Sind subsidiäre Einsätze der Armee zur dauerhaften Drohnenabwehr vorgesehen?
(26.7854)- Tip
- Fragestunde. Frage
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 26.7854
- Cumenzament
- 17-09-2026
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20267854
- Martin CandinasDie Mitte
- Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
- Nationalrat
- Schriftliche Beantwortung der FrageNationalrat
- Erledigt
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesSind subsidiäre Einsätze der Armee zur dauerhaften Drohnenabwehr vorgesehen?
- Antwort BR / Büro
Für den Schutz kritischer Infrastrukturen sind heute die kantonalen Behörden oder die zuständigen privaten Betreiber verantwortlich, die erforderlichen Mittel sicherzustellen – auch im Bereich der Drohnenabwehr. Die Zuständigkeiten und rechtlichen Grundlagen werden derzeit überprüft. Eine dauerhafte Institutionalisierung subsidiärer Einsätze der Armee zugunsten der Kantone zum Schutz kritischer Infrastrukturen ist nicht vorgesehen.
Die Armee kann zivile Behörden bei Bedarf dann subsidiär unterstützen, wenn diese ihre Aufgaben personell, materiell oder zeitlich nicht mehr bewältigen können und sämtliche ihrer Mittel ausgeschöpft sind – gesetzlich erfolgt dies ereignisbezogen und demzufolge immer zeitlich begrenzt. Eine permanente Leistungserbringung zum Schutz kritischer Infrastrukturen gegen Drohnen würde die Ressourcen der Armee übersteigen und dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen.
- Eingereichter Text
Der Bundesrat gedenkt die Zuständigkeiten im Bereich der Drohnenabwehr zu regeln.
- Kann sich der Bundesrat vorstellen subsidiäre Einsätze der Armee zugunsten der Kantone im Bereich Luftabwehr zum Schutz von kritischen Infrastrukturen zu institutionalisieren?
- Verfügt die Armee über die nötigen personellen und materiellen Ressourcen, um für die Kantone einen solchen Einsatz dauerhaft zu leisten?
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0