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Wirksamer Schutz vor Hitzebelastung bei Tiertransporten

(26.4568)MotionEingereicht
Schweiz02-10-2026
Profil
Tip
Motion
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.4568
Cumenzament
02-10-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20264568
Contribuziuns(42)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Wirksamer Schutz vor Hitzebelastung bei Tiertransporten
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Tierschutzverordnung (TSchV) so anzupassen, dass Tiertransporte bei hohen Aussentemperaturen verbindlichen Grenzwerten unterliegen. Insbesondere ist eine Pflicht zur Verlegung der Transporte in kühlere Tages- oder Nachtzeiten sowie zur Reduktion der Besatzesdichte bei Hitze vorzusehen.
     

  • BegründungTEXT

    Art. 15 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) verpflichtet zu einer schonenden Durchführung von Tiertransporten. Dieser Auftrag wurde vom Bundesrat und vom BLV für zahlreiche Teilaspekte bereits im Rahmen der TSchV sowie in diversen Fachinformationen präzisiert. So gelten etwa klare Vorgaben zur zulässigen Transportzeit (Art. 152 Abs. 1 lit. b TSchV i.V.m. Art. 152a Abs. 1 TSchV), zur Ausbildung des Fahr- und Betreuungspersonals (Art. 150 i.V.m. Art. 197 TSchV) oder zum Mindestraumbedarf je Tierart (Anhang 4 TSchV). Ergänzend hat das BLV eigene Vorschriften, Leitfäden und Weisungen erlassen, etwa zum Tiertransport von Equiden, Klauentieren und Geflügel sowie zur Beurteilung der Transportfähigkeit kranker und verletzter Schlachttiere.

    Für die Aussentemperatur existiert keine vergleichbare Konkretisierung von Art. 15 Abs. 1 TSchG. Weder die TSchV noch das BLV legen fest, ab welcher Temperatur ein Transport von lebenden Tieren zu unterbleiben hat oder auf kühlere Tages- oder Nachtzeiten zu verschieben ist. Diese Lücke steht in einem Missverhältnis zur Regelungsdichte in anderen Bereichen und lässt einen Ermessensspielraum zu, der in der Praxis oft zu Ungunsten der Tiere ausgelegt wird: Tiertransporte finden heute leider häufig auch während stark erhöhten Temperaturen von deutlich über 30 Grad statt. Hitze, Enge und eingeschränkte Frischluftzufuhr wirken bei Tieren kumulativ, anders als Menschen verfügen sie während des Transports über keine Möglichkeit zur eigenständigen Regulierung, etwa durch Flüssigkeitsaufnahme, Abkühlung oder Bewegung. 

     

    Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Dauer von Hitzeperioden ist eine gesetzliche Konkretisierung, die den Schutz vor Temperaturen, die das Wohlergehen von Tieren stark beeinträchtigt, erhöht, dringend angezeigt. Eine konkretere Regelung schafft zudem Rechtssicherheit für die Branche und erleichtert den Behörden den Vollzug.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0