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ICT-Umschulungs-Gesetz

(01.419)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz26-04-2001
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
01.419
Cumenzament
26-04-2001
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20010419
Tractandas
Contribuziuns(7)
  • Chiara Simoneschi-CortesiUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NationalratUrheber/in
  • Rudolf StrahmUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NationalratZuständige Kommission
  • Christiane LangenbergerUrheber/inFDP.Die Liberalen
Cronologia(5)
  • Erledigt
  • Nichteintreten
    Nationalrat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    ICT-Umschulungs-Gesetz
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat ausgehend von drei Parlamentarischen Initiativen und einer Interpellation die Durchführung von Sondermassnahmen für die Umschulung und Weiterbildung in der Wirtschaft der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) intensiv geprüft. Angesichts des ausgeprägten Fachkräftemangels und des noch Jahre andauernden Strukturwandels in dieser Branche sowie deren noch steigenden Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz legt die WBK-N dem Parlament ein befristetes Bundesgesetz vor, mit dessen Hilfe Erwachsenen der Einstieg in Berufe der Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht werden soll.

    Der vorliegende Entwurf schlägt ein für die Berufsbildung in der Schweiz völlig neues Vorgehen vor, nämlich die konsequente nachfrageorientierte Subventionierung. Demnach sollen an Personen, die eine Zweitbildung durchlaufen wollen, um in der Informatik- und Kommunikationsbranche Fuss zu fassen, Bildungsgutscheine abgegeben werden; diese können sie bei Institutionen einlösen, welche dem Bedarf der Wirtschaft entsprechende Bildungsangebote machen.

    Das befristete Bundesgesetz soll bis zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (voraussichtlich 2003) gelten. Der begleitende Finanzierungsbeschluss sieht einen Gesamtkredit von 100 Millionen Franken vor.

    Die WBK-N empfiehlt den eidgenössischen Räten, das Bundesgesetz über Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT-Umschulungs-Gesetz) und den einfachen Bundesbeschluss über die Finanzierung der Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien zu beschliessen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0