Anpassung der Pensen und der Entschädigung der Primarschulpflege
(280/2008)Gemeinderat Uster (ZH)22-12-2008
Profil
- Tip
- Antrag
- Parlament
- Gemeinderat Uster (ZH)
- Numer
- 280/2008
- Cumenzament
- 22-12-2008
Referenzas & funtauna
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 81387
Cronologia(2)
- Eingereicht
- Die Primarschulpflege beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 19 lit. d, Art. 20 lit. b und Art. 21 lit. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Schulpräsidium Das Schulpräsidium mit einem aktuellen Pensum von 33 % wird ein Vollamt im Umfang von 100 Stellenprozenten. 2. Mitglieder der Primarschulpflege Die Primarschulpfleger/innen bekleiden ein Teilamt von 20 Stellenprozenten. 3. Die Verordnung über die Entschädigung der Behörde (BEV) wird wie folgt angepasst: Art. 10 Stadtrat: Die Mitglieder des Stadtrates erhalten pauschal entschädigt: Primarschulpräsidium (Mitglied SR) 190'000 Franken (pro Jahr)Art. 12 Primarschulpflege Die Mitglieder der Primarschulpflege werden mit 26'000 Franken pro Jahr pauschal entschädigt. Die Lehrpersonenvertreter/innen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen von Gremien der Primarschulpflege Sitzungsgeld.
Documents(1)
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0