Infrastrukturergänzungen für den Bahnverkehr im Raum Luzern
(02.301)Schweiz15-02-2002
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- Eingereichter Text
Der Kanton Luzern unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung folgende Standesinitiative:
Im Rahmen der zweiten Etappe von "Bahn 2000" sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Bahnhof Luzern als vollwertiger Hauptknoten im internationalen und nationalen Schnellzugsverkehr sowie als Zentrum der S-Bahn Zentralschweiz funktionieren kann. Die Infrastrukturergänzungen sind so zu gestalten, dass Durchmesserlinien betrieben werden können.
- Titel des GeschäftesInfrastrukturergänzungen für den Bahnverkehr im Raum Luzern
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