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Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten

(18.406)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz27-02-2018
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
18.406
Cumenzament
27-02-2018
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20180406
Votaziuns(6)
Contribuziuns(8)
  • Marianne Streiff-FellerUrheber/inEvangelische Volkspartei
  • Marco ChiesaUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Piero MarchesiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Staatspolitische Kommission NationalratZuständige Kommission
Cronologia(10)
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Zustimmung
    Ständerat
  • Abweichung
    Nationalrat
  • Von beiden Räten behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Die gesetzlichen Grundlagen, im Speziellen das Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (Stand 1. März 2016), sollen derart angepasst werden, dass in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten der einzelnen Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier künftig Transparenz herrscht.

  • BegründungTEXT

    Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes muss jedes Ratsmitglied beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn seine persönlichen Interessenbindungen bekanntgeben. Dazu gehören seine beruflichen Tätigkeiten, seine Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts, seine Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen, seine dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen und seine Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes. Die Parlamentsdienste erstellen zu diesem Zweck ein öffentliches Register über die Angaben der Ratsmitglieder; dies unabhängig von der finanziellen Entschädigung. Gleich wie eine Interessenbindung bedeutet auch die zusätzliche Staatsbürgerschaft eines anderen Landes Vorteile und Nutzen. So kann ein Ratsmitglied, das zusätzlich den Pass eines EU-Mitgliedstaates besitzt, nicht nur mit seiner Stimme bei Wahlen seine Präferenzen zum Ausdruck bringen und bei wichtigen Volksabstimmungen mitentscheiden, es geniesst zudem die Privilegien beider Länder. Die Bevölkerung soll über die persönliche Interessenbindung, die damit entsteht, informiert werden; das ist fast noch wichtiger als die Information über die - möglicherweise zum Wohle der Öffentlichkeit erbrachte - Verbands- und Vereinsarbeit.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0