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Unterbringung von Asylsuchenden. Nutzung von Militäranlagen mit Truppenunterkünften

(12.311)StandesinitiativeErledigt
Schweiz05-06-2012
Texts(2)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
2 Resultats
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:

    Der Bund stellt in Notsituationen sofort und in ausreichender Kapazität bezugsbereite und abseits gelegene Militäranlagen mit Truppenunterkünften als temporäre Bundesunterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung. Aus Sicherheits- und Effizienzgründen sollen Grossanlagen bevorzugt werden.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Unterbringung von Asylsuchenden. Nutzung von Militäranlagen mit Truppenunterkünften

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0