"Tempo 30 für die Neuweilerstrasse"
(23.5335)- DiscursBülent Pekerman(Grünliberale Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Sie sind dem Antrag der Petitionskommission gefolgt mit 68 Ja-Stimmen bei 7 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.
- DiscursDiscursGrosser Rat
JA heisst an RR zur abschliessenden Behandlung, NEIN heisst die Petition ist Erledigt.
Ergebnis der Abstimmung
68 Ja, 7 Nein, 2 Enthaltungen. [Abstimmung # 0001934, 08.11.23 12:06:38]
Der Grosse Rat beschliesstDie Petition zur abschliessenden Behandlung dem Regierungsrat zu überweisen.
- DiscursBülent Pekerman(Grünliberale Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr eingetragen. Die Petitionskommission beantragt, die Petition zur abschliessenden Behandlung an den Regierungsrat zu überweisen. Daniel Seiler beantragt, sie als erledigt zu erklären. Wir stimmen ab.
- DiscursDaniel Seiler(FDP.Die Liberalen)Grosser Rat
Daniel Seiler (FDP): Die Petition und die Situation der Strasse zeigen es, Eingriffe in Hauptverkehrsachsen oder Ringstrassen sind eben nicht ganz so einfach, wie man manchmal meint. Sie führen zu Behinderung, Ausweichverkehr und Unzufriedenheit vieler. Anfang 2022 wurden die Parkplätze der Neuweilerstrasse aufgehoben aus Sicherheitsaspekten für die Velofahrer. Jetzt beklagt man sich darüber, dass die wilden Autofahrer sich nicht an Verkehrsregeln halten. Belege dafür sieht man keine, Unfallschwerpunkte gibt es auch nicht. Es wird auch noch erwähnt in der Petition, dass die schwerer werdende Tramzüge zu Erschütterungen führen. Die Tramzüge sind also offensichtlich auch ein Problem.
Ich gehe jetzt nicht auf die weiteren Details ein. Ich frage mich nur am Schluss, wenn die Petentschaft sich auch über die Erschütterung der Trams beklagt hat, ob dann wirklich die Empfehlung der Petitionskommission, die Behandlung im Rahmen der Motion betreffend integraler Signalisation und Tempo 30 und Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs wirklich dem entspricht, was die Petentschaft sich wünscht. Die FDP ist für Abschreiben.
- DiscursBülent Pekerman(Grünliberale Partei)Grosser Rat
Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Erster Fraktionssprecher für die FDP ist Daniel Seiler.
- DiscursChristian C. Moesch(FDP.Die Liberalen)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Christian C. Moesch (FDP): Zum Inhalt der Petition: In der Neuwielerstrasse überschreiten die Lärmwerte des Strassenverkehrs tagsüber mit 56 Dezibel und nachts mit 55 Dezibel regelmässig die Grenzwerte in Wohngebieten. Doch die Lärmobergrenze in Wohngebieten liegt mit 50 Dezibel am Tag und 40 Dezibel in der Nacht um bis zu 15 Dezibel tiefer. Die letzte Verkehrszählung fand gemäss dem Angaben des BVD von 2016 bis 2017 statt und weist einen mittleren Tagesverkehrswert von rund 400 Fahrzeugen pro Stunde aus. Leider verfügt die Neuweilerstrasse zwischen Neuweilerplatz und Allschwil Grenze noch immer über keinen Flüsterbelag, der den Strassenlärm um 6 bis 8 Dezibel reduzieren könnte, was in der Folge die gefühlte Lärmbelastung deutlich wahrnehmbar verringern würde. Zusätzlich sind die Anwohnerinnen und Anwohner im ganzen Neubad-Quartier neben der Erschütterung der immer schwerer werdenden Tramzüge auch von morgens um 6 Uhr bis um 23 Uhr nachts oft auch darüber hinaus mit Fluglärm belastet. Die Lärmspitzenwerte im Neubad liegen oft über 70 Dezibel. Aus diesen Gründen fordert die Petentschaft, ein Tempo 30 Zone im Perimeter zwischen Neuweilerplatz und der Kantonsgrenze.
Zum Vorgehen: Der Grosse Rat hat die Petition 465 an seiner Sitzung vom 28 Juni der Petitionskommission zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Kommission hörte sich am 4. September 2023 im Rahmen eines Hearings eine Vertreterin/einen Vertreter der Petentschaft und aus dem Amt für Mobilität den stellvertretenden Abteilungsleiter Verkehrstechnik und einen Projektleiter Verkehrsnetz an.
Zum Anliegen der Petentschaft: Die Petentschaft wünscht sich auf der Neuweilerstrasse eine Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h. Damit soll zum einen der Verkehrslärm reduziert und zum anderen die Sicherheit für die zu Fuss Gehenden und Velofahrenden verbessert werden. Die Vertreterin der Petentschaft hat die Neuweilerstrasse am Hearing mit der Petitionskommission als nervöse Strasse bezeichnet, denn Verkehrsaufkommen, Autos, Tram, Velos, sei hoch, gleichzeitig befinden sich viele Wohnhäuser und diverse für das Quartier wichtige Dienstleistungen und Gastronomiebetriebe an der Strasse. In den Hauptverkehrszeiten staue sich der Verkehr aufgrund der vielen Pendlerinnen und Pendler aus Allschwil und Elsass regelmässig, am Morgen stadteinwärts, am Abend stadtauswärts. In den Tageszeiten ohne Rückstaus würden hingegen viele Autos aus dem Gewerbegebiet Allschwil mit unveränderter Geschwindigkeit in die Neuweilerstrasse und über den Neuweilerplatz statdeinwärts fahren. Einige bögen sogar mit hoher Geschwindigkeit in Querstrassen ein, in denen Tempo 30 gilt. Aufgrund der Fahrgeschwindigkeit sei das Queren der Neuweilerstrasse an den Fussgängerstreifen schwierig und gefährlich. Viele Autofahrende würden an diesen nicht anhalten. Die Eltern müssten deshalb ihre Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringen. Eine Herausforderung sei das Queren der Strasse auch für mobilitätseingeschränkte und ältere Person. Dass die Neuweilerstrasse auch bei Tempo 30 eine Pendlerstrecke bliebe, ist den Petentinnen und Petenten bewusst. Sie weisen aber darauf hin, dass es sich bei ihrer Strasse nicht nur um eine Pendlerroute, sondern auch um eine Strasse handelt, an der gewohnt wird. Das Argument, der Verkehr müsse am Abend in Richtung Allschwil und Elsass abfliessen und deshalb mit 50 km/h gefahren werden können, bezeichnet die Petentschaft als nicht stichhaltig, könne doch gerade in dieser Zeit aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sowieso nicht zu schnell gefahren werden. Hingewiesen hat die Vertretung der Petentschaft schliesslich darauf, dass die Neuweilerstrasse über keinen Lärm mindernden Belag, sogenannten Flüsterbelag, verfügt. Der Strassenlärm, der Fluglärm und die Erschütterung des Trams führten in der Kombination dazu, dass Anwohnende Tag und Nacht ein gewisser Lärmpegel ausgesetzt sind Welche Massnahmen zur Reduktion des Lärms ergriffen werden, ist für die Petentschaft zweitrangig, wichtig ist, dass die Lärmbelastung so rasch wie möglich auf ein erträgliches und die Grenzwerte einhaltendes Mass reduziert wird.
Zur Haltung des Bau und Verkehrsdepartements: Die beiden Vertreter des Bau und Verkehrsdepartements haben bestätigt, dass die gesetzlichen Lärmwerte an der Neuweilerstrasse überschritten werden. Die Strassenbelastung lässt sich grundsätzlich sowohl mit einer Temporeduktion als auch mit lärmminderndem Belag reduzieren. An der Neuweilerstrasse könnte der für den Tag geltenden Grenzwert mit einem lärmmindernden Belag unter Beibehaltung von Tempo 50 eingehalten werden, der für die Nacht geltende Grenzwert nur mit einem lärmminderndem Belag und Tempo 30. Unfallschwerpunkte gibt es an der Neuweilerstrasse gemäss Kantonspolizei keine. Unbestritten ist, dass Unfälle mit Beteiligung von Autos bei tieferer Geschwindigkeit in aller Regel weniger gravierend sind. Kaum reduziert würde mit Tempo 30 die Verkehrsmenge. Eine Verlagerung in umliegende Quartierstrasse wäre nicht erwünscht.
Die beiden Anliegen der Petition, mehr Sicherheit und weniger Lärm, werden gemäss den Vertretern der Verwaltung derzeit auf übergeordneter Ebene in zwei Projekten bearbeitet. Die dem Regierungsrat vom Grossen Rat überwiesene Motion Raphael Fuhrer und-Konsorten betreffend integrale Signalisation von Tempo 30 in der Basel-Stadt mit gleichzeitiger Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs gemäss Kantonsverfassung § 30 verlangt, grundsätzlich auf dem ganzen Kantonsgebiet Tempo 30 zu signalisieren. Basierend auf dem Ausgabenbericht betreffend Planungskosten für die Strassenlärmsanierung in der Stadt Basel und auf Kantonsstrassen in den beiden Einwohnergemeinden werden für etwa 75 Strassen mit übermässiger Lärmbelastung Massnahmen evaluiert. Ziel ist es, dass die Lärmgrenzwerte nicht mehr überschritten werden. Die Neuweilerstrasse ist sowohl im Paket Integral Tempo 30 aus auch im Paket Strassenlärmsanierung enthalten. Längerfristig zu einer Verkehrsreduktion führen könnten in der Neubaustrasse die Verlängerung der Tramlinie 8 nach Allschwil und Massnahmen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs zwischen der Kantonsgrenze und dem Neuweilerplatz. Die Strassennetzhierarchie unterscheidet zwischen verkehrsorientierten und nichtverkehrsorientierten Strassen. Sie wird im Rahmen der Bearbeitung der erwähnten Motion überarbeitet. Gemäss der aktuell geltenden Hierarchie gehört die Neuweilerstrasse zu den verkehrsorientierten Strassen. Die mögliche Begründung für Tempo 30 auf so qualifizierten Strassen sind im Strassenverkehrsgesetz des Bundes festgehalten. Bei örtlichen Verkehrsanordnungen ist jeweils die Massnahme mit den geringsten Einschränkungen zu wählen. Um auf einer verkehrsorientierten Strasse Tempo 30 einzuführen, muss deshalb in ein Verkehrsgutachten nachgewiesen werden, dass es keine alternative Massnahme mit geringeren Einschränkungen gibt. Bei einer Prüfung zur Einführung von Tempo 30 in der Neuweilerstrasse wäre der Strassenlärm, die möglichen Verlagerungseffekte auf umliegende Strassen und die Auswirkungen auf den ÖV die Hauptthemen. Für die Neuweilerstrasse ist im Rahmen der im Sommer 2024 anstehenden Beantwortung der Motion eine Grobprüfung für durchgehend Tempo 30 vorgesehen. Sie ist auch eine der 75 Strassen, bei denen im Rahmen der Strassenlärmsanierung Massnahmen evaluiert werden. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat voraussichtlich anfangs 2025 einen Ratschlag zur Finanzierung dieser Massnahmen unterbreiten.
Erwägungen der Petitionskommission: Die Petitionskommission kann den Wunsch der Petentschaft nach Tempo 30 in der Neuweilerstrasse nachvollziehen. Die mit dem Strassenverkehr verbundenen Emissionen beeinträchtigen die Wohn- und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner ohne Zweifel. Die Kommission stellt fest, dass in der Verwaltung derzeit an zwei Projekten gearbeitet wird, die zu einer Reduktion des Strassenlärms und zur Einführung von Tempo 30 auf weiteren auch verkehrsorientierten Strassen führen werden. Welche konkreten Massnahmen in der Neuweilerstrasse umgesetzt und ob die Forderung der Petition damit erfüllt werden, ist derzeit noch offen. Da die Lärmgrenzwerte überschritten werden, ist allerdings ausgeschlossen, dass der Status Quo bestehen bleibt.
Die Petition dem Regierungsrat zur Stellungnahme zu überweisen, empfände die Petitionskommission angesichts der Ausgangslage trotz Sympathie für die darin formulierten Anliegen als nicht sinnvoll, denn der Regierungsrat muss sich im Rahmen der vorher erwähnten Motion Raphael Fuhrer und Konsorten ohnehin damit befassen. Darüber hinaus Zusatzaufträge für einzelne Strassen zu erteilen, ist aus Sicht der Petitionskommission nicht nötig. Ein falsches Signal wäre es aufgrund der heutigen Situation aber auch, die Petition als erledigt zu erklären. Die Petitionskommission beantragt dem Grossen Rat deshalb einstimmig, die Petition dem Regierungsrat zur abschliessenden Behandlung im Rahmen der Motion Raphael Fuhrer und Konsorten zu überweisen.
Zur Prüfung mitgeben möchte die Kommission der Verwaltung die Idee, die Neuweilerstrasse allenfalls auch kurzfristig mittels Markierung weiterer Fussgängerstreifen zu entschleunigen. Je geringer der Abstand zwischen Fussgängerstreifen ist, desto weniger lässt sich ein Fahrzeug beschleunigen.
Antrag: Die Petitionskommission beantragt dem Grossen Rat mit 12 zu 0 Stimmen, die Petition Tempo 30 für die Neuweilerstrasse an den Regierungsrat zur abschliessenden Behandlung im Rahmen der Motion Raphael Fuhrer und Konsorten zu überweisen.
- DiscursBülent Pekerman(Grünliberale Partei)Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Bülent Pekerman, Grossratspräsident: Für die Petitionskommission hat das Wort Christian Moesch.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0