Generative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung
(26.3878)- Tip
- Interpellation
- Status
- Eingereicht
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 26.3878
- Cumenzament
- 19-06-2026
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20263878
- Isabelle ChappuisDie Mitte
- Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesGenerative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung
- Eingereichter Text
Systeme der generativen künstlichen Intelligenz (KI) spielen beim Zugang zu Informationen eine zunehmend wichtige Rolle, sei es als Suchmaschinen, durch ihre Integration in diese oder durch ihre Einbindung in soziale Netzwerke. Sie werfen bereichsübergreifende Fragen auf (Datenschutz, Zugang zu Informationen, Verzerrungen, digitale Souveränität).
Die Schweiz verfolgt derzeit zwei parallele Regulierungsprozesse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG; UVEK/BAKOM) sieht Verpflichtungen für Anbieter sehr grosser Plattformen und grosser Suchmaschinen vor. Der Entwurf zur Regulierung der KI (EJPD/BJ), der für Ende 2026 angekündigt ist, wird die KI-Konvention des Europarats umsetzen. Die generative KI droht zwischen Stuhl und Bank zu fallen: Der VE-KomPG erfasst sie nur teilweise, und es ist unklar, ob die KI-Regulierung Anwendungen der generativen KI ausdrücklich berücksichtigen wird.Fragen
1. Wie gedenkt der Bundesrat, die Regulierung von Plattformen (BAKOM/UVEK) und die KI-Regulierung (BJ/EJPD) aufeinander abzustimmen, um Regelungslücken hinsichtlich der spezifischen Risiken der generativen KI zu vermeiden?
2. Fällt die generative KI als Technologie zur Erstellung von Inhalten hauptsächlich in den Bereich der Regulierung von Plattformen, der KI-Regulierung oder in beide Bereiche? Welche Stelle koordiniert die Abgrenzung?
3. Fallen grosse KI-gestützte Suchmaschinen, in grosse Suchmaschinen integrierte KI-Anwendungen sowie in soziale Netzwerke integrierte KI-Anwendungen in den Anwendungsbereich des VE-KomPG?
4. Sollten Online-Plattformen zusätzliche Verantwortlichkeiten übernehmen, wenn sie Funktionen zur Erstellung und Kuratierung von Informationen integrieren?5. Wird der für Ende 2026 vorgesehene Vorentwurf zur KI-Regulierung sogenannte generative «Allzweck-KI-Modelle» ausdrücklich erfassen, ähnlich wie dies der europäische AI Act vorsieht?
6. Sieht der Bundesrat formalisierte Mechanismen der interdepartementalen Koordination zwischen dem EJPD, dem UVEK sowie den weiteren betroffenen Departementen und Bundesämtern vor, um die verschiedenen Regulierungsprozesse im Zusammenhang mit KI zu steuern?
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0