Für eine neue Finanzierungsquelle für grosse öffentliche Ausgabenposten. Eine befristete Solidaritätsabgabe auf den Zahlungsverkehr
(26.3891)- Antwort BR / Büro
1. Die Steuerpolitik des Bundes ist ständig Gegenstand parlamentarischer Vorstösse und Entscheidungen. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Entwicklungen wird sie laufend analysiert und überprüft. Der Bericht in Erfüllung des Postulats 21.3440 (www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2021/20213440/Bericht%20BR%20D.pdf) klassiert in Ziffer 3.1.2 verschiedene mögliche Steuerbasen in primäre Fiskalzwecksteuern (Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer), ergänzende Fiskalzweck- und Lenkungszwecksteuern sowie ungeeignete Steuerbasen, die sich weder unter dem Fiskal- noch unter einem Lenkungszweck rechtfertigen lassen. Der Bericht in Erfüllung des Postulats 23.3752 (www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2023/20233752/Bericht%20BR%20D.pdf) zeigt auf, wie die Schweiz im globalen Wettbewerb steuerlich attraktiv bleiben und ihre Steuereinnahmen langfristig sichern kann. Er diskutiert den Status quo, identifiziert Herausforderungen und analysiert vor diesem Hintergrund die verschiedenen Steuerbereiche sowie Querschnittsthemen entlang der steuerpolitischen Ziele Standortattraktivität, Effizienz und Verteilung.
In seiner Stellungnahme zur Motion 26.3326 hält der Bundesrat fest, dass verschiedene Massnahmen, um Mehreinnahmen zu erzielen, jüngst bereits beschlossen wurden oder Gegenstand der politischen Diskussion sind. Dazu gehören namentlich die Einführung der OECD‑Mindestbesteuerung für grosse internationale Unternehmensgruppen und die zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat schlägt vor, die Mehrausgaben zugunsten der AHV und der Rüstung teilweise über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, da dies aus seiner Sicht die volkswirtschaftlich am wenigsten schädliche Option darstellt.
2. Der Interpellant stellt eine Besteuerung des Zahlungsverkehrs zur Diskussion. Die Steuerbasis soll das für das Jahr 2025 näherungsweise abgeschätzte Transaktionsvolumen von 17 530 Milliarden Franken bilden. Enthalten sind darin konkret Zahlungen mit Debit-, Kreditkarten und Twint sowie Kundenzahlungen (also Überweisungen, Rechnungen, eBill etc.). Nicht enthalten sind hingegen Zahlungen zwischen Finanzinstituten im Interbankenverkehr.
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort zur Interpellation 23.3617 und in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 21.3440 (www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2021/20213440/Bericht%20BR%20D.pdf), Ziffer 2.4.3, unter dem Titel «Mikrotransaktionssteuer» mit der Besteuerung des Zahlungsverkehrs befasst. Gegen eine Zahlungsverkehrssteuer sprechen verschiedene Gründe:
- So belastet eine Zahlungsverkehrssteuer zum Teil Vorgänge, hinter denen keine Wertschöpfung und somit auch keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steht.
- Ausserdem weist eine Zahlungsverkehrssteuer die Nachteile einer Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer gegenüber einer Netto-Allphasen-Umsatzsteuer wie der Mehrwertsteuer auf: Der fehlende Vorsteuerabzug verteuert die Investitionen und erzeugt Kaskadeneffekte durch Steuerkumulation in der Wertschöpfungskette, wenn mehr als ein Unternehmen zur Gütererstellung beiträgt. Die Steuer ist dadurch nicht wettbewerbsneutral und fördert die vertikale Unternehmenskonzentration.
- Schliesslich birgt eine Zahlungsverkehrssteuer auch Anreize, Forderungen und Verpflichtungen in einem Pool zusammenzuführen und nur noch auf den Nettosalden Zahlungen auszuführen, nicht steuerbare Zahlungsmittel zu nutzen oder Zahlungsvorgänge ins Ausland auszulagern. Solche Ausweichreaktionen würden auch das Steueraufkommen deutlich reduzieren. Gegenmassnahmen seitens des Fiskus wären administrativ aufwändig und nur begrenzt erfolgreich.
Aufgrund dieser Nachteile lehnt der Bundesrat es ab, eine Zahlungsverkehrssteuer weiter zu verfolgen und dem Parlament eine entsprechende Vorlage vorzuschlagen.
- Eingereichter Text
Der Bund steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, für welche die heutigen Finanzierungsquellen offenkundig nicht ausreichen. Zu diesen Finanzierungsquellen gehören insbesondere Steuern, Abgaben und die Mehrwertsteuer. Diese reichen jedoch nicht mehr aus, um die Finanzierung grosser Ausgabenposten von nationaler Bedeutung sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere die AHV, die Verkehrsinfrastruktur, die Sicherheit des Landes (insbesondere die Armee) sowie die Prävention von Naturgefahren im Zusammenhang mit dem Klimawandel (eine gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden wahrgenommene Aufgabe). Meine Fragen betreffen die Einführung eines (auf zehn Jahre) befristeten Solidaritätsbeitrags für die «grossen Ausgabenposten» der drei politischen Ebenen der Schweiz.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hat der Bundesrat bereits Überlegungen zu neuen Finanzierungsquellen angestellt, und wenn ja, welche?
2. Ausgehend davon, dass jährlich rund 5560 Millionen Finanzströme (und nicht Finanztransaktionen) mit einem Gesamtvolumen von rund 17 530 Milliarden Franken (2025) abgewickelt werden, könnte eine Abgabe von 1 Promille auf diesen Finanzströmen jährliche Einnahmen von rund 17,5 Milliarden Franken generieren. Diese Mittel könnten drei Fonds (für die soziale Wohlfahrt, die Sicherheit sowie die Prävention von Naturgefahren) zufliessen, die vom Bund oder von der Schweizerischen Nationalbank verwaltet würden. Ist der Bundesrat bereit, diese neue Finanzierungsquelle rasch zu prüfen und gegebenenfalls dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten?
- Titel des GeschäftesFür eine neue Finanzierungsquelle für grosse öffentliche Ausgabenposten. Eine befristete Solidaritätsabgabe auf den Zahlungsverkehr
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