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Nihilistischer Gewaltextremismus. Stuft der Bund Gewalt gegen die liberale Demokratie tatsächlich als unpolitisch ein?

(26.4564)InterpellationEingereicht
Schweiz02-10-2026
Profil
Tip
Interpellation
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.4564
Cumenzament
02-10-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20264564
Contribuziuns(19)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Nihilistischer Gewaltextremismus. Stuft der Bund Gewalt gegen die liberale Demokratie tatsächlich als unpolitisch ein?
  • Eingereichter TextTEXT
    1. Auf welche Kriterien stützt sich der Bundesrat, wenn er einem Phänomen, das es selbst als «Gewaltextremismus» bezeichnet, die politische Dimension abspricht? Wie verhält sich dies zu den Begriffen des gewalttätigen Extremismus (Art. 19 NDG) und der terroristischen Aktivität (Art. 23e BWIS)?
    2. Wie berücksichtigt der Bund die Verbindungen dieser Netzwerke zu neonazistischen, islamistischen und akzelerationistischen Gruppen sowie deren systematischen Frauenhass?
    3. Welche Folgen hat die Einstufung als unpolitisch für die Zuständigkeit von Fedpol, Bundesanwaltschaft und Nachrichtendienst, für die Lageberichte und für die Prävention?
    4. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass eine entpolitisierte Einordnung rechtsextreme und frauenfeindliche Gewalt verharmlost, wie dies in den USA an der FBI-Kategorie «Nihilistic Violent Extremism» kritisiert wird?
    5. Hat der Bund die aktuelle wissenschaftliche Debatte in seine Einordnung einbezogen, und ist er bereit, diese zu überprüfen?
    6. Wie stellt er sicher, dass die Kantone bei diesen komplexen, internationalen Verfahren ausreichend unterstützt werden?
  • BegründungTEXT

    Laut Medienberichten ermitteln die Behörden in der Schweiz in 20 Fällen mit Bezug zu Netzwerken wie «764» oder «1414». Junge Menschen, fast ausschliesslich Mädchen, werden online zu Selbstverletzungen und bis in den Suizid getrieben. Fedpol ordnet das Phänomen als «nihilistischen Gewaltextremismus» ein, stellt aber zugleich eine «Entpolitisierung» fest: Da die Täter keine ideologischen Motive zeigten, handle es sich um Gewaltdelikte in kantonaler Zuständigkeit.

    Diese Einordnung ist gelinge gesagt gewagt. Die Netzwerke bedienen sich ideologisch systematisch bei Neonazismus, Akzelerationismus und Islamismus und sind teils mit offen neonazistischen Gruppen verflochten. Ihre Gewalt richtet sich gezielt gegen Mädchen und junge Frauen; Frauenhass gilt in der Extremismusforschung längst als als ideologisches Bindeglied zwischen reaktionären bis faschistischen Kräften. Die aktuelle Forschung zeigt, dass das Fehlen eines ausformulierten Programms nicht bedeutet, dass diese Gewalt unpolitisch ist: Sie richtet sich vielmehr gegen die liberal-demokratische Ordnung als solche. Gewalt als Selbstzweck gilt in der Faschismusforschung seit Langem als Kern faschistischer (und verwandter) Gewaltfantasien. Ich bitte höflichst um Beantwortung der Fragen. 

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0