Ständige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates
(23.446)- Tip
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 23.446
- Cumenzament
- 19-06-2023
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20230446
- Gerhard PfisterDie Mitte
- Laurent WehrliFDP.Die Liberalen
- Aussenpolitische Kommission Nationalrat
- Parlament
- Departement für auswärtige Angelegenheiten
- Annahme in der SchlussabstimmungNationalrat
- Erledigt
- Beschluss gemäss EntwurfNationalrat
- Geplant für die Schlussabstimmung
- In Nationalrat geplant
- Titel des GeschäftesStändige Subkommission für Europafragen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates
- Eingereichter Text
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates bildet eine ständige Subkommission für Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese verfolgt die für die Schweiz wichtigen und sich anbahnenden Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union und erstattet der Plenarkommission regelmässig Bericht. Artikel 14 GRN ist entsprechend anzupassen.
- Begründung
Die APK-N ist zum Schluss gekommen, dass trotz Scheiterns des Institutionellen Rahmenabkommens, Handlungsbedarf im Bereich der parlamentarischen Mitwirkung besteht auch für andere ähnliche Verfahren der Rechtsübernahme, insbesondere für die Anwendung des Schengen-Assoziierungsvertrags, im Luftverkehrsabkommen (partieller Integrationsvertrag) oder auch in der Beteiligung an gemeinsamen Unternehmen der EU. Sie ist daher der Auffassung, dass es zwingend notwendig ist, die für die Schweiz wichtigen und sich anbahnenden Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union durch ein parlamentarisches Organ aktiver und vertiefter verfolgt werden müssen. Vor diesem Hintergrund prüfte die damit von der APK-N beauftragte Subkommission verschiedene Varianten, um sich schliesslich mit 5 zu 1 Stimmen für eine ständige Subkommission für Europafragen der APK-N zu entscheiden. Diese ständige Subkommission soll vorerst nur im Nationalrat eingeführt werden. Dem Ständerat steht es frei, sich selbst eine solche Subkommission zu geben oder in einem späteren Zeitpunkt eine gemeinsame Subkommission zu bilden. Eine solche ständige Subkommission hat den Vorteil, dass im Gegensatz zu einer Plenarkommission flexibler gearbeitet werden kann. Somit können politisch komplexere Probleme rasch auch vertiefter angegangen werden. Schliesslich kann eine ständige Subkommission regelmässiger tagen und demzufolge die Rechtsentwicklung und die Vorhaben in der Europäischen Union auch zeitnaher mitverfolgen und zuhanden der Plenarkommission beurteilen.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0