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Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen

(11.497)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz23-12-2011
Texts(3)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
3 Resultats
  • BegründungTEXT

    Das Parlament kann sich heute Entschädigungen selber gewähren. Dieser Zustand ist unerfreulich, da letztendlich keine Kontrollinstanz vorhanden ist. Mit der Unterstellung unter das fakultative Referendum ist diese Kontrolle vorhanden, da bei zu exorbitanten Erhöhungen das Volk das letzte Wort haben kann. Aus staatspolitischen Gründen ist dies wünschenswert, da hiermit das Vertrauen zwischen dem Parlament und dem Souverän gestärkt wird, unabhängig davon, ob ein Referendum ergriffen wird oder nicht.

  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Das Parlamentsressourcengesetz ist dahingehend zu ändern, dass jegliche beschlossene Erhöhung von Entschädigungen usw. gemäss den Artikeln 2 bis 12 dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Erhöhungen der Entschädigungen für Parlamentarier sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0