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Planungsbericht über die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs

(20.496)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz17-12-2020
Votaziuns(6)
Contribuziuns(54)
Cronologia(12)
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Geplant für die Schlussabstimmung
  • Zustimmung
    Ständerat
  • In Ständerat geplant
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Planungsbericht über die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Parlamentsgesetz ist in Artikel 148 dahingehend zu ergänzen, dass der Bundesrat nach der Präsentation des Legislativvorschlages zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in der EU, der Bundesversammlung einen Planungsbericht unterbreiten muss betreffend der zukünftigen Kooperation der Schweiz in den Programmen und Agenturen der Europäischen Union.

  • BegründungTEXT

    Die Schweiz regelt ihr Verhältnis betreffend dem sektoriellen EU-Binnenmarktzugang in spezifischen Marktzugangsabkommen. Diese Abkommen sind von dieser Parl. Initiative nicht betroffen.

    Die Schweiz beteiligt sich neben den Marktzugangsabkommen in Kooperations-Programmen und ggf. Agenturen und Joint Undertakings der EU. Diese Programme (Horizon Europe, Erasmus+, Copernicus, EuroHPC JU, Creative Europe MEDIA, Digital Europe u.a.) legt die Europäische Union nach der Entscheidfindung zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) jeweils legislativ fest. Die legislativen Grundlagen zu den inzwischen 37 Programmen werden anschliessend vom EU Rat und EU-Parlament beschlossen. Als möglicher mitwirkender Drittstaat in diesen Programmen ist es wichtig, dass die Bundesversammlung rechtzeitig über die Inhalte, möglichen Assoziierungen und Mitwirkungsmöglichkeiten im Sinne eines Planungsberichtes informiert wird. Die Vorlaufzeit ist genügend, da die Legislativvorschläge auf der EU-Seite für die Programme in der Regel etwa 2 Jahre vor der Beschlussfassung zum MFR erfolgen. Aufgrund des Planungsberichts können in der Folge Verhandlungsmandate, Finanzierungsbotschaften oder Gesetzesvorlagen erarbeitet werden. Damit erfährt die politische Diskussion um die Mitwirkung in den europäischen Kooperationsprogrammen eine sachgerechte prozessuale und parlamentarische Abwicklung, die sich alle 7 Jahre wiederholt. Das nächste Mal wäre dies im Jahre 2026/2027 der Fall.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0