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Rheinaufweitung Schaan–Buchs–Eschen und landwirtschaftliches Kulturland

(KA 30430)Kleine Anfragen
Liechtenstein02-09-2026
Profil
Tip
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Numer
KA 30430
Cumenzament
02-09-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
30430
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  • Antwort vom 04. September 2026HTML
    4 da settember 2026

    zu Frage 1:

    Die Regierung bestätigt, dass mit der geplanten Revitalisierung «Schaan, Buchs & Eschen» auf der liechtensteinischen Seite kein landwirtschaftliches Kulturland verloren geht. Das Projekt wurde unter Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft entwickelt, sodass keine ackerfähigen Landwirtschaftsböden beansprucht werden.

    zu Frage 2:

    Für die geplante Revitalisierung werden auf der liechtensteinischen Seite neben den Rheinparzellen, die sich im gemeinsamen Eigentum von Land und der Gemeinden Schaan bzw. Eschen befinden, auch Grundstücke der Gemeinde Schaan sowie der Bürgergenossenschaft Eschen beansprucht. Die betroffenen Grundeigentümer haben der Nutzung ihrer Grundstücke für das geplante Vorhaben im Mai bzw. Juni 2026 zugestimmt. Die angrenzend an die Rheinparzellen beanspruchten Flächen sind mit Wald bestockt.

    zu Frage 3:

    Die neben den Rheinparzellen beanspruchten Flächen der Gemeinde Schaan und der Bürgergenossenschaft Eschen liegen vollständig im Waldgebiet.

    Die landseitigen Rheindammböschungen werden heute abschnittsweise landwirtschaftlich extensiv genutzt. Diese Magerwiesen-Flächen werden im Rahmen des Projekts wiederhergestellt.

    zu Frage 4:

    Ja. Das zu erarbeitende Bauprojekt beschränkt sich auf den mit den betroffenen Grundeigentümern vereinbarten Projektperimeter. Eine allfällige spätere Erweiterung der Revitalisierung nach Norden oder Süden ist nicht Gegenstand des Bauprojekts. Sollte eine solche Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ist darüber in einem separaten Verfahren zu entscheiden.

  • Frage vom 02. September 2026HTML
    2 da settember 2026

    Im Zusammenhang mit der geplanten Rheinaufweitung «Schaan–Buchs–Eschen» wird in der öffentlichen Diskussion verschiedentlich die Befürchtung geäussert, dass für das Projekt wertvolles landwirtschaftliches Kulturland verloren gehen könnte.

    Die Sicherung landwirtschaftlicher Produktionsflächen ist für Liechtenstein von grosser Bedeutung. Gerade deshalb ist es wichtig, die konkrete Ausgestaltung des Projekts und dessen tatsächlichen Flächenbedarf sachlich einzuordnen.

    Das heute verfolgte Projekt «Schaan–Buchs–Eschen» wurde gegenüber früheren Überlegungen bewusst räumlich begrenzt. Für den heutigen Projektperimeter wurde die Machbarkeit einer Rheinaufweitung insbesondere deshalb vertieft geprüft, weil in diesem Bereich kein landwirtschaftliches Kulturland betroffen ist und vergleichsweise wenige Nutzungskonflikte bestehen.

    Auch die betroffenen Grundeigentümer, die Gemeinden Schaan und Eschen sowie die Bürgergenossenschaft Eschen, haben dem weiteren Vorgehen beziehungsweise den erforderlichen Nutzungen zugestimmt.

    Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:

    1. Kann die Regierung bestätigen, dass durch die derzeit geplante Rheinaufweitung «Schaan–Buchs–Eschen» kein landwirtschaftliches Kulturland verlorengeht?

    2. Welche Flächen werden für die geplante Rheinaufweitung auf liechtensteinischer Seite konkret beansprucht?

    3. Wie sind diese Flächen heute raumplanerisch beziehungsweise nutzungsrechtlich eingestuft?

    4. Kann die Regierung bestätigen, dass das derzeit zu erarbeitende Bauprojekt auf den heutigen Projektperimeter «Schaan–Buchs–Eschen» beschränkt ist und eine allfällige spätere Erweiterung nach Norden oder Süden nicht Bestandteil dieses Projekts ist?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0