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Einkaufstour der Post: Für zügige Umsetzung des Bundesgerichtsurteils

(26.4236)InterpellationEingereicht
Schweiz23-09-2026
Profil
Tip
Interpellation
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.4236
Cumenzament
23-09-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20264236
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Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Einkaufstour der Post: Für zügige Umsetzung des Bundesgerichtsurteils
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Bundesgericht hat mit den Urteilen 2C_8/2025 und 2C_9/2025 einen fünfjährigen Rechtsstreit der Post mit Goldbach Neo OOH AG und Abacus Research AG beendet und eine Lücke im Postgesetz geschlossen. Es hat bestätigt, dass die Eidgenössische Postkommission (PostCom) zuständig ist, Firmenübernahmen der Post auf ihre Vereinbarkeit mit dem gesetzlichen Unternehmenszweck nach Art. 3 des Postorganisationsgesetzes (POG) zu überprüfen. Es hat zudem die Parteistellung der direkt betroffenen Konkurrenzunternehmen im PostCom-Verfahren bejaht. Das Urteil hat Konsequenzen für die Eignerstrategie und die laufende Teilrevision von Postgesetz {PG) und Postorganisationsgesetz {POG). 

    Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

    1. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat als Eigner der Post aus diesem Urteil, allgemein und mit Blick auf die Akquisitionsstrategie der Post?
    2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Umsetzung des Urteils unverzüglich an die Hand genommen und innerhalb eines Jahres vollzogen werden muss?
    3. Ist der Bundesrat als Eigner bereit, die Post anzuweisen, die entsprechenden Verfügungen der PostCom - insbesondere in Sachen Livesystems/Klara - zu akzeptieren und deren Vollzug nicht durch Beschwerden zu verzögern?
    4. Ist der Bundesrat bereit, die Voraussetzungen für Übernahmen von Firmen durch die Post im Wettbewerbsbereich sowie das entsprechende Genehmigungsverfahren durch die PostCom in der laufenden Revision der Postgesetzgebung zu konkretisieren?
    5. Teilt er die Ansicht, dass die Post bei Übernahmen im Wettbewerbsbereich das öffentliche Interesse daran sowie die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots und die Wirtschaftlichkeit transparent darzulegen hat?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0