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Abstimmungsempfehlung bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag

(10.469)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz18-06-2010
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
10.469
Cumenzament
18-06-2010
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20100469
Contribuziuns(2)
  • Rudolf JoderRelaturSchweizerische Volkspartei
  • Fraktion der Schweizerischen VolksparteiAutur
Cronologia(3)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Abstimmungsempfehlung bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

    Artikel 102 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ist dahingehend zu ändern, dass die Bundesversammlung in ihrer Abstimmungsempfehlung den Stimmberechtigten in denjenigen Fällen, in denen die Bundesversammlung einer Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, die Initiative zur Annahme empfehlen kann.

  • BegründungTEXT

    Es ist nicht gerechtfertigt, die Parlamentarier in ihrer Abstimmungsempfehlung an die Stimmberechtigten einzuschränken. Die erwähnte Bestimmung schreibt der Bundesversammlung vor, dass sie für den Fall der Annahme sowohl der Volksinitiative als auch des Gegenvorschlages in ihrer Abstimmungsempfehlung nur letzterem den Vorzug geben könne. Diese Regelung greift zu kurz. Das Parlament könnte sich nämlich gerade aus echter Sympathie für das Anliegen der Initianten dafür entscheiden, grössere, gegenüber der Initiative kritisch bis ablehnend eingestellte Bevölkerungskreise mit Hilfe eines abgeschwächten Gegenvorschlags für die wesentlichen Teile der Initiative zu gewinnen. In einem solchen Fall würde das Parlament beide Vorlagen zur Annahme empfehlen, der Initiative in der Stichfrage aber immer noch den Vorzug geben wollen. Artikel 102 Absatz 2 ParlG verunmöglicht dem Parlament bislang eine solche Entscheidung.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0