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Für die Abschaffung des Zivilstands "geschieden"

(26.4015)MotionEingereicht
Schweiz19-06-2026
Profil
Tip
Motion
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.4015
Cumenzament
19-06-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20264015
Contribuziuns(15)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Für die Abschaffung des Zivilstands "geschieden"
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die erforderlichen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, damit die Scheidung als Zivilstandsereignis registriert bleibt, aber kein eigener Zivilstand mehr ist. Dabei prüft er die notwendigen Änderungen in den Bereichen Sozialversicherungen, Bevölkerungsregister und eingetragene Partnerschaft.

  • BegründungTEXT

    Das heutige Schweizer Recht kennt unter anderem den Zivilstand «geschieden». Dieser Status bleibt manchmal noch Jahrzehnte nach Auflösung der Ehe bestehen, selbst wenn die betreffende Person keinen daraus entstehenden Rechten und Pflichten mehr unterliegt.

     

    Der Zivilstand dient primär dazu, die gegenwärtige rechtliche Situation einer Person darzustellen, nicht ihre Lebensgeschichte. Eine geschiedene Person ist nicht mehr verheiratet. Die Scheidung stellt folglich ein abgeschlossenes rechtliches Ereignis dar und nicht eine gegenwärtige rechtliche Situation.

     

    Die dauerhafte Beibehaltung des Zivilstands «geschieden» kommt der verwaltungstechnischen Verewigung eines der Privatsphäre zugehörigen Ereignisses gleich. Die entsprechende Information bleibt ohnehin in der Chronologie der Zivilstandsereignisse erfasst und ist bei Bedarf weiterhin ersichtlich. Die Beibehaltung als eigener Zivilstand entspricht somit nicht mehr einem zentralen administrativen Bedarf.

     

    Die vorgeschlagene Reform steht ferner im Einklang mit den Verfassungsgrundsätzen des Persönlichkeitsschutzes und der Verhältnismässigkeit. Artikel 13 der Bundesverfassung garantiert die Achtung der Privatsphäre und den Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten. Da die Scheidung in den Registern eingetragen bleibt, gehen den zuständigen Behörden durch die Abschaffung des Zivilstands «geschieden» keine Informationen verloren.

     

    Bei dieser Reform geht es weder darum, die persönliche Geschichte eines Menschen auszuradieren noch die Nachvollziehbarkeit der Zivilstandsereignisse infrage zu stellen. Es soll einzig und allein eine Unterscheidung zwischen die Vergangenheit betreffenden Daten, die aufbewahrt werden müssen, und Daten zur gegenwärtigen rechtlichen Situation einer Person eingeführt werden.

     

    In einer Gesellschaft, in der Scheidungen eine gemeinhin akzeptierte soziale Realität sind, erscheint es gerechtfertigt, eine administrative Kategorie abzuschaffen, die auf einem vergangenen Ereignis beruht und nicht mehr der gegenwärtigen rechtlichen Situation entspricht. Der Bundesrat wird daher beauftragt, die notwendigen Anpassungen gesetzlicher und weiterer Bestimmungen vorzulegen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0