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Anerkennung der bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes

(19.4389)PostulatErledigt
Schweiz12-11-2019
Profil
Tip
Postulat
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
19.4389
Cumenzament
12-11-2019
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20194389
Contribuziuns(3)
  • Damian MüllerAuturFDP.Die Liberalen
  • Geschäftsprüfungskommission StänderatAutur
  • Justiz- und PolizeidepartementDepartament responsabel
Cronologia(7)
  • Abschreibung
    Ständerat
  • Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 23.006.
    Ständerat
  • Erledigt
  • Angenommen
  • Annahme
    Ständerat
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anerkennung der bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) so anzupassen, dass alle bundesnahen Unternehmen künftig als Gesellschaften des öffentlichen Interesses erachtet oder zumindest als solche behandelt werden.

  • BegründungTEXT

    Dieses Postulat wird im Rahmen der Inspektion der GPK-S zur PostAuto-Affäre eingereicht. Die Begründung für das Postulat findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Berichtes der GPK-S vom 12. November 2019 zur PostAuto-Affäre (Kap. 8.2.4). Zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:

    Im Rahmen der PostAuto-Affäre stellten sich verschiedene Grundsatzfragen zur Rolle der externen Revisionsstellen der bundesnahen Unternehmen.

    Die Vertreter der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) haben gegenüber der Kommission darauf hingewiesen, dass bestimmte bundesnahe Unternehmen (die Post, aber auch die SBB und Skyguide) nicht als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) gelten, weil sie weder Finanzunternehmen noch börsenkotierte Gesellschaften sind. Laut RAB hat dies das Risiko zur Folge, dass die Prüfung nicht von den erfahrensten Revisoren durchgeführt wird.

    Die GPK-S hält diese Situation für besonders problematisch. Da diese Unternehmen sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf ihren Beitrag zum Service public von sehr grosser Bedeutung für den Bund sind, erachtet es die GPK-S als zentral, dass sie von den externen Revisionsstellen die grösstmögliche Aufmerksamkeit erhalten. Deshalb ersucht sie den Bundesrat, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, das Gesetz so anzupassen, dass alle bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne des RAG erachtet oder zumindest als solche behandelt werden.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0