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Teilrevision des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL)

(V 2026-07-08)Vernehmlassunglaufend
Grosser Rat Aargau (AG)08-07-2026
Profil
Tip
Vernehmlassung
Status
laufend
Numer
V 2026-07-08
Cumenzament
08-07-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
126612a6-fd83-4369-b06d-1d638d072ee3
Contribuziuns(1)
  • Departement Bildung, Kultur und SportDepartament responsabel
Cronologia(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Texts(2)
  • KurzbeschriebHTML
    8 da fanadur 2026

    Mit der Teilrevision des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) und der Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) werden mehrere parlamentarische Vorstösse koordiniert umgesetzt.

    Im Zentrum der Vorlage steht der Lohnabzug bei fehlender Ausbildung. Die heutige Aargauer Regelung sieht in der Regel einen Lohnabzug von 5 % während fünf Jahren vor. Danach entfällt der Abzug auch dann, wenn in der Zwischenzeit kein entsprechendes Diplom erworben wurde. Künftig sollen die Lohnabzüge erhöht und zeitlich unbefristet vorgenommen werden.

    Neben den Regelungen zum Lohnabzug umfasst die Vorlage weitere Anpassungen in den Bereichen Stellvertretungen, Assistenzpersonen, schulische Heilpädagogik und Lohneinstufung. Ziel ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität langfristig zu stärken, Anreize zur Nachqualifikation zu schaffen und Schulen sowie Schulverwaltungen administrativ zu entlasten. Gleichzeitig sind Übergangsregelungen und Ausnahmen vorgesehen, damit sich der Fachkräftemangel nicht kurzfristig verschärft

  • TeaserTEXT
    8 da fanadur 2026
    Anpassungen bei Lohnabzügen, Stellvertretungen und zusätzlichen Funktionen im Schulbereich.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0