Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol
(92.312)Schweiz07-12-1992
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Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kantonsrat von Solothurn die Bundesversammlung, folgender Standesinitiative in Form einer allgemeinen Anregung Folge zu geben:
Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel (BetmG) ist nach folgenden Vorgaben zu revidieren:
1. Der Betäubungsmittelkonsum ist zu legalisieren (Art. 19ff. BetmG).
2. Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb sogenannt illegaler Betäubungsmittel (Art. 8 BetmG) sind unter dem ausschliesslichen Monopol des Bundes als zulässig zu bezeichnen und ähnlich zu regeln wie die Alkoholgesetzgebung.
3. Die Prävention ist auszubauen. Betreuung und Behandlung sind sicherzustellen.
- Titel des GeschäftesLegalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol
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