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Sicherstellung einer international glaubwürdigen mikroprudentiellen Aufsicht der FINMA

(26.4402)PostulatEingereicht
Schweiz01-10-2026
Profil
Tip
Postulat
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.4402
Cumenzament
01-10-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20264402
Contribuziuns(11)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Sicherstellung einer international glaubwürdigen mikroprudentiellen Aufsicht der FINMA
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie eine risikobasierte, differenzierte und international glaubwürdige mikroprudentielle Aufsicht über alle Finanzmarktteilnehmer sichergestellt werden kann. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen:

    • wie die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Risikoprofile von Versicherern, Vermögensverwaltern, Effektenhändlern und Banken in der prudentiellen Aufsicht konsequent und risikobasiert berücksichtigt werden können, insbesondere mit Blick auf die Frage, ob ein zeitkritischer, abrupter Vertrauensverlust («Run») in allen Bereichen gleichermassen eintreten kann;
    • mit welchen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Massnahmen der Finanzplatz Schweiz international glaubwürdig bleibt, das Vertrauen von Investorinnen und Investoren gestärkt wird und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanz- und Versicherungsindustrie gewahrt werden kann;
    • wie der Grundsatz der dualen Aufsicht, insbesondere durch Aufsichts- und Selbstregulierungsorganisationen bzw. Aufsichtsprüfer, mit einer verstärkten mikroprudentiellen Aufsicht durch die FINMA zusammenspielt und weiterentwickelt werden kann.
  • BegründungTEXT

    Nach Erkenntnissen der PUK wäre die Credit Suisse-Gruppe ohne regulatorischen Filter ab 2021 leicht und ab 2022 klar unter die regulatorische Kapitalzielgrösse gefallen (siehe PUK-Bericht, Kap. 5.3.3.3). Die Auswirkungen des regulatorischen Filters auf die Eigenmittelsituation der Credit Suisse waren nach Ansicht der Kommission beträchtlich.

    Die bisher diskutierten Reaktionen – insbesondere die Möglichkeit, Banken direkt durch den Regulierer zu büssen, Managerinnen und Manager stärker in die Verantwortung zu nehmen («Senior Managers Regime») sowie eine offensivere Kommunikation der FINMA über abgeschlossene Enforcement-Verfahren – setzen erst nach eingetretenen Fehlentwicklungen an. Sie beantworten die zentrale Frage prudentieller, d.h. vorausschauender Aufsicht nicht: Wie stellt die FINMA eine risikobasierte, dem jeweiligen Geschäftsmodell adäquate Aufsicht über sämtliche Finanzmarktteilnehmer sicher?

    Eine glaubwürdige mikroprudentielle Aufsicht darf nicht zu einer undifferenzierten Verschärfung über alle Sektoren hinweg führen. Eine Regulierung, welche die unterschiedlichen Risikoprofile von Banken, Wertpapierhäusern, Versicherern, Vermögensverwaltern und Versicherungsvermittlern ignoriert, schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Finanzplatzes, ohne die Stabilität zu erhöhen. Der Bericht soll aufzeigen, wie eine differenzierte, international anschlussfähige und zugleich durchsetzungsstarke Aufsicht ausgestaltet werden kann.

    Die Ereignisse um die Credit Suisse haben gezeigt, dass ein zeitkritischer Liquiditätsabfluss — also nicht primär ein Eigenmittelproblem — die akute Krise auslöste. Die ordentlichen Sicherheiten der SNB reichten nicht aus; ein Public Liquidity Backstop (PLB), d.h. eine staatliche Absicherung für systemrelevante Banken, musste per Notrecht eingeführt werden. Der PLB gilt heute als das zentrale, international geforderte Instrument zur Sicherung der Systemstabilität welches namentlich in der EU, den USA, dem Vereinigten Königreich, Japan und Kanada als vergleichbare Instrumente zur Liquiditätssicherung bereits besteht. Von der Schweiz wird ein gleichwertiges Instrument erwartet

    Die Entwicklungen der FINMA-Aufsicht in verschiedenen Branchen auf dem Schweizer Finanzplatz zeigt, dass die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde mehr und mehr dazu tendiert, ungeachtet der von einer bestimmten Branche oder einem individuellen Institut generierten Risiken über ihren gesamten Aufsichtskreis so einheitlich, wie nur möglich zu regulieren. Die Kriterien der Risikoeinstufung individueller Institute innerhalb ihrer Branche bleiben intransparent, der vorgesehene Zugang zu regulatorischen Erleichterungen (wie z.B. eines mehrjährigen Prüfzyklus) bleibt so verbaut. Auf der Kostenseite werden so kleinen und kleinsten Instituten asymmetrisch hohe regulatorisch bedingte Aufwendungen finanzieller und logistischer Art aufgebürdet, die nicht durch die branchen- oder institutsspezifisch generiert werden. 

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0