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Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen

(16.413)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz17-03-2016
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
16.413
Cumenzament
17-03-2016
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20160413
Contribuziuns(16)
Cronologia(6)
  • Ablehnung in der Gesamtabstimmung (= Nichteintreten)
    Ständerat
  • Erledigt
  • Im Rat noch nicht behandelt
  • Folge gegeben
  • Zustimmung
    Staatspolitische Kommission Nationalrat
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Das Büro wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen extern übernachtet wurde.

  • BegründungTEXT

    Heute werden Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 VPRG auch ausgerichtet, wenn ein Ratsmitglied zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen nicht extern übernachtet, sondern beispielsweise nach Hause fährt und am anderen Tag wieder am Sitzungsort erscheint. Die Übernachtungsentschädigung von 180 Franken entfällt heute nur für jene Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen.

    Die Regelung, den Parlamentsmitgliedern Übernachtungsgelder auszuzahlen, wenn gar keine externen Kosten anfallen, ist stossend und darf nicht länger aufrechterhalten werden. Der Beginn einer neuen Legislaturperiode ist der geeignete Zeitpunkt und das bevorstehende Stabilisierungspaket des Bundes ist der geeignete Anlass für einen Systemwechsel in diesem Bereich. Die vorgeschlagene Massnahme macht im Sinne einer Ausgabenüberprüfung des Parlamentes in finanzpolitisch schwierigen Zeiten Sinn. Das Parlament wirkt nämlich glaubwürdiger, wenn es auch bei sich spart und damit einen Beitrag an das Stabilisierungspaket des Bundes leistet, ohne seine Funktion als Milizparlament infrage zu stellen.

    Die beantragte Änderung darf keinesfalls zu mehr Bürokratie und grösserem Aufwand führen. Zu denken ist beispielsweise an das vielerorts schon übliche und bewährte System der Selbstdeklaration.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0