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Generative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung

(26.3878)InterpellationEingereicht
Schweiz19-06-2026
Profil
Tip
Interpellation
Status
Eingereicht
Parlament
Schweiz
Numer
26.3878
Cumenzament
19-06-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20263878
Contribuziuns(3)
  • Isabelle ChappuisUrheber/inDie Mitte
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Generative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung
  • Eingereichter TextTEXT

    Systeme der generativen künstlichen Intelligenz (KI) spielen beim Zugang zu Informationen eine zunehmend wichtige Rolle, sei es als Suchmaschinen, durch ihre Integration in diese oder durch ihre Einbindung in soziale Netzwerke. Sie werfen bereichsübergreifende Fragen auf (Datenschutz, Zugang zu Informationen, Verzerrungen, digitale Souveränität).
    Die Schweiz verfolgt derzeit zwei parallele Regulierungsprozesse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG; UVEK/BAKOM) sieht Verpflichtungen für Anbieter sehr grosser Plattformen und grosser Suchmaschinen vor. Der Entwurf zur Regulierung der KI (EJPD/BJ), der für Ende 2026 angekündigt ist, wird die KI-Konvention des Europarats umsetzen. Die generative KI droht zwischen Stuhl und Bank zu fallen: Der VE-KomPG erfasst sie nur teilweise, und es ist unklar, ob die KI-Regulierung Anwendungen der generativen KI ausdrücklich berücksichtigen wird.

     

    Fragen

    1. Wie gedenkt der Bundesrat, die Regulierung von Plattformen (BAKOM/UVEK) und die KI-Regulierung (BJ/EJPD) aufeinander abzustimmen, um Regelungslücken hinsichtlich der spezifischen Risiken der generativen KI zu vermeiden?

    2. Fällt die generative KI als Technologie zur Erstellung von Inhalten hauptsächlich in den Bereich der Regulierung von Plattformen, der KI-Regulierung oder in beide Bereiche? Welche Stelle koordiniert die Abgrenzung?
    3. Fallen grosse KI-gestützte Suchmaschinen, in grosse Suchmaschinen integrierte KI-Anwendungen sowie in soziale Netzwerke integrierte KI-Anwendungen in den Anwendungsbereich des VE-KomPG?
    4. Sollten Online-Plattformen zusätzliche Verantwortlichkeiten übernehmen, wenn sie Funktionen zur Erstellung und Kuratierung von Informationen integrieren?

    5. Wird der für Ende 2026 vorgesehene Vorentwurf zur KI-Regulierung sogenannte generative «Allzweck-KI-Modelle» ausdrücklich erfassen, ähnlich wie dies der europäische AI Act vorsieht?
    6. Sieht der Bundesrat formalisierte Mechanismen der interdepartementalen Koordination zwischen dem EJPD, dem UVEK sowie den weiteren betroffenen Departementen und Bundesämtern vor, um die verschiedenen Regulierungsprozesse im Zusammenhang mit KI zu steuern?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0