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LU

Kantonsrat

Luzern(LU)chantunCun parlament
SvizraLU409'557 Abitants120 Sezs
Profil
Tip
chantun
Pajais
Svizra
Chantun
LU
Ha in parlament
Gea
Linguas
DE
Populaziun
409'557
Sezs (legislativa)
120
Executiva
Regierungsrat
Sezs (executiva)
5
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q12121
Consultaziuns
Profil uffizial
Bandiera
Bandiera
Clav dal gremi
LU
Lingua da funtauna
DE
Votaziuns(6809)
Texts(116)
  • KurzbeschreibungHTML
    Der Kanton Luzern plant als neunter Kanton die Einführung eines kantonalen Berufsbildungsfonds. Damit sollen Betriebe finanziell unterstützt werden, die Lernende ausbilden. Zudem sollen Projekte und Innovationen in der beruflichen Grundbildung mitfinanziert werden. Da sich die möglichen Modelle zur Umsetzung teilweise deutlich unterscheiden, wird eine zweite, verkürzte Vernehmlassung durchgeführt.
  • KurzbeschreibungHTML
    Am 19. März 2024 überwies der Kantonsrat eine Bemerkung zum Planungsbericht über die Wirkungen und die Zielerreichung der Aufgaben- und Finanzreform 18 (Wirkungsbericht AFR18) vom 19. März 2024 (B 14), wonach der Regierungsrat gemeinsam mit den Gemeinden einen Entwicklungsbericht erstellen solle. Darin haben sich Kanton und Gemeinden geeinigt, den Kostenteiler betreffend die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung anzupassen. Dafür ist eine Anpassung von § 12 des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (SRL Nr. 881) notwendig.
  • KurzbeschreibungHTML
    Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 22. Dezember 2023 betreffend die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden neu nicht nur die stationären Spitalleistungen, sondern alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von den Krankenversicherern und der öffentlichen Hand nach demselben Verteilschlüssel finanziert. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: ab 2028 vorerst ohne in Pflegeheimen und von Spitex-Organisationen oder Pflegefachpersonen erbrachte Pflegeleistungen, ab 2032 mit Einbezug der Pflege. Für die Umsetzung der ersten Etappe von EFAS sind im kantonalen Recht Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EGKVG) sowie des Spitalgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG) erforderlich. 
  • KurzbeschreibungHTML

    Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu zwei Entwürfen zu Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 (SRL Nr. 40).

    Der Gesetzesentwurf 1 umfasst die Änderungen des VRG zur Einführung des elektronischen Verkehrs in Verfahren vor den Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Mit dem neuen Verfahrensrecht soll die zentrale Plattform nach dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der
    Justiz (BEKJ) vom 20. Dezember 2024 (SR 172.023) möglichst breit verwendet werden. 

    Der Gesetzesentwurf 2 hat weitere Änderungen des VRG zum Inhalt, die mit dem elektronischen Verfahren in keinem Zusammenhang stehen und spezifische Verfahrensvorschriften umfassen, die aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen sind. Die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren und die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren werden geändert.

    Wir laden Sie dazu ein, über das Online-Tool "E-Mitwirkung" zu den Erlassentwürfen Stellung zu nehmen. 

  • KurzbeschreibungHTML
    Die demografische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme von älteren, pflegebedürftigen Menschen lassen den Bedarf an Leistungen der Langzeitpflege in quantitativer und qualitativer Hinsicht wachsen. Erforderlich sind eine ausreichende Anzahl an Plätzen der Grundversorgung aber auch der spezialisierten Langzeitpflege für Menschen mit somatischen Mehrfach- und Begleiterkrankungen sowie mit psychischen Erkrankungen. Ausserdem gilt es die Qualität der ambulanten Krankenpflege sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der spezialisierten Langzeitpflege, zur Regulierung der Angehörigenpflege sowie zur Stärkung der Planung und Steuerung im Sinne der integrierten Gesundheitsversorgung geschaffen werden.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0