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Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht

(23.431)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz22-05-2023
Votaziuns(5)
Contribuziuns(5)
  • Maya BallyAuturDie Mitte
  • Kommission für Rechtsfragen StänderatAutur
  • Simone GianiniAuturFDP.Die Liberalen
  • Justiz- und PolizeidepartementDepartament responsabel
  • Carlo SommarugaAuturSozialdemokratische Partei
Cronologia(15)
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Zustimmung
    Nationalrat
  • Geplant für die Schlussabstimmung
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht
  • Eingereichter TextTEXT

    Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2013 über die Richterstellen am Bundesstrafgericht wird wie folgt geändert:

    Das Bundesstrafgericht umfasst:

    a. gesamthaft höchstens 16 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;

    b. gesamthaft höchstens 4 nebenamtliche Richter und Richterinnen in den Straf- und den Beschwerdekammern;

    c. höchstens 4 Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer;

    d. höchstens 10 nebenamtliche Richter und Richterinnen in der Berufungskammer.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0