Kantonsrat
Luzern(LU)- Tip
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- 409'557
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- Regierungsrat
- Sezs (executiva)
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- Q12121
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- Profil uffizial
- Bandiera
- Bandiera
- Clav dal gremi
- LU
- Lingua da funtauna
- DE
- SchlussabstimmungVerteilung der Sitze auf die sechs Kantonsratswahlkreise; Entwurf Kantonsratsbeschluss / Justiz- und SicherheitsdepartementResultat: 102 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 17 Absent+
- Resultat: 100 Gea · 0 Na · 0 Absten. · 19 Absent+
- Gesamtabstimmung nach 1. BeratungFossilfreie Wärmeerzeugung und Verankerung weiterer Klimamassnahmen; Entwurf Änderung des Kantonalen Energiegesetzes / Bau-, Umwelt- und WirtschaftsdepartementResultat: 85 Gea · 25 Na · 0 Absten. · 9 Absent+
- Kurzbeschreibung21. Oktober 2026Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen»
Der Kanton Luzern gibt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» in die Vernehmlassung. Der Gegenvorschlag verfolgt zwei Stossrichtungen: Die Regierung sieht vor, für Gemeinden planungs- und baurechtliche Instrumente zur Erweiterung des Wohnraums zu schaffen und mit kantonalen Darlehen den gemeinnützigen Wohnbau zu fördern. Mit diesem Massnahmenpaket trägt die Regierung dem Anliegen des Initiativkomitees Rechnung.
Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» via E-Mitwirkung einzureichen. - Kurzbeschreibung16. Oktober 2026Kantonaler Berufsbildungsfonds, 2. VernehmlassungDer Kanton Luzern plant als neunter Kanton die Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds. Damit sollen Betriebe finanziell unterstützt werden, die Lernende ausbilden. Zudem sollen Projekte und Innovationen in der beruflichen Grundbildung mitfinanziert werden. Da sich die möglichen Modelle zur Umsetzung teilweise deutlich unterscheiden, wird eine zweite, verkürzte Vernehmlassung durchgeführt.
- Kurzbeschreibung18. September 2026Änderung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (SRL Nr. 881): Finanzierung / KostenteilerAm 19. März 2024 überwies der Kantonsrat eine Bemerkung zum Planungsbericht über die Wirkungen und die Zielerreichung der Aufgaben- und Finanzreform 18 (Wirkungsbericht AFR18) vom 19. März 2024 (B 14), wonach der Regierungsrat gemeinsam mit den Gemeinden einen Entwicklungsbericht erstellen solle. Darin haben sich Kanton und Gemeinden geeinigt, den Kostenteiler betreffend die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung anzupassen. Dafür ist eine Anpassung von § 12 des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (SRL Nr. 881) notwendig.
- KurzbeschreibungMit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 22. Dezember 2023 betreffend die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden neu nicht nur die stationären Spitalleistungen, sondern alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von den Krankenversicherern und der öffentlichen Hand nach demselben Verteilschlüssel finanziert. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: ab 2028 vorerst ohne in Pflegeheimen und von Spitex-Organisationen oder Pflegefachpersonen erbrachte Pflegeleistungen, ab 2032 mit Einbezug der Pflege. Für die Umsetzung der ersten Etappe von EFAS sind im kantonalen Recht Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EGKVG) sowie des Spitalgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG) erforderlich.
- Kurzbeschreibung
Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu zwei Entwürfen zu Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 (SRL Nr. 40).
Der Gesetzesentwurf 1 umfasst die Änderungen des VRG zur Einführung des elektronischen Verkehrs in Verfahren vor den Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Mit dem neuen Verfahrensrecht soll die zentrale Plattform nach dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der
Justiz (BEKJ) vom 20. Dezember 2024 (SR 172.023) möglichst breit verwendet werden.Der Gesetzesentwurf 2 hat weitere Änderungen des VRG zum Inhalt, die mit dem elektronischen Verfahren in keinem Zusammenhang stehen und spezifische Verfahrensvorschriften umfassen, die aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen sind. Die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren und die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren werden geändert.
Wir laden Sie dazu ein, über das Online-Tool "E-Mitwirkung" zu den Erlassentwürfen Stellung zu nehmen.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0