Reto Ammann
GLP
Grosser RatKreuzlingen
Mandat
- Partida
- Grünliberale Partei
- Fracziun
- GLP
- Parlament
- Grosser Rat (TG)
- Circul electoral
- Kreuzlingen
- Pagina dal parlament
- Profil uffizial
Persunal
- Schlattaina
- Masculin
- Naschì
- 1. März 1969
- Professiun
- Unternehmer
Contact
- r.ammann@sbw.edu
- Telefon
- 071 466 70 90
- Adressa
- Weinbergstrasse 30
8280 Kreuzlingen
Referenzas & funtauna
- Gremi da funtauna
- TG
- Registraziun actualisada
- 21.08.2026
- Emprim importà
- 14.08.2025
Cumportament da votar(1106)
- NeinGrosser RatResultat: 10 Gea · 112 Na · 1 Absten. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResultat: 11 Gea · 89 Na · 15 Absten. · 0 Absent
- JaGrosser RatResultat: 115 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 0 Absent
- Ja
- JaGrosser RatResultat: 116 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 0 Absent
Colliaziuns d'interess(15)
- —International School Neustadt GmbH, Neustadt (D) · Gesellschafter, GeschäftsführerFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
- —NAT Netzwerk Asyl Thurgau · MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
- —International School Westpfalz GmbH, Landstuhl (D) · Gesellschafter, GeschäftsführerFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
- —SBW Haus des Lernens AG, Romanshorn · Verwaltungsratspräsident, CEOFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
- —des. Stiftungsratspräsident Sportstiftung Thurgau · Stiftungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiendapi 01.01.2025Grosser Rat
Cartas d'access
Naginas cartas d'access emessas.
Discurs(181)
- KantonsratDiscursGrosser RatIch spreche zum Eintreten und nachher nicht mehr in der Detailberatung. Als GLP bedanken wir uns für die Berichte und die Botschaft und stimmen den Beschlussesziffern 1 bis 3 zu. Wir gratulieren der TKB und der TKB-Führung zum besten Ergebnis in der 155-jährigen Geschichte. In einer brüchigen, nicht-linearen Welt stimmt das zuversichtlich und ist sehr erfreulich. Die Geschäftsmodelle und Prozesse der TKB scheinen robust, selbst bei aktuell geopolitisch globalen Verwerfungen. Das verwurzelte, auf starkem Hypothekenanteil basierte TKB-Modell wird innovativ umgesetzt. Schön – und das mag ich Ihnen gönnen – auch das perfekte Timing mit dem „Amuse-Bouche“ des ersten Platzes im Private-Banking-Ranking der „Bilanz“ aus über 100 Banken. Wir gratulieren zu diesem Prestige-Award. Gleichzeitig gratulieren wir neben der TKB auch der zweitplatzierten Globalance, weil beide führend sind – auch im Bereich Nachhaltigkeit, was ja heute auch ein Thema ist. Das kann Zufall sein – oder eben gerade nicht. Für die GLP geht die TKB und deren Führung einher mit den Attributen gesund, verwurzelt, selbstbewusst, sich der Herkunft – dem Kanton – bewusst und seinen Bewohnerinnen und Kunden verbunden und verpflichtet. Die Führung ist auch dem Eigentümer verpflichtet und verzichtet auf durchaus gewinnbringende, aber volatilere und vom Eigner nicht vorgesehene Risiken. Die marktdominante Stellung der TKB im Thurgauer Hypothekenbereich bringt für eine weiterhin so erfolgreiche Tätigkeit aber leider auch gewisse Gefahren. Wir vertrauen dem Bankrat und der Geschäftsleitung, diese Entwicklung in der Immobilienund Zinswelt stets vorsichtig im Auge zu behalten. Sorgen muss man sich um die TKB wohl dennoch nicht machen oder nur, falls der Immobilienmarkt deutlich, um 40–50 %, einbrechen würde. Aber dann hätten wir auch ganz andere Sorgen in der Wirtschaftsattraktivität und Abwanderungen von Brain und Innovation. Zum Nachhaltigkeits- und Klimabericht: Hier freuen wir uns als GLP-Fraktion, ein wirkliches Vorzeigebeispiel zu sehen, dass wirtschaftlicher Erfolg und bewusstes Nachhaltigkeitsdenken langfristig zu einem zusätzlichen Wettbewerbsvorteil und Erfolg führen, ohne den kurzfristigen Gewinn zu vernachlässigen. Ob jetzt mit oder ohne Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit das beste Ergebnis in der 155-jährigen Geschichte erreicht worden ist, sei dahingestellt. Fakt ist, dass für die Zukunft eine verbesserte Ausgangsposition da ist und strategisch wie operativ die erfolgreichen Weichen gestellt werden. Auch wenn kurzfristig andere geopolitische Schlagzeilen die natürlichen Lebensgrundlagen verdrängen – und wir das auch überall spüren –, langfristig sind Anstrengungen im Bereich Biodiversität und Lebensqualität hier bei uns im Thurgau mit Sicherheit gute und wichtige Investments. Hervorzuheben in diesem Bereich ist auch die selbstgewählte freiwillige Begleitung durch einen hochkarätigen Nachhaltigkeitsfachrat. Das ist vorbildlich – nebenbei: ein kopierbares Modell auch für Kantone. Kundenentscheidungen im Nachhaltigkeitsbereich kann die TKB nur indirekt und nur marginal beeinflussen. Die Haltung aber, selbst voranzugehen, die Transformation vorzuleben, kann helfen. Ob auch Incentives für nachhaltiges Wirtschaften seitens der Banken noch stärker belohnt werden könnten, bleibt aus unserer Sicht wünschenswert, aber offen. Wir wünschen uns dies, erkennen aber auch die Realität. Insgesamt kann der Nachhaltigkeits- und auch der Klimabericht ein wichtiger Schritt in Richtung Praxis nachhaltiger Unternehmensführung werden und aktiv Aufwände einsparen. Wie im letzten Jahr noch ein Schlussgedanke: Dem guten Geschäftsergebnis geschuldet konnte eine um 3 Mio. Franken höhere Dividendenausschüttung vorgeschlagen werden. Das habe ich ja im letzten Jahr nachgefragt. Dass dem Kanton Thurgau als Hauptaktionär der TKB hier zusätzliche Mittel zugeführt werden, ist natürlich willkommen. Ein Dank den Beteiligten. Gemäss Avenir Swiss, das habe ich letztes Jahr auch gesagt, geniessen Kantonalbanken mit Staatsgarantie bezüglich der Bundessteuern Wettbewerbsvorteile, da sie keine Bundessteuern abliefern müssen. Der Vorteil für die TKB wurde dabei auf 12 Mio. Franken beziffert. Gemäss Botschaft liegt die Abgeltung der Staatsquote nun neu, mit diesen 3 Mio. Franken zusätzlich, bei 8.8 Mio. Franken. Ein kleiner Puffer von 2–3 Mio. Franken verbleibt. Die AVP hat hier als eine der Massnahmen festgestellt, dass der Kanton 9 Mio. Franken zusätzlich erhalten soll. Das geht uns viel zu weit. Sehr wahrscheinlich sind da die 3 Mio. Franken nicht berücksichtigt, obwohl diese bekannt hätten sein sollen, und zweitens sehen wir den Puffer jetzt noch bei 2–3 Mio. Franken, um im Ranking von diesen 12 Mio. Franken zu bleiben. Hier wünschen wir uns mehr eine pragmatische Dialoglösung. Wir wollen nicht die TKB schwächen, aber wir wollen auch den Kanton Thurgau stärken. Bitte hier eine Dialoglösung suchen und schauen, was vernünftig ist, ob man vielleicht diesen Betrag noch einmal um 2–3 Mio. Franken anheben kann oder nicht. Wir möchten dabei aber auch zu bedenken geben, dass wir diese 3 Mio. Franken unter Impact und Wirtschaftsaspekten viel lieber über privates Unternehmertum statt im Staatshaushalt sehen, da dies auch erwiesenermassen einen grösseren Effekt und Hebel für den Thurgau hätte. Wir bitten, dies bei den Verhandlungen seitens TKB mitzunehmen. Wir sind dankbar, dass die TKB so gut läuft – alles wie am Schnürchen, so dünkt es uns –, und wünschen an dieser Stelle allen Beteiligten insgesamt, der TKB-Führung speziell, weiterhin gutes und freudvolles Wirken an unserer gemeinsamen TKB. Besten Dank.
- KantonsratDiscursGrosser RatMein Vorredner hat es gerade betont: Vor neun Jahren hat dieses Parlament der Regierung, wenn auch äusserst knapp, Vertrauen und Zeit gegeben, damit die angekündigten Massnahmen zur Verbesserung des Frühfranzösisch greifen können. Neben dem Vertrauensbonus gegenüber der Regierungsrätin war der Wunsch des inneren Zusammenhaltes unseres Landes und des Respekts vor 25 % französischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürgern wichtig. Ebenso wollte man einen teuren Alleingang, einen sogenannten Thurgau-Finish, im Lehrmittelbereich verhindern. Heute stellen wir fest: Der Thurgau wäre mit einer Abkehr vom Frühfranzösisch nicht mehr alleine, und – vor allem – wir sind neun Jahre später in der Sache nicht weiter. Wenn selbst Bildung Thurgau festhält, dass Lektionen ersatzlos gestrichen werden könnten, dann zeigt das deutlich: Das Gelernte ist für Viele mit diesem System offenbar gegen Null strebend. Das damals geschenkte Vertrauen hat keine überzeugenden Resultate hervorgebracht. Von dem her gesehen ist klar: Frühfranzösisch, so, wie es jetzt gemacht wird, funktioniert nicht. Für die Mehrheit der Jugendlichen ist Frühfranzösisch in seiner heutigen Form bezüglich Aufwand und Ertrag unbefriedigend. Die Wirksamkeit ist schlicht “pitoyable“. Das Anliegen der Motion ist unter diesen Gesichtspunkten absolut berechtigt. Der Spracherwerb ist für sehr viele zu gering, die Kosten eines Alleingangs sind weg. Als GLP gehen wir hier einstimmig mit. Doch als GLP wollen wir eine Lösung für die Kinder und Jugendlichen, keine Verschiebung. Die Motion bleibt im wahrsten Sinne des Wortes in der Mitte stehen. Ja, Frühfranzösisch kommt für viele zu früh. Dumm nur, dass, wo Franz zu früh kommt, es später nicht besser wird. Sprich, was Hänschen – oder hier besser, was Fränzchen – nicht lernt, lernt Franz nimmermehr. In der Oberstufe wird für Franz kaum ein französisch-fruchtbarer Boden gefunden. Wer hier von Lösung spricht, läuft leider auch die Gefahr des Silodenkens. Die Motion verlagert etwas in die Oberstufe, verhindert etwas auf der Mittelstufe und ist schlicht nicht zu Ende gedacht. Gerade für weniger sprachaffine Jugendliche wäre dies pädagogisch fragwürdig. Sprachen lernt man am besten früh – da, wo es geht, im „Sprachbad“ – spielerisch und immersiv. Französisch gehört daher grundsätzlich eher in die Mittelstufe als in die Oberstufe. Bildung Thurgau weist zwar darauf hin, dass trotz ersatzloser Streichung keine zusätzlichen Französischlektionen nötig seien – oder, wie ich jetzt gerade vom Vorredner gehört habe, maximal zwei. Man will ohne Qualitätsverlust umschichten, was positiv ist, sprich Lektionen Deutsch in die Gegenrichtung geben. Das zeigt, dass der bisherige Weg finanziell wie pädagogisch sicher noch Luft für Verbesserungen hat. Unser Vorschlag: Sicher zwei Deutschstunden mehr, wer es will oder wer es braucht, auf der Mittelstufe, aber keine zusätzlichen Franzbelastungen für alle auf der Oberstufe. Bildung Thurgau spricht in ihrer Umfrage auch die Entlastung des Mittelstufen-Lehrkörpers an, die mit der Streichung erreicht werden könnte. Leider steht aber kein Wort in der Stellungnahme zu den Belastungen und Erfolgsaussichten der Jugendlichen, leider auch kein Wort zu individuellen Lösungen. Doch in erster Linie geht es um exakt diese Fragen. Es geht um die Jugendlichen, es geht um Wirksamkeit und ihre optimalen Lernwege. Wir sollten den Unterricht dort für alle abschaffen, wo es weniger bringt, und nicht für alle die Belastung beibehalten und die Wirksamkeit für die meisten als ganz tief belassen. Das überzeugt einfach nicht. Fazit: Die Motion hält am obligatorischen Modell fest – mit Ausnahmen. Ein klassisches 7G-Modell, bei dem alle Gleichaltrigen zur gleichen Zeit am gleichen Ort das Gleiche lernen, ist leider überholt. 7G erzeugt bei mir mehr Fliehkraft wie Anziehungskraft. Wir fordern als GLP einen Perspektivenwechsel – einen wirklichen Perspektivenwechsel: nicht mehr obligatorisch für alle mit Ausnahmen, sondern ein freiwilliges Angebot für alle – ohne Ausnahmen. Das ist zeitgemässer Service public. Französisch wie Englisch soll weiterhin allen offenstehen, die Interesse und Motivation haben – ab der Mittelstufe. Für alle anderen jedoch entfällt aus unserer Sicht die obligatorische Pflicht, da absolut wirkungslos. Der Output am Ende der Schulzeit ist für viele schlicht zu gering, um den Aufwand zu rechtfertigen. Unser Fazit: Bitte keine Abschaffung des Frühfranzösisch für alle – für die Motivierten –, sondern gezielte Förderung dieser Motivierten, jener, die lernen wollen und auch können. Lernen basiert immer auf Freiwilligkeit und immer auf Motivation. Stärken wir die individuellen Stärken, statt flächendeckend Schwächen zu produzieren. Machen wir Französisch zu einem Freifach, ergänzt durch obligatorische Schnupperangebote oder Projektwochen, auch in der Romandie, auf der Oberstufe, zur Förderung des nationalen Zusammenhalts. Die Ergebnisse werden – was leider nicht so schwer ist – mindestens so gut sein wie heute. Aber lieber 30 %, die eine echte Kompetenz entwickeln, als ein System, das viele überfordert und wenig bringt. Dieser Perspektivenwechsel entlastet die Jugendlichen, stärkt die Leistungsbereiten und schafft Spielraum für gezielte Förderung, etwa in Deutsch. Lehnen Sie deshalb den heute weitgehend unvollständigen Ansatz ab. Wir sind als GLP bereit, eine – idealerweise – fraktionsübergreifende Motion mit dem Primat der Freiwilligkeit, nicht des Zwangs, umgehend einzubringen, um den Dialog zu suchen. Idealerweise nimmt die Regierung diesen Impuls direkt auf. Wir haben nicht die Motion gleich auch noch angefügt, weil ich das respektlos gefunden hätte, da schon eine Motion im Umlauf war. Noch an die Juristen – es gibt ja einige: Ja, wir wissen, das Erlernen einer zweiten Landessprache ist obligatorisch. Doch wenn allen freiwillig Zugang ermöglicht wird und obligatorische Ansatzpunkte gefunden werden, lassen sich innerhalb der EDK Lösungen finden, die den Jugendlichen tatsächlich nützen, etwa mit obligatorischen Einstiegsangeboten wie Ton- und Projektwochen auf Französisch auf der Oberstufe und anschliessender Wahlfreiheit. Die Währung Lektionen ist genauso alt und – wie Bildung Thurgau selbst indirekt schreibt – für einige wertlos, wenn man nicht lernen will. Also lassen wir dies besser. Zwang führt selten zu guten Lernergebnissen, Motivation hingegen schon. Unser Ziel muss es sein, die Leistungsbereiten zu fördern, nicht alle gleichermassen zu verpflichten. Ich komme zum Schluss. Auch der Zusammenhalt der Schweiz basiert auf Überzeugung, wie Motionär Marc Rüdisüli gesagt hat, nicht auf Zwang – genau gleich wie das Lernen. Wir danken der Regierungsrätin, diese Überlegungen mit aufzunehmen und in weiteren Diskussionen einzubringen. Wir lehnen – ich will das hier betonen – mit sehr viel Verständnis für das Anliegen, die Motion dennoch ab und bitten Sie, einer umfassenderen Lösung – die nicht für Gewisse verhindert, die wollen, und verlagert für Solche, die es eh nicht können oder nicht können wollen – hier einen Vorzug zu geben und eine Motion, einen richtigen Perspektivenwechsel für alle, mitzugestalten. Besten Dank.
- KantonsratDiscursGrosser RatWir danken den Motionärinnen für den Vorschlag, möglicherweise zweite Wahlgänge obsolet zu machen. Wir gehen einig mit der ablehnenden regierungsrätlichen Beantwortung und danken für die guten Darlegungen. Die GLP-Fraktion kann den Vorschlag des Hauptanliegens der Motion – wir haben heute gehört, es gehe jetzt vor allem um das Nebenanliegen – nicht unterstützen. Die Nachteile wären aus unserer Sicht gravierend. Die Regierung schreibt richtigerweise, dass das Vorgehen eine Schwächung der demokratischen Legitimation, der Kompromiss- und Konsensfindung wäre. Majorzwahlen sind Persönlichkeitswahlen. Die Bevölkerung will gerade bei Majorzwahlen am Schluss eine Wahl, bei der möglichst eine über die eigene Wählerbasis hinausgehende Persönlichkeit obsiegt. Unsere Konkordanzdemokratie, die wir ja hochhalten sollten, soll nicht wegen administrativer Mehraufwände einen zweiten Wahlgang überhaupt erst in Frage stellen. Der Vorschlag würde auch parteilosen Kandidatinnen und Kandidaten aus unserer Sicht mehr schaden als in einer Partei politisierenden Menschen. Gerade auf lokaler Ebene dürfte das dazu führen, dass Posten noch schwerer zu besetzen sind. Die GLP lehnt deshalb einstimmig die Abschaffung des absoluten Mehrs im ersten Wahlgang ab. Zum Nebenanliegen und der Teilerheblicherklärung der Motion: Die Beigabe einer Namensliste beim zweiten Wahlgang gesetzlich zu verankern, sehen wir vor dem Hintergrund der Regulierungsdichte weniger. Wenn schon, dann könnte dies bereits jetzt unseres Erachtens anders organisiert werden. Es braucht aus unserer Sicht keine beigelegten Namenslisten im Abstimmungscouvert. Es braucht schlicht einen Zettel mit QR-Code, mit dem Hinweis: Offiziell gemeldete Kandidatinnen und Kandidaten sind auf der Homepage ersichtlich. Das haben wir den Motionärinnen im Januar übrigens auch mitgeteilt. Mit so einem QR-Code könnte man bis zum Tage des Versandes – also deutlich länger oder allenfalls, das muss man halt gesetzlich prüfen, sogar bis zum Tag der Wahl – schlicht auf die kommunale Seite verweisen, wo gezeigt wird, wer sich alles auch noch gemeldet hat. Wer halt später kommt, der hat halt vielleicht dann Nachteile – so ist das Leben. Den Prozess zu modernisieren, macht aus unserer Sicht immer Sinn. Auch wenn nicht alle ein Mobile haben, aber wohl doch 98 % könnten als Zusatzservice so einen Mehrnutzen möglicherweise haben. So eine Lösung wäre eleganter und aktueller, würde auch zeitlich mehr Spielraum geben. Wir hoffen, dass für solche QR-Verweise in Broschüren auf eine offizielle Seite nicht zwingend eine Gesetzesänderung notwendig ist. Sonst haben wir definitiv ein unnötiges Regulationsproblem, das wir einmal generell lösen sollten. Zusammenfassend lehnen wir die Motion aus oben genannten Gründen einstimmig ab. Besten Dank.
- KantonsratDiscursGrosser RatDas Anliegen ist verfassungswürdig. Das ist unbestritten und eigentlich gar keine Frage mehr. Es ist schlicht die Realität – oder neupolitisch: „It’s the reality, stupid“. Seit 2022 steht ein identischer Artikel in der Verfassung des Kantons Zürich. Mit 160:0 Stimmen hat das Zürcher Kantonsparlament diesen dem Volk zur Annahme empfohlen. Das Stimmvolk wiederum hat exakt diesen Artikel, den wir jetzt auch beraten, mit wuchtigen 89 % angenommen – 89 %. Diese Verfassungswürdigkeit hat auch der Bund nicht beanstandet. Das wird dann auch im Thurgau nicht der Fall sein. Das Beispiel aus Zürich veranlasste wiederum andere Regierungsräte, ihren Parlamenten die Aufnahme eines solchen Artikels ebenfalls zu empfehlen. Die Regierung des Kantons BaselLandschaft unterstützt das Anliegen, die Kreislaufwirtschaft mit einem fast identischen Artikel in der Verfassung zu verankern. Verfassungswürdigkeit ist somit gegeben. Doch ist ein solcher Verfassungsartikel schädlich? Nein – auch schädlich ist er nicht. Häufig werden folgende Befürchtungen genannt – das wird nachher auch hier im Rat noch so sein –: Neue Gesetze, mehr Regulierung, höhere Kosten für Staat und Wirtschaft. All das ist hier aber nicht zu befürchten. Der Thurgauer Regierungsrat schreibt selbst, dass es keine neuen Gesetze brauche. Aus diesem Verfassungsartikel lassen sich folglich auch keine neuen Gesetze ableiten. Auch die Initianten wollen notabene keine zusätzlichen Gesetze. Die Kreislaufwirtschaft ist gesetzlich auf Bundesebene geregelt und seit Januar 2025 in der Schweiz in Kraft. Die Kantone befinden sich in der Umsetzung. Fazit: Wir dürfen die Regierung hier beim Wort nehmen und ihr auch vertrauen. Es würden keine neuen Gesetze oder Verordnungen entstehen. Argumente, die etwas anderes behaupten, sind schlicht nicht korrekt. Ich würde sagen, es seien Scheinbehauptungen wider besseren Wissens. Der Verfassungsartikel kann aber auch dazu führen, dass bestehende Gesetzesaufträge in der Umsetzung ernster genommen werden. Das ist per se gut, weil es zu gewünschter Lenkung, zu verändertem Verhalten und zu einem sorgfältigen Umgang mit Ressourcen führt, nicht über neue Vorschriften, sondern über Bewusstsein, über Haltungen und Lenkung zu kantonalen Wettbewerbsvorteilen. Dieser Verfassungsartikel führt zu einer Haltung, die Innovation fördert und Rohstoffe als wertvoll anerkennt. Eine stärkere Unterstützung der Regierung, analog Zürich oder Basel-Landschaft, wäre im Sinne eines Standortvorteils wünschenswert. Die Kreislaufwirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht nicht mehr weg. Sie wird mit der Zeit sogar zunehmen und wichtiger werden. Zu den Kosten für den Staat: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat diese Frage explizit in einer Vernehmlassung geprüft und hält fest, dass die Schaffung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage für den Umgang mit Rohstoffen, Abfällen und Abwasser keine finanziellen Auswirkungen, keinen Einfluss auf den Stellenplan und auch keinen Einfluss auf den Aufgaben- und Finanzplan habe. Ein solcher Verfassungsartikel wird – oder muss – auch im Thurgau nicht zu mehr Staatskosten führen. Zur Wirtschaft: Eine wenige Monate alte, repräsentative Studie der Berner Fachhochschule, der ETH Zürich und der Konjunkturforschungsstelle (KOF) zeigt, was die häufigsten Motive für Unternehmen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft sind. Es sind dies das Nachfragepotenzial sprich Kundenwunsch mit 36 %, Kosteneinsparungen mit 32 % sowie die politischen Rahmenbedingungen mit 31 %. Es geht somit primär um Marktchancen, Wettbewerbsvorteile und Effizienz. Unternehmen handeln, was Kreislaufdenken betrifft, aus eigenem Interesse sowie zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Wir sollten Innovatoren motivieren und belohnen und nicht demotivieren. Gleichzeitig verstehe ich aber den Vergabefrust in der Wirtschaft oder im lokalen Gewerbe. Ich teile diesen, falls Gehörtes wahr ist und keine Einzelfälle sind. Bei öffentlichen Vergaben muss die Thurgauer Regionalität eine wichtige Rolle spielen – auch unter dem Aspekt der grauen Energie und Standortsicherung. Es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand – Kommunen wie Kantone – eine Vorbildrolle haben, am Ende aber schlicht der Preis entscheidet. Das hilft dem lokalen Gewerbe nicht. Aber eine kluge Erweiterung der Vergabekriterien – auch um Stoffkreisläufe, und dieser Aspekt ist hier zentral – würde erlauben, dass innovative einheimische Unternehmen in dieser Sache motiviert werden und auch zum Zuge kommen. Vergaben sollten deshalb erlauben, dass Ressourcen geschont werden und regionale Wertschöpfung erhöht wird. Das hilft der Ökonomie und der Ökologie. Ein solcher Verfassungsartikel nützt viel mehr, als man denkt, und wohl auch im Sinne des Volkes. Das führt letztlich zur Frage, ob der Artikel nützlich wäre oder als Papiertiger enden würde. Bei fehlendem politischen Willen wird er ganz klar zu einem Papiertiger. Ich hoffe aber, gerade für unsere auf Innovation angewiesene Wirtschaft, dass ein ebenso klarer Wille aus dem Volk – ich erinnere daran, dass 89 % des Zürcher Stimmvolks Ja gesagt haben – und die Exekutive und Verwaltung ihrerseits optimale Rahmenbedingungen suchen, um einen prosperierenden Thurgau zu ermöglichen, um dem Willen der Bevölkerung nach einem schonenden und zukunftsgerichteten Umgang mit Natur und Ressourcen zu entsprechen. Die Regierungsräte in Zürich und BaselLandschaft sehen im Verfassungsartikel Chancen, dass die Wettbewerbsfähigkeit dank einer kreislauffähigen Wirtschaft erhöht wird mit Chancen für den Forschungs- und Werkplatz. Solche Aussagen würde ich mir auch für die Thurgauer Wirtschaft wünschen. Wir sollten bei wettbewerbsfördernden Rahmenbedingungen gerade auch im Innovationsbereich zu den Pionieren gehören. Im Visionspapier „Strategie Thurgau 2040“, im Leitsatz „Andersartiger exklusiver Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum am Bodensee“, skizziert die Regierung diese Richtung. Deshalb erstaunt – Entschuldigung – diese Zurückhaltung. Ich hätte mir von der Regierung „Andersartiges“ gewünscht. Fazit 1: „Nützt’s nüt, so schadt’s nüt“. Der Verfassungsartikel schadet nicht. Das Beispiel Basel-Landschaft zeigt, dass es nicht einmal neue Stellen braucht. Der Verfassungsartikel würdigt Rohstoffe analog zu Wasser, Boden und Energie. Ich verstehe die zögerliche Haltung wirklich nicht. Eine Abstimmung mit 160:0 Stimmen im Zürcher Parlament, alle Parteien fanden den Vorschlag gut, das Volk gab ihnen Recht mit 89 %. Fazit 2: Das Herz muss schlicht voller sein als die Hose. Lassen wir das Volk darüber abstimmen und machen wir uns auf zu einem vernetzten, kreislauffähigen Denken – weg von alten Modellen. Der zusätzliche Verfassungsartikel ist ein rein moralischer Kompass – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Vielen Dank für die Unterstützung.
- KantonsratDiscursGrosser RatJa, gerne. Ich wusste nicht, ob wir jetzt direkt bei § 70a einsteigen oder einzeln durchgehen. Ich gehe einmal davon aus, dass die anderen Paragrafen alle unbestritten sind, deshalb nehme ich gerne zu § 70a Stellung. Wir haben diesen Antrag in der Kommission nicht beraten. Wir haben nur den Antrag um generelle Streichung beraten und mit 9:2 Stimmen und 1 Enthaltung gesagt, dass wir wollen, dass der Paragraf so bleibt und die Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie so etwas machen oder nicht, um die Gemeindeautonomie hochzuhalten. Ich kann deshalb als Kommissionspräsident nur so viel dazu sagen: Weil dieser Antrag nicht diskutiert wurde in der Kommission, habe ich den Regierungsrat gebeten, mir dazu eine Antwort zu geben. Ich habe diese Antwort des Regierungsrates den Kommissionsmitgliedern zugestellt und bin jetzt gespannt auf die Abstimmung.
Contribuziuns(48)
- MotionMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeSonderbewilligung bei VerbotenNr. 24/EA 133/325
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinErhebung statistischer LohndatenNr. 24/EA 132/324
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeUngewöhnlich früher Wahltermin 2028 - Begründung des RegierungsratesNr. 24/EA 135/327
Commembranzas(21)
- SpezialkommissionGrosser RatFuntauna
- Beobachter/-indapi 10.06.2026
- SpezialkommissionGrosser RatFuntauna
- Beobachter/-in11.07.2025 – 11.09.2025
- SpezialkommissionGrosser RatFuntauna
- Präsidium02.07.2025 – 05.03.2026
- SpezialkommissionÄnderung des Sozialhilfegesetzes (SHG)(24/GE5/109)Grosser RatFuntauna
- Beobachter/-in19.02.2025 – 05.02.2026
- SpezialkommissionGrosser RatFuntauna
- Beobachter/-in10.06.2024 – 08.05.2025
Maletgs(2)
- Versiun 101.01.2025 – 04.10.2025
- Versiun 204.10.2025 – 31.12.2199
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0