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Netto-Null ohne Finanzplatz, wie soll das gehen?

(26.4535)InterpellationEingereicht
Schweiz02-10-2026
Profil
Tip
Interpellation
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.4535
Cumenzament
02-10-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20264535
Contribuziuns(2)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Netto-Null ohne Finanzplatz, wie soll das gehen?
  • Eingereichter TextTEXT

    In seiner Medienmitteilung vom 12. August 2026 begründet der Bundesrat die Ablehnung der Finanzplatz-Initiative unter anderem damit, dass er sich bereits für eine nachhaltige Ausrichtung des Finanzplatzes einsetze und das geltende Recht das klimapolitische Anliegen der Initiative ausreichend abdecke. Tatsächlich hält Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) fest: «Der Bund sorgt dafür, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Es sollen insbesondere Massnahmen zur Verminderung der Klimawirkung von nationalen und internationalen Finanzmittelflüssen getroffen werden.» In den Erläuterungen zur Klimaschutzverordnung vom 27. November 2024 schreibt der Bundesrat jedoch, die bestehende gesetzliche Grundlage erlaube es nicht, in dieser Verordnung konkrete Massnahmen zur Verminderung der negativen bzw. zur Förderung der positiven Klimawirkung nationaler und internationaler Finanzmittelflüsse vorzusehen. Diese beiden Aussagen lassen sich nur schwer miteinander vereinbaren. Diese Auslegung wirft die Frage auf, wer den in Art. 9 KlG festgehaltenen Auftrag dann überhaupt umsetzen soll. 

     

    Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

     

    1. Verfügt der Bundesrat heute, anders als in seinen Erläuterungen von 2024 dargelegt, über die gesetzlichen Grundlagen, um sicherzustellen, dass der Finanzplatz seinen Beitrag zum Netto-Null-Ziel 2050 gemäss Art. 3 Abs. 1 KIG leistet?
    2. Falls ja: Mit welchen konkreten Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass der Finanzplatz zur Zielerreichung beiträgt?
    3. Falls nein: Wie gedenkt der Bundesrat den Auftrag von Art. 9 Abs. 1 KIG umzusetzen?
    4. Auf welche Analysen und quantitativen Annahmen stützt sich die Einschätzung des Bundesrates, dass die bestehenden Massnahmen ausreichen, damit der Finanzplatz einen effektiven Beitrag zu den Klimazielen und zum Netto-Null-Ziel 2050 leistet?
    5. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit das Netto-Null-Ziel ohne Beitrag des Schweizer Finanzplatzes zu erreichen? 

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0