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Gewaltspiele und -sportarten und Jugendschutz

(11.301)StandesinitiativeErledigt
Schweiz24-01-2011
Profil
Tip
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
11.301
Cumenzament
24-01-2011
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20110301
Contribuziuns(5)
  • Felix MüriUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRZuständige Kommission
  • Géraldine SavaryUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Cronologia(5)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Zustimmung
    Nationalrat
  • Die Behandlung der Standesinitiative wird für mehr als ein Jahr ausgesetzt.
    Ständerat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Gewaltspiele und -sportarten und Jugendschutz
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

    Die Bundesversammlung wird ersucht, folgende gesetzliche Regelungen zu schaffen:

    "ultimate fighting"

    a. Die Durchführung von Kampfveranstaltungen in "mixed martial arts" oder "ultimate fighting" wird in der Schweiz verboten.

    b. Es wird ein Verbot erlassen, Bildmaterial von solchen Veranstaltungen in den Schweizer Medien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    c. Das Trainieren und das Ausüben von "mixed martial arts" und "ultimate fighting" wird verboten.

    Gewaltvideospiele

    d. Verbot der Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen. Weiter sind administrativ-rechtliche Massnahmen zu treffen (wie z. B. eine eidgenössische Zulassungsstelle), die einen einheitlichen und umfassenden Kinder- und Jugendschutz in der Schweiz gewährleisten.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0