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Gesamtüberarbeitung Landesrichtplan

(KA 30436)Kleine Anfragen
Liechtenstein02-09-2026
Profil
Tip
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Numer
KA 30436
Cumenzament
02-09-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
30436
Cronologia(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 04. September 2026HTML
    4 da settember 2026

    zu Frage 1:

    Die Regierung nimmt die von der Vorsteherkonferenz geäusserten Anliegen ernst. Die Gemeinden wurden seit Beginn der Arbeiten am Landesrichtplan im Jahr 2022 über verschiedene Gefässe, darunter Fachforen, den Lenkungsausschuss, bilaterale Gespräche sowie die Vorvernehmlassung, in den Erarbeitungsprozess einbezogen. Die Regierung anerkennt gleichzeitig, dass die Erwartungen hinsichtlich des Einbezugs unterschiedlich beurteilt werden können. Die von den Gemeinden eingebrachten Anliegen werden im Rahmen der laufenden Überarbeitung geprüft und, soweit fachlich und planerisch angezeigt, berücksichtigt

    zu Frage 2:

    Im Anschluss an die Vorvernehmlassung wurden verschiedene Rückmeldungen in die weitere Bearbeitung des Landesrichtplans aufgenommen. Diese betreffen insbesondere die Themen Siedlungsentwicklung, Bauzonendimensionierung sowie die Klärung von Zuständigkeiten zwischen Land und Gemeinden. Die Vernehmlassung endete vor 4 Tagen, am 31. August 2026. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen zu Vernehmlassungsergebnissen getätigt werden.

    zu Frage 3:

    Das weitere Vorgehen sowie der Zeitplan hängen wesentlich von Umfang und Inhalt der Rückmeldungen sowie vom daraus resultierenden Anpassungsbedarf ab, welcher sich in der kurzen Zeit noch nicht erschliesst.

    zu Frage 4:

    Die Regierung beabsichtigt, den Austausch mit den Gemeinden auch im weiteren Überarbeitungsprozess fortzuführen. Insbesondere werden die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie wesentliche Anpassungen am Entwurf mit den Gemeinden erörtert. Ziel ist es, eine möglichst breit abgestützte und auf die unterschiedlichen Interessen abgestimmte Grundlage für die künftige Raumentwicklung Liechtensteins zu schaffen.

    zu Frage 5:

    Die Beschlussfassung über den Landesrichtplan obliegt der Regierung. Eine formelle Befassung des Landtags vor der Genehmigung des Landesrichtplans ist daher nicht vorgesehen. Unabhängig davon informiert die Regierung den Landtag im Rahmen ihrer allgemeinen Informations- und Rechenschaftspflichten über wichtige raumplanerische Vorhaben und Entwicklungen.

  • Frage vom 02. September 2026HTML
    2 da settember 2026

    Die Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans befindet sich derzeit in der öffentlichen Vernehmlassung. Mit Schreiben vom 3. Juli 2026 hat die Vorsteherkonferenz den Landtagsabgeordneten ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung zugestellt. Darin werden unter anderem Fragen zum Einbezug der Gemeinden im Erarbeitungsprozess, zur Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Vorvernehmlassung sowie zum weiteren Vorgehen bei der Überarbeitung des Landesrichtplans aufgeworfen. Zudem regt die Vorsteherkonferenz an, den Landtag vor dem Beschluss des Landesrichtplans durch die Regierung in geeigneter Weise einzubeziehen.

    Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Regierung:

    1. Wie beurteilt die Regierung die in der Stellungnahme der Vorsteherkonferenz geäusserte Kritik am bisherigen Einbezug der Gemeinden im Erarbeitungsprozess des Landesrichtplans?
    1. Welche wesentlichen Rückmeldungen aus der Vorvernehmlassung sowie aus der laufenden Vernehmlassung wurden bisher in die Überarbeitung des Landesrichtplans aufgenommen oder sollen noch berücksichtigt werden
    1. Wie sieht der weitere Zeitplan bis zur Verabschiedung des Landesrichtplans aus?
    1. Wie beabsichtigt die Regierung, die Gemeinden im weiteren Überarbeitungsprozess einzubeziehen und den Austausch mit ihnen sicherzustellen?
    1. Wird die Regierung dem Landtag vor einer Beschlussfassung des Landesrichtplans Gelegenheit zur politischen Diskussion oder Stellungnahme geben, und falls ja, in welcher Form?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0