Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative
(20.480)- Tip
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 20.480
- Cumenzament
- 06-11-2020
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20200480
- Kommission für Rechtsfragen Nationalrat
- Parlament
- Erledigt
- ZurückgezogenKommission für Rechtsfragen Nationalrat
- Folge gegeben
- ZustimmungKommission für Rechtsfragen Ständerat
- Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeitenKommission für Rechtsfragen Nationalrat
- 4 da favrer 2021de
- Titel des GeschäftesUnabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative
- Eingereichter Text
Die Rechtsordnung soll dahingehend angepasst werden, dass die Richter*innen sämtlicher Gerichte des Bundes künftig wie folgt ausgewählt und gewählt werden:
- Die Wahl der Richter*innen erfolgt weiterhin durch die vereinigte Bundesversammlung auf Antrag der Gerichtskommission. Der Antrag der Gerichtskommission basiert neu mit / auf der Vorselektion durch eine Fachkommission. / Die Fachkommission berücksichtigt einzig die fachliche (inkl. Sprache) und persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten. (evtl. 2-stufiges Verfahren)
- Die Wahl erfolgt für eine feste Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wiederwahl erfolgt automatisch oder durch die Gerichtskommission auf Empfehlung der Fachkommission.
- Die Abberufung ist bei schwerer vorsätzlicher Pflichtverletzung und/oder Amtsunfähigkeit auf Antrag der Gerichtskommission jederzeit möglich. Die Fachkommission ist für die Erstellung des Sachverhalts zuständig.
- Die Unabhängigkeit der Richter*innen von den Parteien ist zu gewährleisten. Es sind Alternativen zu Mandatsabgaben zu prüfen.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0