Obligatorischer Besuch von Lernprogrammen während Warnungsentzügen von Führerausweisen
(09.326)Schweiz15-09-2009
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Urdinar tenor
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Strassenverkehrsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass bei Warnungsentzügen von Führerausweisen, die länger als drei Monate dauern, der obligatorische Besuch von Lernprogrammen angeordnet werden kann.
- Titel des GeschäftesObligatorischer Besuch von Lernprogrammen während Warnungsentzügen von Führerausweisen
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0