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Koordination der kantonalen Bildungssysteme

(02.302)StandesinitiativeErledigt
Schweiz06-03-2002
Profil
Tip
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
02.302
Cumenzament
06-03-2002
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20020302
Contribuziuns(5)
  • Christiane LangenbergerAuturFDP.Die Liberalen
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRCumissiun cumpetenta
  • Kathy RiklinAuturChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRCumissiun cumpetenta
  • NationalratCussegl inizial
Cronologia(7)
  • Abschreibung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Die Initiative wird abgeschrieben (siehe Geschäft Nr. 97.419).
    Nationalrat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Folge gegeben
    Ständerat
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Koordination der kantonalen Bildungssysteme
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere:

    1. die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt;

    2. die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt;

    3. die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemein bildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt;

    4. die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;

    5. die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet;

    6. die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt;

    7. dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0