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Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Aufhebung der Teilziele

(01.420)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz07-05-2001
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
01.420
Cumenzament
07-05-2001
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20010420
Contribuziuns(4)
Cronologia(3)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Aufhebung der Teilziele
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein:

    Die in Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) festgelegte Aufteilung des Reduktionsziels für CO2 in Brenn- und Treibstoffe ist aufzuheben.

  • BegründungTEXT

    Das Reduktionsziel für die CO2-Emissionen, wie es in der geltenden Fassung von Artikel 2 Absatz 2 des CO2-Gesetzes definiert ist, teilt sich in zwei Teilziele auf - eines für die Brennstoffe (minus 15 Prozent) und eines für die Treibstoffe (minus 8 Prozent). Diese Aufteilung ist nicht angebracht. Relevant sind ausschliesslich die Gesamtemissionen. Für das Klima spielt es keine Rolle, ob CO2 durch Nutzung von Brennstoffen oder von Treibstoffen emittiert wird. Die Emissionen sollen dort verhindert werden, wo aus volkswirtschaftlicher Sicht die geringsten Kosten anfallen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0