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Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung

(2026/80)VernehmlassungLaufend
Schweiz19-08-2026
Profil
Tip
Vernehmlassung
Status
Laufend
Parlament
Schweiz
Numer
2026/80
Cumenzament
19-08-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
proj/2026/80/cons_1
Contribuziuns(2)
  • Bundesamt für StrassenDepartament responsabel
  • BundesratAutur
Cronologia(3)
  • Frist
  • Eingereicht
  • Eröffnet
Texts(1)
  • LeadTEXT
    19 d’avust 2026
    Ausnahmetransporte brauchen ab gewissen Abmessungen ein Begleitfahrzeug, welches von einer eigens dafür ausgebildeten Person Ausnahmetransportbegleiter/Ausnahmetransportbegleiterin, ATB) geführt wird. Diese warnt den übrigen Verkehr und sorgt für eine möglichst hindernisfreie Fahrt. Bis vor ein paar Jahren wurde diese Aufgabe von der Polizei wahrgenommen. Ein Pilotprojekt der Kantonspolizei Zürich lancierte die Übergabe dieser Tätigkeit an private Dienstleister. Damit lassen sich die Transporte effizienter durchführen und die Polizeien werden entlastet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden auf Bundesebene einheitliche Standards für diese privaten Ausnahmetransportbegleitenden definiert. Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0