Rechte könnte ein vollständig papierloser Wahl- und Abstimmungsprozess angestrebt werden, bei welchem auch die physische Zustellung des Stimmmaterials entfallen würde. Dabei stellen sich jedoch noch zahlreiche rechtliche, politische und auch technische Fragen. Zum heutigen Zeitpunkt sollen die Kräfte für die Etablierung der elektronischen Stimmabgabe als dritter, komplementärer Stimmkanal eingesetzt werden.

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