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Aenderung im Unfallversicherungsgesetz (UVG)

(93.3676)MotionErledigt
Schweiz17-12-1993
Profil
Tip
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
93.3676
Cumenzament
17-12-1993
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
19933676
Contribuziuns(42)
Cronologia(4)
  • Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Aenderung im Unfallversicherungsgesetz (UVG)
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 93 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes UVG, Bezug der Prämien, dahingehend zu ändern, dass die Prämien durch die Arbeitgeber ohne Zuschlag auch monatlich entrichtet werden können. Absatz 5 ist auf den neuen Absatz 3 abzustimmen. Insbesondere soll Absatz 5 wie folgt ergänzt werden: "Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen wird die gesamte Jahresprämie fällig."

  • BegründungTEXT

    Sehr viele Unternehmungen in der Schweiz leiden, insbesondere in rezessiven Zeiten, unter zu hohen Kapitalbindungen oder gar Liquiditätsengpässen. Aus diesem Grund sollten alle gesetzlich auferlegten finanziellen Verpflichtungen der Unternehmungen unter diesem Gesichtspunkt überprüft werden. Artikel 93 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) sieht vor, dass die Prämien für ein ganzes Rechnungsjahr im voraus zu entrichten seien. Die Prämienvorauszahlungen, wie sie im UVG geregelt sind, sollten mit Rücksicht auf die vorgenannten Probleme neu definiert werden. Es ist nicht einzusehen, warum der Arbeitgeber die gesamte Jahresprämie zinslos im voraus entrichten soll und allenfalls bei einem halbjährlichen oder vierteljährlichen Zahlungsmodus erst noch einen sogenannten "angemessenen Zuschlag" hinnehmen muss. Für die Unternehmungen würde die Ermöglichung einer monatlichen Prämienzahlung ohne Zuschlag eine echte Erleichterung im kurzfristigen Mitteleinsatz bedeuten. Uebrigens ist eine analoge Bestimmung für die monatliche Bezahlung der AHV-Beiträge auch gesetzlich verankert.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0