Haus der Wirtschaft
(KA 30440)- Tip
- Kleine Anfragen
- Parlament
- Liechtenstein
- Numer
- KA 30440
- Cumenzament
- 02-09-2026
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 30440
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 04. September 20264 da settember 2026
zu Frage 1:
Das mit dem Nachtragskredit umzusetzende Raumkonzept unterscheidet sich wesentlich vom ursprünglich vorgesehenen New-Work-Konzept. Während die bis 2025 geplante Gesamtlösung eine umfassende, raumoffene Neugestaltung der Arbeitsumgebung im gesamten Gebäude vorsah, beschränken sich die im Bericht und Antrag Nr. 60/2026 dargestellten und vom Landtag genehmigten Massnahmen auf das aus organisatorischen, betrieblichen und sicherheitsrelevanten Gründen erforderliche Minimum im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss.
Im Unterschied zum ursprünglichen Konzept werden Rückzugs- und Besprechungsmöglichkeiten überwiegend durch die Umnutzung und Anpassung bestehender Räume geschaffen und nicht durch zusätzliche offene Kommunikationszonen oder neue Möblierungslösungen.
zu Frage 2:
Die Mitarbeitenden wurden im Rahmen der Erarbeitung des ursprünglichen New-Work-Konzepts im Jahr 2025 umfassend in den Planungsprozess einbezogen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind in die überarbeitete Planung eingeflossen und wurden soweit betrieblich möglich berücksichtigt.
Eine zusätzliche anonyme Befragung der betroffenen Mitarbeitenden vor Baubeginn ist nicht vorgesehen.
zu Frage 3:
Für Beratungen von Stellensuchenden werden im Erdgeschoss künftig drei separate Beratungsräume zur Verfügung stehen. Vertrauliche Gespräche mit Kundinnen und Kunden werden in diesen dafür vorgesehenen Räumlichkeiten geführt und nicht im Bürobereich des 1. Obergeschosses.
Für vertrauliche Gespräche, Besprechungen oder Telefonate der Mitarbeitenden stehen im 1. Obergeschoss je nach Belegung bis zu vier abgeschlossene Räume zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass sensible Gespräche bei Bedarf in geeigneter und vertraulicher Umgebung geführt werden können.
zu Frage 4:
Das ursprüngliche Raumkonzept 2025 sah vor, für sämtliche Mitarbeitenden vergleichbare räumliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Mit der Reduktion des Projekts auf die betrieblich notwendigen Massnahmen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss können die übrigen Geschosse nicht in die Anpassungen einbezogen werden.
Die bestehenden Raumzuteilungen im 2. und 3. Obergeschoss bleiben deshalb unverändert bestehen. Dies betrifft sowohl die dortigen Büroräume als auch deren bisherige Nutzung.
zu Frage 5:
Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Dietmar Hasler im Mai 2026 ausgeführt, kann eine genauere Beurteilung der notwendigen Massnahmen erst erfolgen, wenn die Inhalte der geplanten Anpassung und auch die zeitliche Dimension der Einführung bekannt sind.
- Frage vom 02. September 20262 da settember 2026
Der Landtag hat im November 2025 rund CHF 1,7 Mio. für Möbel und Umbau des Amtes für Volkswirtschaft im Haus der Wirtschaft gestrichen. Die Mittel sollten ein New-Work-Konzept ermöglichen; die Regierung bezeichnete das Vorhaben als sistiert. Mit Bericht und Antrag Nr. 60/2026 (Nachtragskredite II/2026) holte sie sich einen Teil als «betrieblich notwendiges Minimum» zurück. Der Landtag stimmte am 11. Juni 2026 zu.
Im Herbst 2026 sollen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss reorganisiert werden: zwei Sitzungszimmer werden zu drei Beratungsräumen und im 1. Obergeschoss «grössere zusammenhängende Arbeitsbereiche». Personalberatung und Arbeitslosenversicherung sollen im Grossraum arbeiten, vertrauliche Gespräche können in nur drei Zimmern im Erdgeschoss geführt werden. Zwei Räume im 1. Obergeschoss stehen frei.
Im Mai 2026 hat die Regierung festgehalten, dass die Revision der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 den Verwaltungsaufwand der Arbeitslosenversicherung erhöhen wird.
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Welche konkreten Raumkonzepte (Einzelbüros, Zweierbüros, Grossraumbüro bzw. Open Space) sind nach dem bewilligten Nachtragskredit für die Personalberatung und die Arbeitslosenversicherung im 1. Obergeschoss vorgesehen, und inwieweit unterscheiden sie sich vom im November 2025 abgelehnten New-Work-Konzept?
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Wurden die betroffenen Mitarbeitenden nach Vorlage der aktuellen Umbaupläne angehört beziehungsweise ist die Regierung bereit, vor Baubeginn eine anonyme Umfrage unter den Betroffenen durchzuführen und dem Landtag das Ergebnis zur Kenntnis zu bringen?
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Wie viele Beratungszimmer stehen nach dem Umbau den Personalberatenden für Einzelgespräche und Telefonate zur Verfügung, und wie stellt die Regierung sicher, dass vertrauliche und kurzfristige Termine ohne Mithören im Grossraum und ohne zusätzlichen Koordinationsaufwand wahrgenommen werden können?
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Ist vorgesehen, dass Führungsverantwortliche Einzelbüros behalten, während Personalberatung und Arbeitslosenversicherung in Grossraumbüros versetzt werden?
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Wie bewertet die Regierung den Flächenbedarf der Abteilung Arbeit, wenn die revidierte Verordnung (EG) Nr. 883/2004 übernommen wird, und weshalb wird ein Umbau vorgezogen, der diese Entwicklung nicht abbildet?
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Datas: OpenParlData · CC BY 4.0