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Migranten aus dem Maghreb vom Asylverfahren ausschliessen

(26.4219)MotionEingereicht
Schweiz23-09-2026
Profil
Tip
Motion
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.4219
Cumenzament
23-09-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20264219
Contribuziuns(3)
  • Lorenzo QuadriAuturLega dei Ticinesi
  • Justiz- und PolizeidepartementDepartament responsabel
  • NationalratCussegl inizial
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Migranten aus dem Maghreb vom Asylverfahren ausschliessen
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 55 des Asylgesetzes Asylsuchende aus den Maghreb-Ländern vom Asylverfahren auszuschliessen, da 99 Prozent der Gesuche abgelehnt werden und 80,5 Prozent dieser Asylsuchenden während ihres Aufenthalts in der Schweiz straffällig werden. 

  • BegründungTEXT

    Das Schweizer Asylsystem wird weiterhin durch eine beträchtliche Anzahl von Gesuchen von Asylsuchenden belastet, deren Aussicht auf Asyl angesichts ihres Herkunftslandes praktisch gleich null ist (etwa 1 %).

    Nach Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) auf der Grundlage des Transparenzgesetzes wurden im Jahr 2024 80,5 Prozent der in der Schweiz anwesenden Asylsuchenden aus dem Maghreb mindestens einmal als Beschuldigte in einem Strafverfahren registriert. Dieser Prozentsatz ist alarmierend und weist auf ein ernsthaftes Problem mit der importierten Kriminalität hin.

    Gleichzeitig steht fest, dass für Asylsuchende aus Algerien, Marokko und Tunesien die Schutzquote de facto nicht existiert. Dennoch wurden im Jahr 2025 insgesamt 3'642 Asylgesuche von Staatsangehörigen dieser drei Länder gestellt, davon 2'127 aus Algerien.

    Diese Verfahren binden erhebliche administrative und gerichtliche Ressourcen und können sich durch Rechtsmittel, insbesondere vor dem Bundesverwaltungsgericht, dessen langwierige Verfahren von vielen Seiten kritisiert wurden, weiter in die Länge ziehen. 

    In der Zwischenzeit halten sich Personen ohne Anspruch auf Schutz weiterhin auf Schweizer Gebiet auf, was Folgen für die öffentlichen Finanzen und die Sicherheit hat.

    Artikel 55 AsylG ermöglicht es dem Bundesrat, bei einem ausserordentlichen Zustrom von Asylsuchenden ausserordentliche Massnahmen zu ergreifen. Es ist daher notwendig, diese Möglichkeit in vollem Umfang zu nutzen, um zu verhindern, dass das reguläre System unnötig durch Verfahren belastet wird, die keine konkreten Aussichten auf Schutz bieten und Personen auf Schweizer Boden bringen, die in 80,5 Prozent der Fälle straffällig werden und auf die unser Strafrechtssystem keinerlei abschreckende Wirkung hat.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0