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Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative

(20.480)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz06-11-2020
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
20.480
Cumenzament
06-11-2020
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20200480
Contribuziuns(2)
  • Kommission für Rechtsfragen NationalratUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
Cronologia(6)
  • Erledigt
  • Zurückgezogen
    Kommission für Rechtsfragen Nationalrat
  • Folge gegeben
  • Zustimmung
    Kommission für Rechtsfragen Ständerat
  • Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    Kommission für Rechtsfragen Nationalrat
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Rechtsordnung soll dahingehend angepasst werden, dass die Richter*innen sämtlicher Gerichte des Bundes künftig wie folgt ausgewählt und gewählt werden:

    - Die Wahl der Richter*innen erfolgt weiterhin durch die vereinigte Bundesversammlung auf Antrag der Gerichtskommission. Der Antrag der Gerichtskommission basiert neu mit / auf der Vorselektion durch eine Fachkommission. / Die Fachkommission berücksichtigt einzig die fachliche (inkl. Sprache) und persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten. (evtl. 2-stufiges Verfahren)

    - Die Wahl erfolgt für eine feste Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wiederwahl erfolgt automatisch oder durch die Gerichtskommission auf Empfehlung der Fachkommission.

    - Die Abberufung ist bei schwerer vorsätzlicher Pflichtverletzung und/oder Amtsunfähigkeit auf Antrag der Gerichtskommission jederzeit möglich. Die Fachkommission ist für die Erstellung des Sachverhalts zuständig.

    - Die Unabhängigkeit der Richter*innen von den Parteien ist zu gewährleisten. Es sind Alternativen zu Mandatsabgaben zu prüfen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0