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Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten

(26.474)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz16-10-2026
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.474
Cumenzament
16-10-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20260474
Contribuziuns(5)
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRAutur
  • ParlamentDepartament responsabel
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRCumissiun cumpetenta
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRCumissiun cumpetenta
  • StänderatCussegl inizial
Cronologia(2)
  • Eingereicht
  • Angemeldet
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten
  • Eingereichter TextTEXT

    Im Markenschutzgesetz (MSchG) ist festzulegen, dass nur in der Schweiz hergestellte oder verarbeitete Produkte mit dem Schweizerkreuz versehen werden dürfen.

    Diese rechtliche Klarstellung muss die folgenden Grundsätze festschreiben:

    • Das Schweizerkreuz kann zu den in Artikel 47 Absatz 3ter MSchG genannten Angaben verwendet werden, sofern die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, tatsächlich in der Schweiz stattfindet.
    • Wenn die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, im Ausland stattfindet, dürfen Angaben zu Tätigkeiten in der Schweiz nur in textueller Form und ohne Verwendung des Schweizerkreuzes erfolgen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0