Gabi Huber
- Partida
- FDP.Die Liberalen
- Parlament
- Schweiz
- Circul electoral
- Uri
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
- Schlattaina
- Feminin
- Naschì
- 29. Februar 1956
- Wikidata
- Q1488433
- Gremi da funtauna
- CHE
- Funtauna actualisada
- 05.08.2026
- Registraziun actualisada
- 06.08.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
- JaSchweizResultat: 177 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 22 Absent
- EnthaltungSchweizResultat: 88 Gea · 67 Na · 19 Absten. · 26 Absent
- JaSchweizKompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken. Verlängerung des Bundesbeschlusses (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Resultat: 138 Gea · 25 Na · 4 Absten. · 33 Absent
- JaSchweizZivildienstgesetz und Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Resultat: 20 Gea · 143 Na · 3 Absten. · 34 Absent
- JaSchweizHeilmittelgesetz. Teilrevision. Spitalpräparate (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Resultat: 148 Gea · 0 Na · 7 Absten. · 45 Absent
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- RedetextSchweiz
Die FDP-Liberale Fraktion will rasche Asylverfahren, damit auch rasch erkannt wird, welche Gesuchsteller Anrecht auf Asyl und Schutz haben und welche nicht. Schnelle Verfahren und die konsequente Wegweisung von Wirtschaftsflüchtlingen sind für die Akzeptanz unserer Migrationspolitik zentral und im Interesse aller, von den Asylsuchenden bis hin zur Verwaltung.
Heute können die Verfahren Jahre dauern. Nun haben wir eine Vorlage erarbeitet, welche dies ändert, und sie wird bekämpft. Das ist nicht verständlich, umso weniger, als auch die SVP die dringlichen Massnahmen im Jahr 2012 im Parlament und anlässlich der Volksabstimmung im Juni 2013 unterstützte und das Volk die Vorlage mit über 78 Prozent bejahte. Die dringlichen Massnahmen, Kollege Amstutz, sind kein Tun-als-ob, sie haben sich vielmehr in einem realen Testbetrieb bewährt. Wenn sie nun ins ordentliche Recht übertragen werden sollen, wird dem Volkswillen Rechnung getragen.
Scharf kritisiert werden vor allem die Gratisanwälte. Auch die FPD hat sie in der Vernehmlassung abgelehnt. Inzwischen sind wir gescheiter geworden und haben uns durch die Fakten überzeugen lassen; auch das muss man manchmal können. Die sogenannten Gratisanwälte arbeiten für eine Pauschale und sind deshalb nicht daran interessiert, unnötige Beschwerden zu machen und damit die Verfahren zu verlängern - dies ganz im Gegensatz zur bisherigen Situation, in der die unentgeltliche Rechtspflege nach Aufwand entschädigt wird. Es kann doch nicht das Ziel sein, so weiterzumachen. Es kommt dazu, dass das Volk im Juni 2013 die Testphase gutgeheissen hat. In der Vorlage stand ausdrücklich, dass die Verfahren verkürzt werden können, wenn der wirksame Rechtsschutz der betroffenen Asylsuchenden durch geeignete Massnahmen gewährleistet wird.
Die SVP hat das Referendum zu diesem Gesetz angekündigt. Wir freuen uns auf diesen Abstimmungskampf. Wir sind gespannt darauf, wie sie dem Volk erklären wird, dass die Verfahren wie früher wieder jahrelang dauern sollen.
Die FDP-Liberale Fraktion jedenfalls wird der Neustrukturierung des Asylbereichs zustimmen.
- RedetextMehrwertsteuergesetz. TeilrevisionNr. 15.025Schweiz
Frau Bundesrätin, ich erlaube mir eine Frage. Zunächst möchte ich aber meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied des Stiftungsrates der Schweizerischen Rettungsflugwacht. Ich möchte Ihnen danken, dass Sie für die Lösung, gestützt auf die parlamentarische Initiative, Hand geboten haben. Meine Frage ist zu Artikel 3 Buchstabe i, wo jetzt eben die Spende neu definiert wird: Welche Ansprüche stellen Sie an die Mitteilung dieser gemeinnützigen Organisationen, die ihren Gönnern mitteilen müssen, dass kein Anspruch auf die Vorteile besteht? Ich bin nicht Mitglied der WAK, und deshalb erlaube ich mir, Ihnen diese Frage zu stellen. Welche qualitativen Ansprüche werden künftig an diese Mitteilung zuhanden der Gönner und Gönnerinnen gestellt?
- RedetextSchweiz
Mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt Frau Carobbio Guscetti, im Obligationenrecht sei eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, um die kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit zu regeln. Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit bedeutet einfacher ausgedrückt Arbeit auf Abruf. Mit dieser Initiative soll einmal mehr das Obligationenrecht geändert werden. Ein Einzelarbeitsvertrag wäre nur noch zulässig, wenn eine angemessene separate Entschädigung und eine garantierte Einsatzzeit für diese Arbeitsform abgemacht wären. Konkurrenzverbotsklauseln würden verboten, und der Bundesrat würde verpflichtet, auf dem Verordnungsweg die minimale Bemessung der Entschädigung des Bereitschaftsdienstes in Prozenten des geschuldeten Lohnes unter Berücksichtigung der Ankündigungsfrist festzulegen. Das ist alles andere als das liberale Arbeitsrecht, dessen wir uns bisher mehr oder minder rühmen konnten.
Die Kommissionsmehrheit betont den Nutzen dieser Arbeitsform, eben der echten Arbeit auf Abruf. Sie ermöglicht es nämlich, dass Unternehmen flexibel anfallende Aufträge annehmen und ausführen können. Die Mehrheit der Kommission sieht im flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt einen wichtigen Pfeiler der wirtschaftlichen Prosperität der Schweiz. Das liberale Arbeitsrecht ist einer unserer Standortvorteile. Die gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf käme einer Einschränkung gleich und würde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern, anstatt sie zu verbessern, wie es die Zeichen der Zeit eigentlich erfordern würden. Die Regelung der Arbeit auf Abruf soll nach Ansicht der Kommissionsmehrheit weiterhin den Sozialpartnern überlassen werden. Für die Arbeitnehmenden wie auch für die öffentliche Hand ist Arbeit auf Abruf besser als überhaupt keine Arbeit. Zudem kann Arbeit auf Abruf sehr wohl auch einem Bedürfnis der Arbeitnehmenden entsprechen, da sich manche diese flexible Form der Beschäftigung wünschen. Arbeit auf Abruf führt nicht per se zu einem niedrigen Lohn und schlechten Arbeitsbedingungen, sondern kann auch durch einen höheren Lohn für die geleistete Arbeitszeit entschädigt werden.
Aus diesen Gründen hat Ihre Kommission für Rechtsfragen dieser Initiative mit 14 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben. Im Namen der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie, Gleiches zu tun.
- RedetextSchweiz
Für Ihre Kommission für Rechtsfragen ist das Anliegen dieser parlamentarischen Initiative unbestritten. Es besteht also Handlungsbedarf bei der Thematik Identitätsmissbrauch. Die Mehrheit der Kommission will dieses Problem aber nicht über die vorliegende Initiative, sondern über die Motion Comte, die in beiden Räten angenommen wurde, angehen. Inhaltlich verfolgt die Motion genau das gleiche Ziel wie die parlamentarische Initiative. [PAGE 1381]
Es geht hier, Herr Reimann, nicht unbedingt um ein Hin und Her zwischen dem Ständerat und uns oder um ein Nachgeben unsererseits, sondern es geht um unser eigenes Parlamentsrecht, das genau definiert, wann der Weg über die parlamentarische Initiative zweckmässig ist und wann nicht. Zweckmässig wäre er z. B., wenn die von einer überwiesenen Motion verlangte Ausarbeitung eines Erlasses nicht rechtzeitig erfolgt wäre. Das kann man im vorliegenden Fall nicht behaupten. In der Kommission wurden wir darüber aufgeklärt, dass dieses Anliegen in die Revision des Datenschutzgesetzes aufgenommen werden könne. Deshalb geht es hier nicht darum, wer das letzte Wort hat, sondern darum, wie man das Anliegen am zweckmässigsten, am effizientesten verfolgen kann. Darum hat Ihre Kommission mehrheitlich beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Damit ist das Anliegen aber keineswegs gestorben.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Die Vorlage sieht sowohl im Bereich des Postverkehrs wie auch im Bereich des Fernmeldeverkehrs eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist der Randdaten von sechs auf zwölf Monate vor, denn das Problem des Verlusts von für die Strafverfolgung wichtigen Daten stellt sich nicht nur im Fernmeldeverkehr, sondern auch im Postverkehr. Somit muss die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist logischerweise für beide Bereiche gelten. Aus der Praxis der Staatsanwaltschaften hat sich nämlich ergeben, dass eine Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten zu kurz bemessen bzw. so kurz ist, dass Daten bei der Bekämpfung gewisser Formen von Kriminalität verlorengehen. Im Vordergrund stehen hier Fälle von Kinderpornografie, von organisiertem Verbrechen und Terrorismus, bei denen die Meldungen oft aus dem Ausland eintreffen und die Eröffnung der Verfahren erst mit Verzögerung stattfindet. Die Frist ist dann in solchen Fällen abgelaufen, ehe die Behörde überhaupt in der Lage ist zu sagen, gegen welche beschuldigte Person das Verfahren laufen soll oder welches Opfer genau identifiziert werden muss.
Die in Artikel 26 Absatz 5 festgelegte Pflicht bedeutet, dass die Anbieter von Fernmeldediensten wie nach der geltenden Regelung die Randdaten des gesamten Fernmeldeverkehrs quasi auf Vorrat für allfällige künftige Strafuntersuchungen aufbewahren müssen. Gestützt auf die in Artikel 31 enthaltene Kompetenz bezeichnet der Bundesrat die Randdaten, die aufzubewahren sind. Die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung gleich ganz aus der Vorlage zu streichen, wie dies die Minderheit IV (Vischer Daniel) bei Artikel 19 Absatz 4 und die Minderheit V (Vischer Daniel) bei Artikel 26 Absatz 5 vorschlagen, würde also einer enormen Schwächung der Strafverfolgungsbehörden gleichkommen.
Die Minderheiten III (Reimann Lukas) und IV (Reimann Lukas) wollen bei den beiden erwähnten Artikeln das sogenannte Quick-Freeze-Modell ins Gesetz einführen. Das würde dann bedeuten, dass die Daten im Moment der Anordnung quasi vorübergehend aufbewahrt würden. Wie lange "vorübergehend" sein soll, geht aus dem Minderheitskonzept nicht hervor, und die Vorzüge dieses Modells gegenüber demjenigen des Bundesrates erschliessen sich uns nicht.
Die Minderheitsanträge Schneider-Schüttel, welche bei beiden Artikeln die Löschung der Daten nach der Aufbewahrungsfrist anordnen wollen, wurden offenbar zurückgezogen.
Schliesslich gibt es noch eine Minderheit Schwaab, welche in Artikel 26 Absatz 5bis geografische Vorgaben zum Aufbewahrungsort der Randdaten macht. Damit mischt sich diese Minderheit in die interne Organisation der Post ein, und das hätte einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Unternehmen zur Folge. Es kommt dazu, dass die Post gleichwohl schweizerischem Recht unterstellt ist, auch wenn sie Daten im Ausland aufbewahren würde.
Die FDP-Liberale Fraktion wird grossmehrheitlich sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block ablehnen, und ich lade Sie ein, Gleiches zu tun.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)Einschränkung der "Dumont-Praxis"Nr. 04.457
- MotionMitunterzeichner(-in)Einnahmenschätzungen. VorsichtsprinzipNr. 04.3692
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Doppelspurausbau zwischen Zug und LuzernNr. 05.3032
- StändigSchweiz
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied11.12.2009 – 04.12.2011
- Präsident/in03.12.2007 – 10.12.2009
- Vizepräsident/in05.06.2007 – 02.12.2007
- Mitglied01.12.2003 – 04.06.2007
- StändigSchweiz
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- StändigBüro Nationalrat(Bü-N)Schweiz
- Fraktionspräsident/in05.12.2011 – 29.11.2015
- Fraktionspräsident/in03.12.2007 – 04.12.2011
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Cussegl legislativ05.12.2011 – 29.11.2015
- Cussegl legislativ03.12.2007 – 04.12.2011
- Cussegl legislativ01.12.2003 – 02.12.2007
- Spezial
Maletgs(1)
- Versiun 101.01.2025 – 31.12.2199
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