Stellen in der Bundesverwaltung und in den vom Bund kontrollierten Unternehmen sollen vorrangig an in der Schweiz ansässige Personen vergeben werden
(26.3965)- Tip
- Motion
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 26.3965
- Cumenzament
- 19-06-2026
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20263965
- Roger GolayMouvement Citoyens Genevois
- Finanzdepartement
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesStellen in der Bundesverwaltung und in den vom Bund kontrollierten Unternehmen sollen vorrangig an in der Schweiz ansässige Personen vergeben werden
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, eine verbindliche Richtlinie zu erlassen, die regelt, dass Stellen vorrangig an in der Schweiz ansässige Personen vergeben werden müssen, sofern ihre Qualifikationen den Stellenanforderungen entsprechen. Die Richtlinie soll für die Bundesverwaltung sowie für Unternehmen gelten, an denen der Bund die Kapitalmehrheit hält oder bei denen er eine massgebliche Kontrolle ausübt.
Diese Richtlinie soll insbesondere Folgendes vorsehen:
- offene Stellen sollen vorrangig in der Schweiz ansässigen Personen angeboten und mit diesen besetzt werden, sofern diese über die erforderlichen Kompetenzen verfügen;
- bei gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung sollen in der Schweiz ansässige Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden;
- die betroffenen Unternehmen sollen über die Umsetzung dieses Vorrangs regelmässig Bericht erstatten;
- Ausnahmen sind weiterhin möglich, wenn auf dem Arbeitsmarkt keine Personen mit den gesuchten Qualifikationen verfügbar sind.
- Begründung
Der Bund und die von ihm kontrollierten Unternehmen tragen eine besondere Verantwortung gegenüber der Schweizer Bevölkerung und der Schweizer Wirtschaft. Die von ihnen angebotenen Arbeitsplätze werden direkt oder indirekt von den Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert und müssen in erster Linie zum Wohlstand jener beitragen, die in der Schweiz leben und am Wirtschaftsleben der Schweiz teilnehmen.
In mehreren Regionen, insbesondere in Grenzregionen, gibt der Druck auf den Arbeitsmarkt infolge wachsender Konkurrenz aus dem Ausland zunehmend Anlass zur Besorgnis. Die Arbeitslosenquote in den Grenzkantonen veranschaulicht dies deutlich.
Ohne die internationalen Verpflichtungen der Schweiz oder die Notwendigkeit in Frage zu stellen, die besten Fachkräfte zu rekrutieren, wenn auf dem nationalen Arbeitsmarkt Fachkräfte fehlen, muss der Bund mit gutem Beispiel vorangehen. Er muss den ihm zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum nutzen, um das Potenzial der in der Schweiz ansässigen Arbeitskräfte besser auszuschöpfen und die berufliche Integration der in der Schweiz wohnhaften Personen zu begünstigen.
Eine solche Richtlinie würde dazu beitragen, die Beschäftigung der in der Schweiz ansässigen Personen zu fördern, die Akzeptanz der wirtschaftlichen Öffnung zu stärken und den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel gerecht zu werden. Damit würde ein einfacher Grundsatz verankert: Bei gleicher Qualifikation sollen Stellen im Einflussbereich des Bundes vorrangig an in der Schweiz ansässige Personen vergeben werden.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0