Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Gezielter Einsatz der Prämien- und Steuergelder
(26.4067)- Tip
- Motion
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 26.4067
- Cumenzament
- 20-08-2026
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20264067
- Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR
- Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR
- Nationalrat
- Eingereicht
- Angemeldet
- Titel des GeschäftesObligatorische Krankenpflegeversicherung: Gezielter Einsatz der Prämien- und Steuergelder
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kompetenz zur Anordnung der psychologischen Psychotherapie derart zu regeln, dass mit dem Therapiebeginn durch eine psychologische Fachperson eine gesicherte medizinische Diagnose einer Psychiaterin oder eines Psychiaters mit Krankheitswert vorliegt.
Eine Minderheit der Kommission (Hässig, Crottaz, Marti Samira, Piller Carrard, Porchet, Weichelt, Wyss, Zybach) beantragt, die Motion abzulehnen.
- Begründung
Im Jahr 2024 haben sich die Kosten der psychologischen Psychotherapie zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gegenüber dem letzten Jahr mit Delegationsmodell nahezu verdoppelt von etwas über einer halben Milliarde Franken 2022 auf fast eine Milliarde Franken 2024. Die Hiobsbotschaft zum Kostenanstieg 2025 und 2026 dürfte noch bevorstehen. Auf die Kritik in Vorstössen, dass zu oft Symptome ohne Krankheitswert «therapiert» würden, entgegnete die zuständige Bundesrätin im Nationalrat, dass Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung bereits zeigen würden, dass die OKP keine Leistungen für Alltagsprobleme oder existenzielle Krisen übernehmen müsse, die nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen seien. Die ärztliche Verschreibung setze grundsätzlich immer eine vorherige Beurteilung des Krankheitscharakters voraus.
Der Bundesrat dürfte den Umstand verkennen, dass aktuell Facharztgruppen psychologische Psychotherapie anordnen dürfen, die nicht spezialisiert sind, psychische Diagnosen zu erstellen. Gemäss Insidern führt dies dazu, dass bei geschätzten insgesamt 5 – 7 Mio. Therapiestunden pro Jahr heute in vielen Fällen Symptome ohne Krankheitswert – namentlich Alltagsprobleme – behandelt würden. Etwas, wovor Fachpersonen und einzelne Versicherer schon vor der Einführung des Anordnungsmodells gewarnt hatten. Die Psychiatrie-Gesellschaft schrieb 2023 zur Problematik: «Allerdings zeigt sich nach über einem Jahr, dass Anordnungen und Fallbeurteilungen nicht ausreichen, damit entstehende Mehrkosten die Versorgung tatsächlich verbessern. Vielmehr droht ein ungebremstes Kostenwachstum, das die Ziele des Modellwechsels verfehlt: Den Zugang für Kinder und Jugendliche, für Menschen in Randregionen und für Menschen mit schwereren psychischen Erkrankungen zu erleichtern.» Praxisuntauglich ist der bundesrätliche Hinweis, wonach die Versicherer die Möglichkeit hätten, bei der Rechnungsprüfung Informationen zur Einhaltung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) im Einzelfall zu verlangen. Nach dieser Logik müssten in Tausenden von Einzelfällen und ohne klare Anhaltspunkte Prüfungen gemacht werden, was für alle noch bürokratischer und für die Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler noch teurer wäre. Viel besser ist es, im Vorhinein richtig zu steuern, damit unsere Krankenkassengelder auch wirklich jenen zugutekommen, die krankheitsbedingte Leiden aufweisen.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0