Aufrechterhaltung der öffentlichen Schlachtviehmärkte
(02.318)Schweiz11-12-2002
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Urdinar tenor
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
Die beiden Aufgaben nach Artikel 51 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) - nämlich das Marktgeschehen auf öffentlichen Märkten für lebende Tiere zu überwachen gemäss Buchstabe b sowie lebende Tiere nach ihrer Qualität einzustufen gemäss Buchstabe c - sollen im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007") auch in Zukunft öffentliche Aufgaben bleiben.
- Titel des GeschäftesAufrechterhaltung der öffentlichen Schlachtviehmärkte
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0