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HR
dipl. arch. HTL/SIA

Hans Rutschmann

Anteriur commember
Schweizerische Volkspartei
SchweizZürich

Mandat
Partida
Schweizerische VolksparteiFuntauna: SVP
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Zürich
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
4. Juli 1947
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q117131
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
28.03.2025
Registraziun actualisada
24.05.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(5421)
  1. Ja
    Schweiz
    Resultat: 191 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 8 Absent
  2. Ja
  3. Ja
    Schweiz
    Resultat: 195 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 4 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Resultat: 196 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 3 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Resultat: 175 Gea · 11 Na · 10 Absten. · 4 Absent
Colliaziuns d'interess

Naginas colliaziuns d'interess registradas.

Cartas d'access

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Discurs(131)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die Kosten des Projektes wurden ja separat ausgewiesen, das wissen wir. Trotzdem sind sie viel zu hoch. Auch die Technikräume könnten bei einer Überarbeitung des Projektes kostengünstiger und auf sinnvollere Art und Weise geplant werden.

  2. Redetext
    Schweiz

    Wie ich Ihnen bereits in meinem Eintretensreferat erläutert habe, ist die KöB nicht grundsätzlich gegen die Sanierung des Bundeshauses Ost, aber ganz klar gegen die geplante Unterkellerung. Für die KöB ist ein neues Untergeschoss nicht ausgewiesen, einerseits vom Bedarf her nicht, und andererseits stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis ganz klar nicht.

    Die Unterkellerung wurde vor allem mit zusätzlichem Platzbedarf für das Rechenzentrum der Parlamentsdienste begründet, wir haben es vorhin von Herrn Walter noch einmal gehört. Dieses Rechenzentrum könnte aber ohne Weiteres auch im bestehenden Tiefparterre untergebracht werden, das zur Hälfte ganz unter Terrain liegt. Gemäss den uns vorliegenden Plänen sind dort Archiv- und Lagerräume sowie 19 Reservebüros vorgesehen - und Reservebüros sind Räume, die man nicht unbedingt benötigt. Sodann ist es auch nicht so, dass alle Verwaltungsabteilungen zwingend im Bundeshaus oder an anderen teuren Standorten im Zentrum von Bern untergebracht werden müssen. Das UVEK beispielsweise befindet sich in Ittigen und das Rechenzentrum der ETH sogar im Tessin.

    Diese Unterkellerung kostet 24 Millionen Franken. Dieser Betrag scheint uns für einige Technik-, Archiv-, Lager- und Reserveräume eindeutig zu hoch. Damit könnte man andernorts ein stattliches Bürogebäude erstellen.

    Ich bitte Sie nochmals, dem einstimmigen Antrag der KöB zu folgen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Der Bundesrat beantragt Ihnen mit der Immobilienbotschaft 2011 einen Gesamtkredit von 220 Millionen Franken. Wie immer setzt sich der Gesamtkredit aus einem Rahmenkredit und einem Einzelkredit für grössere Vorhaben zusammen.

    Der Rahmenkredit von 150 Millionen Franken umfasst eine Vielzahl von kleineren und mittleren Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 10 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um bauliche Massnahmen im Bereich von Neu- und Umbauten inklusive energetischer Gebäudesanierungen, Unterhaltsarbeiten, Liegenschaftenkäufe, Vorstudien, Projektierungsarbeiten usw. Bei einem Teil dieser Projekte handelt es sich um Bauvorhaben an Botschaftsgebäuden im Ausland. Bekanntlich verfügt der Bund über eine grosse Anzahl von Liegenschaften, entsprechend gross ist der finanzielle Aufwand für deren Instandhaltung. Sodann ändern sich im Laufe der Zeit auch die Ansprüche an ein Gebäude, was wiederum zu Umbauten oder Umnutzungen führen kann.

    Die KöB beantragt Ihnen, diesen Rahmenkredit unverändert zu genehmigen. Nach Ansicht der KöB werden diese Bauvorhaben durch das BBL sorgfältig vorbereitet und umgesetzt. Dabei wird grossen Wert auf nachhaltiges Bauen gelegt. In der Regel wird bei Bundesbauten heute der Minergie-Eco-Standard realisiert.

    Demgegenüber lehnt die KöB den Einzelkredit von 70 Millionen Franken für den Umbau und die Sanierung des Bundeshauses Ost ab. Nachdem bereits der Bernerhof, das Bundeshaus West und das Parlamentsgebäude baulich saniert worden sind, ist nun das Bundeshaus Ost an der Reihe. Es soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Vorgesehen ist eine Sanierung der Innenräume mit verschiedenen Anpassungen der Raumstruktur zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe, die Erneuerung der haus- und sicherheitstechnischen Anlagen sowie eine punktuelle Sanierung der Gebäudehülle. Das Bundeshaus Ost wird nach der Sanierung weiter als Sitz des EVD und VBS dienen. Weiter werden auch das Integrationsbüro und Teile der Parlamentsdienste dort untergebracht. Andererseits wird das Seco ausziehen. Sodann ist eine unterirdische Erweiterung vorgesehen. Der Umbau und die Sanierungsarbeiten sind grundsätzlich unbestritten.

    Die KöB lehnt jedoch die geplante Erweiterung im Untergeschoss ab. Diese zusätzliche Unterkellerung des Bundeshauses Ost ist mit ungefähr 24 Millionen Franken veranschlagt. Nach Ansicht der KöB stimmen bei dieser Unterkellerung Aufwand und Ertrag nicht überein. Naturgemäss sind für eine zusätzliche Unterkellerung umfangreiche und teure Unterfangungen, Fundationen und Sicherungen notwendig. Sodann überzeugte auch das vorgesehene Raumprogramm in den beiden Untergeschossen nicht. So liessen sich nach Ansicht der KöB die im neuen Untergeschoss vorgesehenen Betriebs- und Technikräume sowie das Rechenzentrum der Parlamentsdienste auch im bestehenden Tiefparterre unterbringen. In diesem Tiefparterre sind eine grosse Anzahl Reservebüros, Archiv- und Lagerräume vorgesehen, welche bei Bedarf ohne Weiteres andernorts kostengünstiger untergebracht werden können.

    Nach Auffassung der KöB ist das Projekt für die Sanierung des Bundeshauses Ost zu überarbeiten mit dem Ziel, auf das neue, zusätzliche Untergeschoss zu verzichten. Ich beantrage Ihnen namens der einstimmigen KöB, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 1 lediglich den Gesamtkredit von 150 Millionen Franken zu bewilligen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zu den Anträgen der Minderheit I bei Artikel 15 und bei Artikel 15a.

    Zuerst beantrage ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag I, die neue Fassung von Artikel 15 zu streichen, d. h., ihn in der heutigen Fassung zu belassen. Bereits heute sind in den Richtplänen Bauzonen festzulegen, welche voraussichtlich innert fünfzehn Jahren benötigt werden. Im neuen Artikel 15 finden sich jedoch einige wesentliche Änderungen. So sind beispielsweise Lage und Grösse der Bauzonen über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen. Bisher ist es Praxis, dass praktisch jede Gemeinde über eine Baulandreserve verfügen darf. Die neue Auflage bedeutet, dass viele Gemeinden vor allem im ländlichen Raum über keine Baulandreserven mehr verfügen dürfen. Eine Festlegung über die Gemeindegrenzen hinaus bedeutet, dass der Kanton die Bauzonenreserven regional verteilen muss, wobei dann vor allem der Grad der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr der entscheidende Faktor sein wird. Diese Formulierung im RPG bedeutet aber auch, dass der Bund diese Festlegungen genehmigen muss, d. h., er nimmt in Zukunft dann Einfluss bis auf Gemeindeebene.

    Dass man einer Gemeinde unter Umständen keine Baulandreserven mehr zubilligen will, ist aus planerischer, ist aus theoretischer Sicht noch einigermassen verständlich. Für die betroffenen Gemeinden bedeutet dies jedoch, dass man sie jeglicher Entwicklungsmöglichkeit beraubt. Ein Dorf ohne bauliche Entwicklung wird in Zukunft seine Infrastrukturaufgaben nicht mehr selber lösen können. Damit wird mit der Raumplanung über die mittel- und längerfristige Existenzberechtigung von Dörfern entschieden. Ich bitte Sie deshalb, Artikel 15 in der heute geltenden Fassung zu belassen.

    Mit einem weiteren Minderheitsantrag beantrage ich Ihnen, den neuen Artikel 15a zu streichen. Mit diesem Artikel sollen bodenrechtliche Massnahmen eingeführt werden, mit welchen die Behörden den Grundeigentümer zwingen können, sein Bauland innert einer bestimmten Frist zu überbauen. Die detaillierte Handlungsanweisung in Absatz 2, die vorschreibt, wie das in der Praxis geschehen soll, wurde von der Kommissionsmehrheit zwar gestrichen; ich zweifle jedoch nicht daran, dass diese oder eine ähnliche Formulierung dann in einer Verordnung wieder auftauchen wird.

    Man will mit diesem Instrument unter dem Titel "Förderung der Verfügbarkeit von Bauland" ganz klar Druck auf die Grundeigentümer ausüben. Bis heute wird ein Grundstück dann überbaut, wenn der Bedarf ausgewiesen und die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert ist. Grundeigentümer praktisch zum Bauen zu zwingen, damit ihr Land nicht umgelegt oder nicht ausgezont wird, das heisst, unnötige Bauten zu erstellen und unnötig Bauland zu verbrauchen. Das widerspricht in geradezu grotesker Weise der Forderung nach einer haushälterischen Nutzung des Baulands. Dieser neue Artikel 15a führt aber auch zu massiven Eingriffen in die Eigentumsrechte eines Grundeigentümers.

    Ich bitte Sie deshalb, Artikel 15a zu streichen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Herr Girod, Sie haben gesagt, in der Schweiz werde pro Sekunde ein Quadratmeter bestes Landwirtschaftsland verbaut. Ich bin Architekt. Ich habe fast vierzig Jahre lang gebaut, und ich habe praktisch immer nur auf Bauland gebaut. (Heiterkeit)

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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