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Gesetz über die Beteiligung der Einwohnergemeinden an den Kosten des Kantons für den Zeitraum 2027 bis 2031

(V 138472)Vernehmlassunglaufend
Kantonsrat Obwalden (OW)15-09-2026
Profil
Tip
Vernehmlassung
Status
laufend
Numer
V 138472
Cumenzament
15-09-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
138472
Cronologia(2)
  • Eingereicht
  • Frist
    Regierung
Texts(1)
  • LeadHTML
    15 da settember 2026
    p>Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden arbeiten seit Herbst 2025 gemeinsam an Lösun­gen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen des Kantons. Als erste Massnahme wurde vorgeschlagen, dass sich die Einwohnergemeinden in den Jahren 2027 bis 2031 im Umfang von ge­samthaft maximal fünf Millionen Franken pro Jahr an den Kosten des Kantons beteiligen. Damit soll der finanzielle und zeitliche Spielraum geschaffen werden, um die weiteren Schritte anzugehen. Da­bei ist vorgesehen, dass sich der Gemeindebeitrag reduziert, wenn die Rechnung des Kantons bes­ser abschliesst als budgetiert.

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter: Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0